Zahnzusatzversicherungs-Ratgeber: Hilfreiche Verbrauchertipps
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Gesundheitsreform 2026: Zahnersatz wird teurer!
Der Bundestag hat im Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen Ab dem 1. Januar 2027 sinkt damit der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz. Er bemisst sich weiterhin an den Kosten der Regelversorgung. So hoch ist der Zuschuss zukünftig:
Ohne Bonusheft: Zuschuss sinkt von 60 % auf 50 %,
Mit 5 Jahren lückenlosem Bonusheft: 60 % statt 70 %
Mit 10 Jahren lückenlosem Bonusheft: 65 % statt 75 %
Was das für Sie bedeutet: Bei Kronen, Brücken, Prothesen oder Implantaten zahlt die Kasse künftig weniger. Ihr Eigenanteil steigt entsprechend an. (Für Festzuschüsse, die Ihre Krankenkasse noch bis zum 31. Dezember 2026 bewilligt, gelten die bisherigen Sätze.)
So schützt eine Zahnzusatzversicherung Sie: Sie übernimmt einen großen Teil der Kosten, die Sie sonst selbst zahlen müssten – bei Zahnersatz, oft auch bei Zahnreinigung, Füllungen oder Zahnspangen. Wie viel erstattet wird, hängt vom gewählten Tarif ab. Behandlungen, die bereits angeraten oder begonnen wurden, sind bei einer neuen Zahnzusatzversicherung in der Regel nicht mitversichert.
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Günstige Tarife ab 2,87 € monatlich
Versicherungsnehmer/in 25 Jahre, keine Vorschäden an den Zähnen. Keine angeratene, geplante oder laufende Behandlung. Günstigster Tarif: Württembergische, Zahnersatz 75, 2,87 €/monatlich. Berechnet 03/2026.