TelDaFax zieht laut Bundesnetzagentur Gebühr zurück
Stand: 24.03.2009
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Bonn - Der Strom- und Gasanbieter TelDaFax hat auf Veranlassung der Bundesnetzagentur seine bisherige Prüfungsgebühr von zehn Euro bei Vertragsauflösung gestrichen. Das Unternehmen habe vergangene Woche nach Aufforderung durch die Behörde eine entsprechende verbindliche Erklärung abgegeben, teilte die Netzagentur am Dienstag in Bonn mit. Aus Sicht der Bundesnetzagentur verstößt eine Prüfungsgebühr bei Auflösung von Strom- und Gaslieferverträgen gegen das Energiewirtschaftsgesetz, demzufolge ein Lieferantenwechsel für den Kunden unentgeltlich erfolgen müsse.
Die Erhebung einer solchen Prüfungsgebühr stelle "ein erhebliches Hindernis für den Wettbewerb dar, denn schließlich setzt der Lieferantenwechsel eine Kündigung beim bisherigen Lieferanten voraus", erklärte der Präsident der Netzagentur, Matthias Kurth. "Das Einlenken von TelDaFax ist auch im Sinne des Verbraucherschutzes als Erfolg zu bewerten." Laut Aussage von Teldafax wurde die Gebühr bereits am 27.02.2009 gestrichen.