Zehn Stadtwerke aus Mecklenburg-Vorpommern wollen Strompreiserhöhung per Klage erzwingen
Stand: 12.09.2006
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Schwerin (dpa) - Im Streit um die Strompreise in Mecklenburg- Vorpommern haben zehn Stadtwerke das Land auf Genehmigung der beantragten Tariferhöhung verklagt. Sechs von ihnen haben bei Gericht auch eine Einstweilige Anordnung beantragt, um noch vor der endgültigen Entscheidung der Richter eine vorläufige Erhöhung durchzusetzen, wie das zuständige Wirtschaftsministerium am Dienstag in Schwerin mitteilte.
Beim Verwaltungsgericht Schwerin haben den Angaben zufolge die Stadtwerke Wismar, Güstrow, Teterow, Grevesmühlen, Parchim und Boizenburg Klage eingelegt und zugleich eine Einstweilige Anordnung beantragt. Beim Verwaltungsgericht Greifswald haben außerdem die Stadtwerke Stralsund, Barth, Neubrandenburg und Malchow geklagt, allerdings ohne eine Einstweilige Anordnung zu verlangen.
Zum 1. Januar 2006 hatten alle 20 Stromversorger des Landes eine Preiserhöhung beantragt. Den niedrigsten Zuschlag verlangt die Schweriner WEMAG mit 4,6 Prozent, den höchsten wollen die Teterower Stadtwerke mit 15,5 Prozent haben. Die meisten Versorger im Land haben zudem für 2007 bereits weitere Strompreiserhöhungen beantragt, hieß es aus dem Ministerium weiter.
Ministerium und Versorger hatten sich aber nach längerem Streit verständigt, vor einer Entscheidung über die Anträge zunächst die Prüfung der Netzgebühren durch die Bundesnetzagentur abzuwarten. In der Vereinbarung vom Frühjahr heißt es, das Ministerium gehe davon aus, dass ein Ergebnis bis zum Mai vorliege. Allerdings hat sich die Arbeit der Bundesnetzagentur, die die Netzgebühren erstmals prüft, verzögert. "Wir werden von Monat zu Monat vertröstet", berichtete Ebnet.
Der Geschäftsführer der Wismarer Stadtwerke, Andreas Grzesko, begründete die Klage nun damit, dass das Ministerium den Versorgern zugesichert habe, bis zum Sommer zu entscheiden, falls sich die Prüfung der Bundesnetzagentur verzögert. Die Kosten für den reinen Stromkauf bei den großen Produzenten - also ohne Hinzurechnung von Netzgebühren, Steuern und Verwaltungskosten - seien gestiegen, das habe das Ministerium auch anerkannt, sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Wenn das Ministerium die beantragten Preiserhöhungen dennoch nicht genehmige, fehle den Stadtwerken Geld. Unabhängig von der Klage vermutete Grzesko, dass beide Seiten noch zu einer "einvernehmlichen Lösung" kommen.