Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen (z.B. in einem Formular), geben wir diese mit Ihrer Einwilligung zur Auswahl von Zielgruppen (Custom Audiences) in pseudonymisierter Form an unsere Partner weiter. Diese ermitteln, ob Sie dort über ein Nutzerkonto verfügen. Wenn dem so ist, wird ihre pseudonymisierte E-Mail-Adresse von unseren Partnern in eine sog. Custom Audience aufgenommen und für die zielgruppenbasierte Ausspielung von Werbung genutzt. Die E-Mail-Adresse wird von unseren Partnern unmittelbar im Anschluss an den Abgleich gelöscht; E-Mails werden nicht verschickt. Weitere Informationen finden Sie unter Zwecke der Datenverarbeitung. Die relevanten Partner finden Sie anhand der ergänzenden Bezeichnung "Custom Audience".

Zehn Stadtwerke aus Mecklenburg-Vorpommern wollen Strompreiserhöhung per Klage erzwingen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Schwerin (dpa) - Im Streit um die Strompreise in Mecklenburg- Vorpommern haben zehn Stadtwerke das Land auf Genehmigung der beantragten Tariferhöhung verklagt. Sechs von ihnen haben bei Gericht auch eine Einstweilige Anordnung beantragt, um noch vor der endgültigen Entscheidung der Richter eine vorläufige Erhöhung durchzusetzen, wie das zuständige Wirtschaftsministerium am Dienstag in Schwerin mitteilte.

Die Energieversorger müssen den vor allem für Privathaushalte geltenden Grundtarif genehmigen lassen. Das Ressort von Minister Otto Ebnet (SPD) hatte die bereits zum 1. Januar 2006 beantragten Preiserhöhungen aber nicht gebilligt, weil die Bundesnetzagentur noch einen Bestandteil des Strompreises - die Netzgebühren - prüft. In einigen Fällen aus anderen Bundesländern hatte die Bundesbehörde die Netzgebühren bereits deutlich gesenkt. Ebnet erklärte, es sei deshalb unklar, ob der jeweilige Gesamtpreis unter dem Strich steige, stagniere oder vielleicht sogar sinke. Im Falle einer vorsorglichen fiktiven Preiserhöhung der Versorger könnten die Kunden das möglicherweise zu viel gezahlte Geld aber nicht nachträglich erstattet bekommen.

Beim Verwaltungsgericht Schwerin haben den Angaben zufolge die Stadtwerke Wismar, Güstrow, Teterow, Grevesmühlen, Parchim und Boizenburg Klage eingelegt und zugleich eine Einstweilige Anordnung beantragt. Beim Verwaltungsgericht Greifswald haben außerdem die Stadtwerke Stralsund, Barth, Neubrandenburg und Malchow geklagt, allerdings ohne eine Einstweilige Anordnung zu verlangen.

Zum 1. Januar 2006 hatten alle 20 Stromversorger des Landes eine Preiserhöhung beantragt. Den niedrigsten Zuschlag verlangt die Schweriner WEMAG mit 4,6 Prozent, den höchsten wollen die Teterower Stadtwerke mit 15,5 Prozent haben. Die meisten Versorger im Land haben zudem für 2007 bereits weitere Strompreiserhöhungen beantragt, hieß es aus dem Ministerium weiter.

Ministerium und Versorger hatten sich aber nach längerem Streit verständigt, vor einer Entscheidung über die Anträge zunächst die Prüfung der Netzgebühren durch die Bundesnetzagentur abzuwarten. In der Vereinbarung vom Frühjahr heißt es, das Ministerium gehe davon aus, dass ein Ergebnis bis zum Mai vorliege. Allerdings hat sich die Arbeit der Bundesnetzagentur, die die Netzgebühren erstmals prüft, verzögert. "Wir werden von Monat zu Monat vertröstet", berichtete Ebnet.

Der Geschäftsführer der Wismarer Stadtwerke, Andreas Grzesko, begründete die Klage nun damit, dass das Ministerium den Versorgern zugesichert habe, bis zum Sommer zu entscheiden, falls sich die Prüfung der Bundesnetzagentur verzögert. Die Kosten für den reinen Stromkauf bei den großen Produzenten - also ohne Hinzurechnung von Netzgebühren, Steuern und Verwaltungskosten - seien gestiegen, das habe das Ministerium auch anerkannt, sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Wenn das Ministerium die beantragten Preiserhöhungen dennoch nicht genehmige, fehle den Stadtwerken Geld. Unabhängig von der Klage vermutete Grzesko, dass beide Seiten noch zu einer "einvernehmlichen Lösung" kommen.