Urteil: Vermieter müssen auf höhere Strom- und Gaspreise reagieren
Stand: 28.06.2006
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Wer zu Miete wohnt und nicht direkt Kunde des Gas- oder Stromversorgers ist, kann gegen die Rechnung direkt keinen Einwand erheben, weil er nicht Empfänger der Rechnung ist. Jedoch treiben die höheren Energiekosten die Nebenkosten nach oben.
Vermieter, die untätig bleiben und ohne weiteres unberechtigte Preiserhöhungen zahlen, verstoßen gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot des BGB. Die überhöhten Energiekosten könnten dann nicht mit der Jahresabrechnung von den Mietern eingefordert werden, so Dr. Aribert Peters vom Bund der Energieverbraucher. Ähnliche Pflichten haben auch Hausverwaltungen im Verhältnis zu Eigentümergemeinschaften zu beachten, soweit sie den Energiebedarf zentral einkaufen. Der Bund der Energieverbraucher stellt zwei Musterschreiben zur Verfügung. Mieter können damit von ihrem Vermieter abfragen, welche Bemühungen um eine Begrenzung des Energiekostenanstieg der Vermieter unternommen hat. Sollten keine Verhandlungen erfolgt sein, so kann der Mieter die entsprechende Position der Nebenkostenabrechnung auf den Vorjahresbetrag kürzen.