Merkel für genaue Prüfung der geplanten höheren Strompreise
Stand: 25.08.2006
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Berlin (dpa) - Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) will mehr Wettbewerb bei der Einleitung von Strom in die Netze und damit letztlich mehr Druck auf die explodierenden Strompreise erreichen. "Wir wollen, dass Wettbewerb herrscht", sagte Merkel am Donnerstag in einem Interview mit dem privaten Nachrichtensender N24. Es gebe den "begründeten Verdacht, dass noch mehr Wettbewerb bei der Durchleitung durch Netze möglich wäre". Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di warnte aus Sorge vor Arbeitsplatzverlusten in den Netzbetrieben vor zu großem Druck auf die Durchleitungs-Entgelte bei Strom und Gas. Dagegen betonte der Chef der Bonner Bundesnetzagentur Matthias Kurth, Ineffizienzen im Netzbetrieb dürften nicht zu Lasten der Verbraucher gehen.
ver.di-Vorstand Erhard Ott warnte vor einer "zu schnellen und kontinuierlichen Senkung der Netzentgelte bei Strom und Gas - koste es, was es wolle". Dies könnte verhindert werden, wenn die Versorgungs- und Servicequalität der - zum großen Teil auch kommunalen - Netzbetreiber im Preis ausreichend berücksichtigt würde. "Nur so könnten Tausende von Arbeitsplätzen in den Netzbetrieben gesichert und Stromausfälle vermieden werden."
Die Kosten für den Betrieb der Netze werden laut Netzagentur nach Leitungslänge und differenziert nach der Absatzdichte in so genannten Strukturklassen verglichen. Innerhalb der Klassen hätten sich gravierende Kostenunterschiede gezeigt - mit Abweichungen um mehr als das Siebenfache vom mittleren Wert. Diese Differenzen könnten nicht allein durch strukturelle Besonderheiten der einzelnen Unternehmen erklärt werden, sagte Netzagentur-Präsident Matthias Kurth. Vielmehr ließen sie auf "vorhandene Ineffizienzen" schließen. "Damit bestehen noch Effizienzreserven beim Betrieb der Energieversorgungsnetze, die es zu heben gilt." Mögliche Ineffizienzen dürften nicht auf Kosten der Netznutzer gehen.
Unterdessen haben sich Netzbetreiber und Bundesagentur auf die Art der Veröffentlichung von Kostenvergleichen verständigt und in einem Vergleich einen Rechtsstreit vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht beendet. Danach bleiben Teile wie einzelne Kostenelemente für Strom und Gas anonym, wie die Netzagentur mitteilte. Namen von Unternehmen würden nicht genannt. Die Behörde hat für das Entgeltverfahren im Oktober 2005 Daten aller Netzbetreiber erhoben. Das Energiewirtschaftsgesetz sieht vor, dass die Ergebnisse der Vergleiche in den - zum großen Teil noch laufenden Entgeltgenehmigungsverfahren - Berücksichtigung finden. Mit einer Veröffentlichung soll für die Unternehmen und die Öffentlichkeit die Transparenz erhöht und zu Beginn der Regulierung ein Überblick über die Ausgangslage geschaffen werden.