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Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit

Keine Wartezeit in der Zahnversicherung: So funktioniert's

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Zahnversicherung mit Sofortschutz

Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit schützt Sie direkt nach Vertragsabschluss vor hohen Kosten einer Zahnbehandlung. Wer also in nächster Zeit mit einer aufwendigen Zahnarztbehandlung und entsprechend hohen Kosten rechnet, kann von dieser Zusatzleistung durchaus profitieren. Allerdings müssen Versicherte in diesem Fall oft mit begrenzten Auszahlungssummen oder teureren Beiträgen umgehen. Wir geben einen Überblick, was Sie bei einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit beachten sollten und wie Sie den passenden Tarif für sich finden.

Inhalt dieser Seite
  1. So einfach ist der Vergleich
  2. Tarif mit oder ohne Wartezeit: Unterschiede
  3. Leistungen und Besonderheiten
  4. Zahnstaffel: Übersicht
  5. Gründe für eine Zahnversicherung
  6. Kosten im Überblick
  7. Häufig gestellte Fragen
  8. Weitere interessante Artikel
  9. Das ist Verivox

Zahnversicherung mit und ohne Wartezeit vergleichen

Die verschiedenen Tarife der Versicherer unterscheiden sich nach Leistungen und Kostenbeteiligung. Auf Verivox können Sie Tarife mit und ohne Wartezeit sowie die Anteile an den Kosten für die jeweilige Behandlung direkt auf einen Blick miteinander vergleichen. So geht es:

  1. Wählen Sie Ihren Versicherungsstatus, ihr Alter und den Versicherungsbeginn.
  2. Mithilfe des Fragebogens zum Zahnbestand und laufenden Behandlungen werden passende Tarife für Sie vor ausgewählt.
  3. Passen Sie die Tarifübersicht entsprechend Ihrer gewünschten Leistungen an. Mit dem Filter „ohne Wartezeit“ finden Sie Zahnversicherung mit Sofortschutz.
  4. Passenden Tarif gefunden? Dann lassen Sie sich ein persönliches Angebot zuschicken.
  5. Bei Fragen zum Angebot oder der Tarifauswahl stehen Ihnen unsere Verivox-Berater über die Hotline zur Verfügung.

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Tarifunterschiede mit und ohne Wartezeit

Normalerweise besteht bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung eine gewisse Wartezeit – in der Regel von drei bis acht Monaten. In dieser Zeit können Versicherte keine Leistungen in Anspruch nehmen. Erleidet der Versicherte allerdings einen Unfall durch den eine versicherte Leistung – zum Beispiel ein Zahnersatz – fällig wird, muss die Versicherung dennoch einspringen und die Kosten je nach Tarif anteilig oder komplett übernehmen.

Bei Zahnversicherungstarifen ohne Wartezeit bieten einige Versicherungen eine Soforthilfe für Zahnbehandlungen auch unabhängig von einem Unfall an. Patienten erhalten für zahnärztliche Maßnahmen also sofort die vereinbarten Zuschüsse. Für bereits laufende Behandlungen gilt der Versicherungsschutz allerdings nicht. Zusätzlich begrenzen die meisten Versicherungen die Erstattungssumme oft bis zum fünften Jahr. So wird mitunter nur ein Teil der Kosten für die Zahnbehandlung gedeckt.

Darüber hinaus gibt es wenige Anbieter, die ohne Wartezeit auch Behandlungen übernehmen, die bereits begonnen haben. Entsprechend höher fallen hier jedoch die monatlichen Zahlungen für die Versicherung aus. In der Regel beschränkt sich aber auch hier der Versicherungsschutz auf Zahnersatzmaßnahmen, die sechs Monat vor Vertragsbeginn begonnen wurden und noch andauern.

Leistungen und Besonderheiten bei Versicherungen ohne Wartezeit

Inzwischen bieten viele Versicherer innerhalb ihres Portfolios auch Tarife ohne Wartezeiten an, die sich in den monatlichen Zahlungen kaum zu den Tarifen mit Wartezeiten unterscheiden. Der Unterschied liegt hier eher in der Höhe der gestaffelten Erstattungskosten sowie in den Kostenerstattungen bei bereits bestehenden Erkrankungen, fehlenden Zähnen oder geplanten Behandlungen.

Vorteile

Die Vorteile einer Versicherung ohne Wartezeit können für Patienten mit geringen finanziellen Mitteln und dringendem zahnmedizinischem Handlungsbedarf interessant sein.

