Stromausfall: entstandene Schäden dem Netzbetreiber melden
Stand: 18.07.2011
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Unkel - Wenn der Strom für einen längeren Zeitraum ausfällt, bezahlt der örtliche Netzbetreiber für die dadurch entstandenen Schäden, beispielsweise verdorbene Lebensmittel. Man solle dem Netzbetreiber die Schäden daher melden, rät der Bund der Energieverbraucher in Unkel (Rheinland-Pfalz). Zunächst reiche eine einfache Schadensmeldung aus, die Höhe könne auch nachträglich beziffert werden. Allerdings gilt dies nur für Schäden von mehr als 30 Euro, außerdem müsse plausibel sein, dass sie durch den Stromausfall direkt entstanden sind, so der Verband.