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Neues Energierecht: Grüne geben beim Verbraucherschutz nach

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Die Grünen haben sich bei den Beratungen mit den Bundesländern über das neue Energiewirtschaftsgesetz in entscheidenden verbraucherpolitischen Fragen nicht durchsetzen können. "Verbraucherschutzrechte wurden sehr weit geschliffen", sagte die energiepolitische Sprecherin der Grünen, Michaele Hustedt, dem "Tagesspiegel" (Samstagausgabe). So hätten sich die Verhandlungsführer von SPD und Grünen sowie der unionsgeführten Bundesländer darauf geeinigt, das ursprünglich geplante Verbandsklagerecht aus dem Gesetzestext zu streichen. Damit haben künftig nur einzelne Verbraucher, nicht aber Verbände das Recht, gegen Erhöhungen der Netzentgelte gerichtlich vorzugehen. Auch aus dem hessischen Wirtschaftsministerium wurde dies dem "Tagesspiegel" bestätigt. Noch am Donnerstag hatte Verbraucherschutzministerin Renate Künast (Grüne) davor gewarnt, das Verbandsklagerecht zu streichen.

Daneben mussten die Grünen auch bei der Frage der Kennzeichnungspflicht zurückrudern. So soll auf den Stromrechnungen der Endkunden künftig nur aufgeführt werden, aus welchen Energiequellen sich der Strom zusammensetzt. Der ursprüngliche Entwurf der Koalition hatte vorgesehen, dass auch der bei der Stromherstellung anfallende CO2-Ausstoss aufgeführt werden müsste. Die genaue Zusammensetzung des Strompreises soll ebenfalls - anders als von den Grünen gewünscht - nicht unter die Kennzeichnungspflicht fallen. "Wir wollten die Kosten der erneuerbaren Energien nicht verstecken", sagte Hustedt. "Es ist schon entlarvend, dass die Union diesen Punkt nun abgelehnt hat."

Dennoch begrüsste Hustedt die erzielte Einigung. "Wir sind schon sehr weit gekommen." Bis zur nächsten Woche werde es voraussichtlich zu einer abschliessenden Verständigung kommen. Offen sei nur noch die Frage, wie weit die Länder an der vom neuen Energierecht vorgesehenen Regulierung der Strom- und Gasnetze beteiligt werden. Derzeit werde juristisch geprüft, ob ein Optionsmodell möglich wäre. Demnach soll es den Ländern freigestellt werden, sich an der Regulierung zu beteiligen - ähnlich wie beim Optionsmodell für die Kommunen bei der Arbeitsmarktreform Hartz IV. Vor allem Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hessen hatten eine Mitwirkung gefordert. Andere Länder hingegen könnten die Regulierung vollständig der dafür vorgesehenen Bundesnetzagentur überlassen.