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Lohnt es sich Ableitungsrohre mitzuversichern?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Die Frage, ob es sich lohne, Ableitungsrohre mitzuversichern, lässt sich mit einem pauschalen „Ja“ beantworten. Allerdings bleibt damit die Begründung noch im Dunkeln. Dieser Ratgeber erläutert, weshalb die Versicherung der Ableitungsrohre, aber natürlich auch der Zuleitungsrohre, in der Wohngebäudeversicherung dringend empfohlen wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Leitungswasserschäden stellen die häufigste Leistungsursache in der Wohngebäudeversicherung dar.
  • Ableitungsrohre sollten so umfänglich wie möglich, am besten auch außerhalb des Grundstücks, versichert sein.
  • Gute Policen übernehmen auch die Kosten, welche durch Reparaturmaßnahmen und ausgetretenes Leitungswasser entstehen.
  • Ein Genauer Vergleich der einzelnen Angebote ist für einen umfassenden Versicherungsschutz absolut notwendig.

Wann greift die Leitungswasserversicherung bei Ableitungsrohren?

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) verzeichnete im Jahr 2019 an Leitungswasserschäden 1,07 Millionen Schadenmeldungen. Zum Vergleich: Bei Sturm waren es 770.000 Meldungen und bei Brand 180.000.

Ursachen der Leitungswasserschäden in den letzten 16 Jahren laut GdV:

  • Verbindungen und Dichtungen, 25 %
  • Geräte und Bauteile, 25 %
  • Rohrbruch, 20 %
  • Armaturen, 18 %
  • Schläuche, 11 %
  • Anlagen, 2%

Eines der größten Risiken bei einem älteren Gebäude sind ältere Ableitungsrohre. Auch bei Kunststoffrohren können im Laufe der Jahre an den Verbindungen Undichtigkeiten auftreten. Das austretende Wasser sickert sehr langsam in das Mauerwerk und verursacht hier einen sogenannten Allmählichkeitsschaden. An unbemerkten Stellen im Haus beginnt die Wand langsam feucht zu werden, es bildet sich Schimmel. Die Trockenlegung ist aufwendig, wenn nicht sogar die Wand teilweise ersetzt werden muss.

Frostschäden bedeuten, dass das Rohr zufriert und platzt. Taut das Eis, tritt das Wasser nicht in einem Schwall aus und ist somit nicht sofort bemerkbar. Allmählichkeitsschäden sind auch hier die Folge. Allerdings gilt einem zugefrorenen Ableitungsrohr, dass den Hausbesitzer möglicherweise die Mitschuld der groben Fahrlässigkeit trifft, wenn die Leitung vor dem Winter nicht trockengelegt wurde. In diesem Fall kann der Versicherer, je nach Police, die Leistung verweigern.

Ein Sachverhalt, der für Ableitungsrohre irrelevant ist, aber bei Zuleitungsrohren berücksichtigt werden sollte, ist der Mehrverbrauch des austretenden Wassers, der von der Gemeinde sowohl für Trinkwasser als auch für Abwasser in Rechnung gestellt wird. Gute Policen übernehmen diese Mehrkosten für das ausgetretene Frischwasser.

Welche Ableitungsrohre sind versichert?

Die Versicherer unterscheiden sehr genau, welche Rohre unter den Versicherungsschutz fallen und welche nicht. Standardmäßig sind Ableitungsrohre im Gebäude für

  • die Wasserversorgung (Zu- und Ableitungsrohre sowie damit verbundene Schläuche),
  • die Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen,
  • Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen

mitversichert. Sehr viel mehr Aufmerksamkeit bedarf es bei der Prüfung des Angebotes, wenn es darum geht, bis wohin Ableitungsrohre versichert sind. Bei den einfachsten Policen endet der Schutz an der Hauswand. Die Vergangenheit hat immer wieder gezeigt, dass dies nicht ausreichend ist. Bohren sich Wurzeln im Garten in das Rohr, kommt es zu Verstopfungen und möglicherweise einem Rückstau. Auf jeden Fall tritt im Garten auch unbemerkt Wasser aus. Die Stelle zu finden, ist mühsam, Fachleute sind teuer. In der Regel wird der Garten zumindest teilweise bei der Suche nach dem Leck und der anschließenden Reparatur verwüstet. Eine gute Police deckt auch die Kostenerstattung dieser Schäden ab.

Folgende Sachverhalte sollten bei der Auswahl der Versicherung berücksichtigt werden, auch wenn diese nur zu einer Mehrprämie erhältlich sind:

  • Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes
  • Zuleitungsrohre außerhalb des Gebäudes, aber auf dem Versicherungsgrundstück
  • Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes, aber auf dem Versicherungsgrundstück
  • Zuleitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks
  • Ableitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks

Es gib durchaus Versicherer, die eine Deckung außerhalb des Versicherungsgrundstücks gar nicht mehr anbieten. Der Hauseigentümer ist allerdings auch für „seine“ Rohre außerhalb des Grundstücks bis zum Anschluss an die Kanalisation in der Haftung. Es lässt sich leicht ausmalen, dass ein Wasserrohrbruch auf dem Gehsteig oder unter der Straßenoberfläche schnell dazu führt, dass der Eigentümer einen Kredit benötigt, um die Kosten zu tragen.

Wer einen wirklich umfassenden Schutz vor dem Leitungswasserrisiko möchte, muss im Versicherungsvergleich sehr genau auf die Details achten. Andernfalls riskiert er, im Schadensfall auf den Kosten, zumindest auf einem Großteil, schlicht sitzen zu bleiben.