Monopolkommission: Kein funktionsfähiger Wettbewerb bei Energie
Stand: 06.11.2007
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Bonn (dpa) - Nach der scharfen Kritik des Bundeskartellamtes hat auch die Monopolkommission die führenden deutschen Energieversorger an den Pranger gestellt. Bei Strom und Gas gebe es in Deutschland keinen "funktionsfähigen Wettbewerb", stellte das unabhängige Expertengremium fest. Die Markteintrittsbarrieren für neue Unternehmen seien nach wie vor hoch, heißt es in einem am Dienstag in Bonn veröffentlichten Gutachten. Die Zahl an Lieferantenwechseln durch Endverbraucher sei gering, auch wenn die Zahl der Wechselwilligen gestiegen sei.
Kartellamtschef Bernhard Heitzer hat im Streit um angebliche Preisabsprachen seine Vorwürfe gegen die Branchenriesen E.ON und RWE bekräftigt. "Wir haben im Rahmen einer Durchsuchung mit der EU- Kommission im Mai 2006 Belege für Absprachen zwischen insbesondere E.ON und RWE gefunden", sagte Heitzer der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" (Dienstag). Es könne klar belegt werden, "dass beide Unternehmen gemeinsam marktbeherrschend sind". Die von den Stromkonzernen angekündigten Preiserhöhungen zu Beginn kommenden Jahres zeigten, "dass eine verschärfte Missbrauchskontrolle wohl notwendig ist", sagte Heitzer. Derzeit funktioniere der Wettbewerb auf dem Strom- und auf dem Gasmarkt noch nicht.
Bei den empfohlenen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation liege der Fokus darauf, Marktzutrittsschranken zu senken, erklärte der Vorsitzende der Monopolkommission, Jürgen Basedow. Dabei gehe es auch um einen besseren Netzzugang für die neuen Anbieter. Die Monopolkommission sprach sich dafür aus, den marktbeherrschenden Versorgern zeitlich befristet zu verbieten, ihre eigenen Erzeugungskapazitäten zu erweitern. Damit könnten Wettbewerber die Gelegenheit erhalten, eigene Kraftwerkskapazitäten zu schaffen.
Die für Anfang 2009 geplante Einführung einer an möglichst günstigen Kosten orientierten Regulierung der Netzentgelte sei grundsätzlich positiv zu bewerten, es gebe aber noch Mängel. So seien die Anreize, Effizienzgewinne aus Kosteneinsparungen beim Netzbetrieb an die Verbraucher weiterzugeben, als gering einzuschätzen.
Skeptisch äußerte sich die Kommission zu den verschiedenen Vorschlägen, die führenden Stromkonzerne eigentumsrechtlich zu entflechten. Dies könne zwar Wettbewerbspotentiale eröffnen, sei "aber mit nicht unerheblichen ökonomischen Risiken und rechtlichen Problemen" verbunden. Neben dem tiefen Eingriff in die privaten Eigentumsrechte bestehe die Gefahr, dass insbesondere die Investitionsanreize der Netz- und Kraftwerkseigentümer nachhaltig reduziert würden. Auch könne eine Trennung von Netz und Erzeugung das Problem der hohen Konzentration auf der Erzeugerstufe nicht lösen.
Die Entflechtung der großen Energiekonzerne ist Kernpunkt eines Gesetzesvorschlags der EU-Kommission für mehr Wettbewerb auf den Energiemärkten. Danach sollen sich die Unternehmen von ihren Leitungsnetzen trennen oder diese von einem unabhängigen Betreiber managen lassen. Damit würde den Unternehmen zumindest die Verwaltung der Leitungsnetze für Strom und Gas entzogen.