  • Wer schnell mit Behandlungen wie eine Zahnreinigung oder Wurzelbehandlung starten möchte, kann durch die Versicherung in der Regel einen Kostenzuschuss erhalten, der den Eigenanteil deutlich verringert.
  • Auch bei Zahnersatz oder Implantaten können Versicherte ohne Wartezeit direkt nach Abschluss eine Behandlung angehen und dabei von einem Kostenzuschuss profitieren.

Einschränkungen

Wie bei jeder Versicherung gibt es je nach Tarif unterschiedliche Vorschriften und Bedingungen, die vorab erfüllt sein müssen, um eine Leistung in Anspruch zu nehmen. Dazu zählen:

  • Es werden in der Regel keine Kosten für vor Versicherungsbeginn angeratene oder laufende Behandlungen übernommen.
  • Die Kostenerstattung wird innerhalb der ersten fünf Versicherungsjahre gestaffelt, wodurch der Eigenanteil oft höher ausfällt.
  • Versicherungen ohne Wartezeit erfordern teilweise höhere monatliche Beiträge als Tarife mit Wartezeit.

In der Übersicht finden Sie verschiedene Leistungen und nach welchen Versicherungsmonaten diese in der Regel von der Versicherung in Anspruch genommen werden:

Leistung
Versicherung mit Wartezeit
Versicherung ohne Wartezeit
Professionelle Zahnreinigung Kosten werden in der Regel sofort übernommen Kosten werden in der Regel sofort übernommen
Zahnbehandlungen und Prophylaxe ab 3 Monaten direkt bis zur vereinbarten Höhe
Zahnersatz (Inlays, Implantate) ab 8 Monaten direkt bis zur vereinbarten Höhe
Kieferorthopädie ab 8 Monaten, Einschränkungen nach Schweregrad der Fehlstellungen möglich direkt, Einschränkungen nach Schweregrad der Fehlstellungen möglich

Summenbegrenzung bei Zahnzusatzversicherungen

Unabhängig davon, ob es sich um eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit oder einen Tarif mit Wartezeit handelt, gibt es bei jedem Versicherer eine Summenbegrenzung, die sogenannte Zahnstaffel. Die Summenbegrenzung stellt einen wichtigen Auswahlfaktor bei dem Vergleich der Leistungen dar. Die Zahnstaffel besagt, welche Leistungen der Versicherer in den ersten Jahren der Vertragslaufzeit erbringt und ab welchem Jahr die Summenbegrenzung entfällt.

Je nach Versicherer werden hier sehr unterschiedliche Leistungsbeschränkungen und Staffelungen angegeben:

Staffelungsübersicht

Sind die Kosten für das Kalenderjahr (KJ) gedeckelt, kann ein Versicherter beispielsweise die Kosten einer Wurzelbehandlung über einen Jahreswechsel hinweg erstatten lassen und erhält damit einen höheren Zuschuss.

  • Beispiel: Wurzelbehandlung im November, Kosten: 2.000 Euro. Staffelung nach Kalenderjahren auf je 1.000 Euro Zuschussbegrenzung
  • Lösung: Aufteilung der Behandlung im November des 1. KJ mit Kosten von 1.000 Euro, Fortführung der Behandlung im Januar des 2. KJ für die nächsten 1.000 Euro. Zuschuss durch Zusatzversicherung: bis zu 100 Prozent.

Bei einer Staffelung nach Versicherungsjahren gelten die neuen Zuschüsse in jedem Jahr ab dem Monat, in dem der Vertrag geschlossen wurde.

  • Beispiel: 2-teilige Wurzelbehandlung, Kosten: 2.000 Euro. Staffelung nach Vertragsjahren, Beginn im Juni mit je 1.000 Euro Zuschussbegrenzung
  • Lösung: Wird eine Wurzelbehandlung im November fällig, können nur 1.000 Euro auf die Behandlungskosten angerechnet werden, außer der Patient wartet mit der Fortführung der Behandlung bis zum Juli des nächsten Jahrs. Eigenanteil: circa 1.000 Euro.

Wenige Versicherer staffeln die Zuschusskosten obendrein nach Behandlungsart. So werden für eine klassische Zahnreinigung oder eine Wurzelbehandlung beispielsweise bis zu 1.000 Euro im Kalenderjahr bezuschusst, für kieferorthopädische Behandlungen dagegen nur 500 Euro im ersten Kalenderjahr der Vertragslaufzeit.

