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Wasserschaden durch Aquarium: Welche Versicherung zahlt?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Wer mit dem Gedanken spielt, sich ein Aquarium zuzulegen, sollte auch die Risiken berücksichtigen, die davon ausgehen. Dabei gilt, je größer das Becken, umso höher kann der mögliche Schaden ausfallen. Auch das schönste Aquarium birgt ein Leitungswasserrisiko.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Hausratversicherung übernimmt die Kosten für Schäden durch ausgetretenes Wasser aus dem Aquarium am beweglichen Eigentum des Bewohners.
  • Kommt es bei einer Mietwohnung durch ein Aquarium zu einem Gebäudeschaden, greift die Haftpflichtversicherung.
  • Die Versicherer verlangen häufig Auskunft zum Fassungsvermögen der Becken.
  • Für Wasserbetten gelten die gleichen Richtlinien wie für Aquarien.

Aquarium richtig versichern: Hausratversicherung

Das Risiko bei einem Aquarium besteht im möglicherweise austretenden Wasser. Ein Riss in der Scheibe, eine Undichtigkeit im Dichtungskitt oder ein poröser externer Filterschlauch können dazu führen, dass es zu einem Wasseraustritt kommt. Das im Rahmen der Hausratversicherung abgesicherte Leitungswasserrisiko kommt für Schäden auf, die durch „bedingungswidrig ausgetretenes Leitungswasser“ verursacht werden. Ein undichtes Aquarium erfüllt diese Voraussetzung der Bedingungswidrigkeit.

Was kann passieren? Am schlimmsten ist natürlich eine geborstene Scheibe. Wenn sich 200 Liter Wasser in einem Schwall im Wohnzimmer ergießen, bleibt das in der Regel nicht ohne Folgen. Aber selbst bei einem 50-Liter-Becken können größere Schäden die Folge sein. Die Hausratversicherung deckt allerdings keine Schäden am Gebäude, sondern nur am beweglichen Eigentum des Bewohners. Dient der Aquariumstisch als Überbau für die Stereoanlage und geht diese durch das austretende Wasser kaputt, besteht ein Recht auf Schadensersatz.

Tritt aus dem Schlauch, der zu einem externen Filter führt, langsam, aber gleichmäßig Wasser aus und führt zu einem Aufquellen des danebenstehenden Schrankes, besteht ebenfalls Versicherungsschutz.

Viele Aquarien sind mit elektronischen Elementen, Lampe und Filter, ausgestattet. Ein Wasserschaden kann auch noch einen Kurzschluss zur Folge haben, der wiederum andere elektronische Geräte beschädigt. Auch in diesem Fall besteht Versicherungsschutz.

Die Privathaftpflichtversicherung als Schutz für Mieter

Bewohnt der Aquarianer eine Wohnung zur Miete, muss er für Schäden geradestehen, die er an der Mietsache, der Wohnung, verursacht. Quillt der Parkettfußboden nach einem Wasseraustritt auf, ist er dem Vermieter gegenüber schadensersatzpflichtig. In diesem Fall greift die Privathaftpflichtversicherung hinsichtlich der Schadensregulierung.

Das Dilemma von Hauseigentümern bei Schäden durch ein Aquarium

Der eine oder andere Hauseigentümer erfreut sich ebenfalls an einem Aquarium. Wird durch das austretende Wasser bewegliches Eigentum des Hauseigentümers beschädigt, greift die Hausratversicherung. Angenommen, der Eigentümer hat ebenfalls einen Parkettfußboden in dem Raum, in dem das Becken steht. Das Parkett wird beschädigt. Zum einen zählt es nicht zum beweglichen Hausrat, zum anderen ist es sein eigenes Haus, die Haftpflichtversicherung kommt ebenfalls nicht zum Tragen.

In diesem Fall gilt die Wohngebäudeversicherung als Ansprechpartner. Sie deckt neben Schäden durch Feuer und Sturm auch Schäden durch Leitungswasser ab. In der Regel greifen in einem solchen Schadensfall bei selbstgenutzten Immobilien für die Schadensregulierung zwei Versicherungen, Hausrat und Wohngebäude.

Das Aquarium richtig versichern: Worauf es ankommt

Schäden durch ein Aquarium sind nicht zwangsläufig automatisch in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Dies gilt im Übrigen auch für Wasserbetten. Der Versicherungsnehmer muss bei Antragstellung das Aquarium bei vielen Versicherern explizit anführen.

Dabei sind Angaben zum Volumen, sprich der maximalen Füllmenge, und der Außenabmessungen notwendig. Während ein 200-Liter Becken als Standard eingestuft wird, kann es sein, dass die eine oder andere Gesellschaft bei Aquarien von 1.000 Litern und mehr einen Risikozuschlag berechnet. Dies kann auch der Fall sein, wenn der Versicherungsnehmer mehr als ein Becken besitzt und diese in der Summe ebenfalls vierstellige Fassungsvermögen aufweisen. Bei Wasserbetten sind ebenfalls Angaben zum Fassungsvermögen notwendig.

Häufig gestellte Fragen

In der Regel greift die Hausratversicherung, wenn das Aquarium ausläuft und ein Wasserschaden am Hausrat entsteht.

Werden hingegen Teile des Gebäudes beschädigt, so greift die Privathaftpflichtversicherung bei Mietern - bei Eigentümern die Gebäudeversicherung.

Läuft Ihr Aquarium aus, so gilt als Sofortmaßnahme, Ihre Fische in ein Ersatzbecken umzusiedeln. Nutzen Sie im Notfall auch die Badewanne oder einen Wasserkübel.

Versuchen Sie, den Schaden so gering wie möglich zu halten, indem Sie was Wasser mit Handtüchern aufwischen.

Das Aquarium sowie die dort enthaltenden Fische sind über die Hausratversicherung geschützt. Die Fische gelten im Versicherungsrecht als bewegliche Sache und sind damit Teil des Hausrats.

Ja, ein Aquarium kann durch einen Scheibenriss oder durch Verschleiß der Silikondichtungen auslaufen. Auch undichte Filter können der Grund für einen Wasserschaden durch ein Aquarium sein.