Verbraucherzentrale rät zum Wechsel des Heizkessels
Stand: 02.11.2007
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Berlin - Laut Verbraucherzentrale kann durch den Einbau eines modernen Heizkessels bis zu 30 Prozent Energieverbrauch eingespart werden. Zusätzlich Brennstoff sparen und von der staatlichen Förderung profitieren könne man mit einer Solarwärmeanlage, die warmes Wasser und Heizwärme produziert.
Ein moderner Gas- oder Ölbrennwertkessel spare gegenüber einem 10 Jahre alten Niedertemperaturkessel 15 Prozent – gegenüber einem 25 Jahre alten Heizkessel sogar bis zu 30 Prozent Energie.
Trotz dieser Vorteile scheinen viele Eigenheimbesitzer abzuwarten, statt in eine neue Heizung zu investieren. So sei die Nachfrage nach Heizungen gegenüber dem Vorjahr um fast ein Viertel zurückgegangen. Angesichts der intensiven öffentlichen Diskussion um den Klimawandel seien viele Hausbesitzer offenbar verunsichert, welcher Brennstoff besonders zukunftssicher und preisstabil ist und zögerten eine Entscheidung hinaus, obwohl 90% der Bestandsgeräte als veraltet gelten.
Da auch im Herbst ein Heizungsaustausch meistens problemlos möglich sei, sollten Verbraucher mit veralteten Heizanlagen einen Termin mit dem örtlichen Energieberater vereinbaren. Die nächste Beratungsstelle findet man unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.
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Eine eingeschränkte Preisgarantie begrenzt sich auf den Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei Änderungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen können die Preise entsprechend angepasst werden.
Im Gegensatz dazu gibt es die vollständige Preisgarantie, in der auch Umlagen und Abgaben enthalten sind. Nur Änderungen der Mehrwert- und der Stromsteuer dürfen direkt weitergegeben werden.
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1 Kilowattstunde (kWh) Strom kostet durchschnittlich knapp 38 Cent. Das ist jedoch nur ein grober Schätzwert. Wichtig zu beachten: Die meisten Stromversorger geben einen „Arbeitspreis“ in Cent pro Kilowattstunde (kWh) an. Hinzu kommt noch ein monatlicher fester Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird.
Wer ermitteln möchte, was 1 Kilowattstunde (kWh) bei einem Stromversorger kostet, muss diesen Grundpreis berücksichtigen. Der jährliche Stromverbrauch wird mit dem Arbeitspreis multipliziert und das Ergebnis mit dem jährlichen Grundpreis addiert. Anschließend wird das Ergebnis durch den jährlichen Stromverbrauch in kWh dividiert. Das Ergebnis sind die effektiven Kosten pro 1 Kilowattstunde (kWh) Strom.
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Wer noch nie gewechselt hat, wird vom sogenannten Grundversorger beliefert. Dabei handelt es sich um das örtliche Stromversorgungsunternehmen, beispielsweise die Stadtwerke.
Wenn Sie auch noch nie den Tarif bei diesem Stromversorger gewechselt haben, werden Sie zu den Bedingungen der Grundversorgung beliefert.
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Die allermeisten Stromtarife haben einen einheitlichen Preis pro Kilowattstunde, der unabhängig von der Tageszeit ist. Darauf sind auch die meisten Stromzähler ausgelegt. Es gibt Stromtarife, bei denen der nachts verbrauchte Strom zwischen 10 und 20 Prozent günstiger ist. Dafür ist ein Doppeltarifzähler notwendig. Das lohnt sich vor allem für Verbraucher mit Nachtspeicherheizungen.