Hat der Versicherte Vorerkrankungen oder fehlen ihm bereits Zähne, so verringern manche Versicherungen zusätzlich die Erstattungskosten in den ersten fünf Jahren je nach Zahnzustand. Wem keine Zähne fehlen, stehen im ersten Kalenderjahr beispielsweise 1.500 Euro Kostenzuschuss zu. Bei dem gleichen Tarif enthält jedoch ein Versicherer, dem zwei Zähne fehlen, nur bis zu 250 Euro Zuschuss im ersten Kalenderjahr.

Beispiel für Zahnstaffelung

Versicherer 1
Versicherer 2
1. KJ: 1250.- € 1. VJ: 250.- €
1.-2. KJ: 2500.- € 1.-2. VJ: 500,- €
1.-3. KJ: 3750.- € 1.-3. VJ: 750,- €
1.-4. KJ: 5000.- € 1.-4. VJ: 1000,- €
Ab dem 5. Jahr sind die Leistungen unbegrenzt! Ab dem 5. Jahr sind die Leistungen unbegrenzt!

Unser Tipp

Bei einem Versicherungswechsel werden die Jahre, in denen bereits eine Zahnversicherung bestand, häufig mit angerechnet. Hier wird von einer Vorversicherung gesprochen, die die Staffelung der Zuschüsse verkürzen kann. Sollten Sie einen Tarifwechsel in Erwägung ziehen, geben Sie beim neuen Versicherer an, ob und wie lange eine Zahnversicherung vorab bestand.

Gründe für eine Zahnzusatzversicherung

Zwei Gründe sprechen für eine Zahnzusatzversicherung. Der erste Grund besteht im recht übersichtlichen Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dieser liegt bei vielen Behandlungen bei 60 Prozent (ohne Bonusheft) der Kosten für eine Grundversorgung.

Die Grundversorgung beinhaltet den zweiten Grund. Laut dieser müssen die Krankenkassen lediglich für das medizinisch Notwendige aufkommen. Es macht jedoch einen Unterschied, ob man eine einfache Metallbrücke im Mund trägt oder ein hochwertiges Implantat. Die Kosten für Zusatzleistungen, hochwertige Materialien oder schmerzärmere Therapien kann eine Zahnzusatzversicherung auffangen.

Kosten für Zahnversicherungen mit Sofortschutz

Zahnversicherungen sind je Tarif (Basis-, Komfort- oder Premium) bereits ab 15 Euro pro Monat zu haben. Eine Zahnversicherung ohne Wartezeit kostet für eine 40-jährige Person ohne Vorerkrankungen beispielsweise je nach prozentualen Erstattungen durchschnittlich 27 Euro pro Monat. Mit zunehmendem Alter und bestehenden Zahnerkrankungen oder fehlenden Zähnen steigt der monatliche Beitrag zudem.

Tarife vergleichen

Mit dem Verivox-Vergleichsrechner können Sie bequem und schnell viele Zahntarife auf einen Blick miteinander vergleichen. Geben Sie einfach die gewünschten Leistungen und Anmerkungen zu bestehenden Zahnbehandlungen an und los geht es.

Zum Vergleichsrechner

Häufig gestellte Fragen

Die Wartezeiten halten das Risiko für die Versicherungen gering und sorgen für eine stabile Versorgungsleistung für alle Versicherten innerhalb des Tarifs. Dadurch sind langfristig stabile und günstige Beiträge möglich. Würde ein Versicherer ohne eine Kostenstaffelung beispielsweise einen Zuschuss von 90 Prozent für eine teure Zahnbehandlung in Anspruch nehmen und kurz danach wieder kündigen, wäre das für die Versicherung unwirtschaftlich.

In der Regel gilt bei Zahnzusatzversicherungen eine Wartezeit von drei bis acht Monaten. Die Kosten für Prophylaxen und Zahnreinigungen werden oft ab Versicherungsbeginn bezuschusst. Zahnbehandlungen an der Wurzel, Implantate und kieferorthopädische Behandlungen werden dagegen erst ab sechs bis acht Monaten bezuschusst.

Die versicherte Person muss vor einer Behandlung den Heil- und Kostenplan vorlegen und von der Krankenversicherung bestätigen lassen. Andernfalls besteht kein Versicherungsschutz. Wichtig ist, dass bei Zahnersatz die private Zusatzversicherung erst nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet.

Die Erstattung bezieht sich auf die Differenz zwischen erstattungsfähigem Rechnungsbetrag und dem Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse. Die Höhe der Kostenübernahme hängt von der tariflichen Leistung ab.

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