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Mietminderung bei Stromunterbrechung zulässig

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Fällt die Stromversorgung in der Wohnung über einen längeren Zeitraum aus, ist der Mieter grundsätzlich berechtigt, die Miete zu mindern. Darüber informiert der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Dies gilt insbesondere, wenn Defekte der Haustechnik die Ursache des Stromausfalls sind.

Die Miete kann allerdings immer nur dann gemindert werden, wenn der Vermieter von dem Mangel wusste. Der Mieter muss den Stromausfall also dem Vermieter anzeigen, damit dieser den Fehler beheben kann.

Auch wenn der Mieter die Stromversorgung selber unterbrochen hat, indem er versehentlich ein Kabel durchtrennt oder einen Kurzschluss verursacht hat, kann er die Miete nicht mindern.

Eine Mietminderung ist außerdem immer dann ausgeschlossen, wenn der Stromversorger die Stromlieferung einstellt, weil der Mieter die Rechnung nicht beglichen hat. In diesen Fällen hat der Mieter die Stromunterbrechung ebenfalls selbst zu verantworten.