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Beim Zahnarzt-Notdienst, oder wie er offiziell heißt, beim zahnärztlichen Notdienst, handelt es sich um den Bereitschaftsdienst der niedergelassenen Zahnärzte außerhalb der üblichen Sprechzeiten. Die Rufnummern der jeweiligen Zahnärzte, die den Notdienst versehen, finden sich in den Tageszeitungen oder im Internet.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was gilt als Notfall?
  3. Wann zum Notzahnarzt, wann ins Krankenhaus?
  4. Behandlungskosten
  5. Besser vorher anrufen
  6. Notdienst finden
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links
  9. Zahnzusatzversicherung - Vergleich der Zahnversicherungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Der zahnärztliche Notdienst ist ein Bereitschaftsdienst von sich abwechselnden Zahnärzten außerhalb der üblichen Öffnungszeiten einer Praxis.
  • Eine bundesweit einheitliche Rufnummer gibt es nicht.
  • Behandelt werden alle Arten von Schmerzen, die mit Zahn, Mund oder Kiefer zu tun haben.
  • Für die Behandlung durch den zahnärztlichen Notdienst fallen keine gesonderten Kosten an.

Was gilt als Notfall?

Als zahnärztliche Notfälle gelten neben klassischen Zahnschmerzen oder Schmerzen in der Zahnwurzel auch:

  • Unfallverletzungen, welche Zahn, Mund und Kiefer betreffen. Dazu zählen Zahn- und Kieferfrakturen und Zungen- und Lippenverletzungen
  • Nachblutungen aufgrund eines zahnärztlichen oder chirurgischen Eingriffs, beispielsweise nach dem Ziehen eines Zahnes, einer Weisheitszahnoperationen oder einer Implantatbehandlung.
  • Als Notfall werden ebenfalls fiebrige Infektionen, beispielsweise Abszesse im Kiefer oder Entzündungen des Zahnfleischs eingestuft.

Wann zum Notzahnarzt, wann ins Krankenhaus?

Die Frage, ob ein Patient einen Notfall-Zahnarzt oder ein Krankenhaus außerhalb der Öffnungszeiten seiner sonstigen Zahnarztpraxis aufsuchen soll, lässt sich nicht ohne weiteres beantworten. Die Entscheidung, ob eine Überweisung in ein Krankenhaus notwendig ist, trifft letztendlich der zahnärztliche Notdienst. Dies kann der Fall sein, wenn eine Vereiterung soweit fortgeschritten ist, dass eine mehrstündige stationäre Verabreichung von Antibiotika notwendig wird.

Da immer mehr Patienten aufgrund der langen Wartezeiten bei den Notfallärzten direkt die Krankenhäuser aufsuchen, haben diese inzwischen Hinweisschilder in den Notfallaufnahmen angebracht. Auf diesen Schildern sind die Rufnummern für den ärztlichen Notdienst, auch für den Bereitschaftsdienst Zahnarzt, aufgeführt. Damit soll eine Entlastung der stationären Notaufnahmen erreicht werden.

Was kostet die Behandlung beim zahnärztlichen Notdienst?

Die Behandlung wird ganz normal, wie jede andere Zahnarztbehandlung, abgerechnet. Für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse fallen keine Kosten an, sofern kein Zahnersatzprovisorium angefertigt werden muss. Es genügt die Vorlage der Versicherungskarte. Mitglieder einer privaten Krankenversicherung erhalten, wie bei einer sonstigen Zahnbehandlung auch, eine Rechnung, die sie der Krankenversicherung einreichen.

Muss man für den Zahnarzt-Notdienst einen Termin vereinbaren?

Es ist auf jeden Fall sinnvoll, die Praxis, die den zahnärztlichen Notdienst ausübt, im Vorfeld telefonisch zu kontaktieren. Auf diese Weise vermeidet man längere Wartezeiten in der Praxis und der Arzt kann seinen zeitlichen Ablauf besser strukturieren.

Wie finde ich den Zahnarzt-Notdienst?

Für die Suche stehen im Notfall drei Möglichkeiten offen:

  1. Wer eine Tageszeitung nutzt, findet dort die aktuellen ärztlichen Notdienste einschließlich der Apotheken, welche Notdienst versehen.
  2. Eine bundesweit einheitliche Rufnummer gibt es noch nicht. Auf den Seiten des ärztlichen Bereitschaftsdienstes finden Sie jedoch die regionalen Notrufnummern der Zahnärzte.
  3. Über die Eingabe "zahnärztlicher Notdienst" und die jeweilige Gemeinde in der Suchzeile des Browsers werden, gemeindeabhängig, Namen von Zahnärzten oder Auskunftsstellen angezeigt.

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