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OLG: Stadtwerke Mainz müssen Durchleitungsgebühren nicht senken

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Mainz/Düsseldorf (dpa/lrs) - Im Rechtsstreit um Strompreissenkungen haben sich die Stadtwerke Mainz gegen das Bundeskartellamt in Bonn durchgesetzt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hob am Mittwoch einen Beschluss des Kartellamtes vom 17. April 2003 auf, wonach die Mainzer Stadtwerke die Preise für Stromdurchleitungen um knapp 20 Prozent senken müssten (Az.: Kart 18/03 (V)). Das Kartellamt hatte den Stadtwerken "missbräuchlich überhöhte" Preise für andere Stromanbieter vorgeworfen.

Mit der Entscheidung vom Mittwoch bleiben die Preise nun bestehen. "Wir sehen uns darin bestätigt, dass unsere Nutzungsentgelte nicht zu hoch sind, sondern nach anerkannten betriebswirtschaftlichen Methoden in angemessener Weise berechnet worden sind", sagte das Vorstandsmitglied der Stadtwerke Mainz, Detlev Höhne.

Das Bundeskartellamt wollte zu der Entscheidung des Gerichts keine Stellungnahme abgeben. Ehe über weitere Schritte entschieden werde, müsse die schriftliche Begründung des Gerichts abgewartet werden, sagte eine Sprecherin der Bonner Behörde. Das Oberlandesgericht hat nach Angaben einer Sprecherin Rechtsbeschwerde zugelassen. Die Entscheidung vom Mittwoch folgte einer Beschwerde der Stadtwerke gegen den Beschluss des Kartellamtes aus dem vergangenen April.

Damit entscheidet das OLG Düsseldürf zum zweiten Mal gegen eine Entscheidung des Kartellamtes. Im Streit um zu hohe Netznutzungsgebühren hatte das OLG im Februar eine Entscheidung ausser Kraft gesetzt, die der Thüringer Energie AG (TEAG) überteuerte Durchleitungsgebühren für den Strom von Konkurrenten untersagt hatte.