Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Ersatzversorgung

Strom- und Gasversorger sind auf Leitungsnetze angewiesen, um ihre Kunden zu beliefern. Wenn ein Netzbetreiber einem Unternehmen das Recht auf die Nutzung der Netze entzieht, fallen die Haushaltskunden in die sogenannte Ersatzversorgung. Das kann beispielsweise im Fall einer Anbieterinsolvenz geschehen. Auch wenn es zu Verzögerungen beim Anbieterwechsel kommt und unklar ist, wer der aktuell zuständige Versoger ist, kann die Ersatzversorgung greifen. Was bedeutet das und was sollten Sie in der Ersatzversorgung beachten?

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Hier erfahren Sie sofort, wann es sich wieder lohnt zu sparen
  3. Ersatzversorgung: Was bedeutet das?
  4. Ersatzversorgung ist Notfallhilfe
  5. Was sollten Kunden in der Ersatzversorgung beachten?
  6. Jetzt Strom- oder Gastarif sichern

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Ersatzversorgung greift, wenn ein Versorger nicht mehr liefern kann oder es zu Verzögerungen kommt.
  • Der örtlichen Grundversorger ist zuständig für die ununterbrochene Ersatzbelieferung mit Strom und Gas.
  • Haushaltskunden in der teuren Ersatzversorgung können jederzeit wechseln.

Ersatzversorgung: Was bedeutet das?

Für die Ersatzversorgung ist der örtlichen Grundversorger zuständig. Sie greift immer, wenn Energie aus dem öffentlichen Netz entnommen wird, der zuständige Energieanbieter aber unklar ist. Wenn ein Netzbetreiber einem Unternehmen das Recht auf die Nutzung der Netze entzieht, fallen die Haushaltskunden in die sogenannte Ersatzversorgung. Das kann beispielsweise geschehen, wenn das Unternehmen einen Insolvenzantrag gestellt hat.

Ersatzversorgung ist Notfallhilfe

Mit der Ersatzversorgung wird gesetzlich sichergestellt, dass niemand im Dunkeln sitzen oder im Winter frieren muss. Das regelt Paragraph 38 des Energiewirtschaftsgesetzes. Die Ersatzbelieferung für Haushaltskunden greift, wenn ein Energieversorger das Netznutzungsrecht verliert oder es zu ungeplanten Verzögerungen beim Anbieterwechsel kommt. Dann springt der örtliche Grundversorger ein. Die Ersatzversorgung kann bis zu drei Monate dauern und sie hat keine Kündigungsfrist. Wechseln Sie in dieser Zeit nicht aktiv den Tarif, werden Sie anschließend in den örtlichen Grundversorgungstarif eingestuft.

Wichtig: Eine Reihe von Grundversorgern verlangt in der Ersatzversorgung deutlich höhere Preise als in der Grundversorgung. Diese höheren Preise müssen allerdings genau nachgewiesen werden. Ein bloßer Hinweis auf gestiegene Beschaffungskosten reicht laut Verbraucherzentrale nicht aus. Die Preise in der Ersatzversorgung dürfen dafür häufig geändert werden: Sie können immer zum ersten und fünfzehnten eines Monats ohne Einhaltung einer Frist angepasst werden. Auf der Internetseite des Grundversorgers müssen die Preise der letzten sechs Monate veröffentlicht werden.

Was sollten Kunden in der Ersatzversorgung beachten?

Schritt 1: Auf Post achten

Zunächst einmal gilt: Ruhe bewahren, denn die Versorgung ist gesetzlich gesichert. Der örtliche Netzbetreiber ist verpflichtet, die Kunden unverzüglich über die Kündigung des Netzzugangs und die Ersatzversorgung schriftlich zu informieren. Auch der örtliche Grundversorger muss schriftlich mitteilen, dass er nun der neue Lieferant ist.

Schritt 2: Zählerstand ablesen und dokumentieren

Sobald die Kunden erfahren haben, zu welchem Termin die Ersatzversorgung begonnen hat, sollten sie handeln. Denn bei der Ersatzbelieferung darf der Verbrauch geschätzt werden. Um nicht zu viel zu bezahlen, sollten die Kunden ihren Zählerstand ablesen und ihn sowohl dem Netzbetreiber als auch dem Grundversorger mitteilen. Am besten dokumentieren Sie den Zählerstand auch mit einem Foto des Zählers.

Schritt 3: Günstigen Tarif finden

Die Preise der Ersatzversorgung entsprechen manchmal dem Grundversorgungstarif des örtlichen Gasanbieters bzw. Stromanbieters, für die Dauer von drei Monaten können jedoch auch deutlich höhere Preise verlangt werden. Mit einem Gaspreis-Vergleich oder Strompreis-Vergleich können Sie prüfen, ob es günstigere Angebot gibt. Geben Sie einfach Ihren Verbrauch, den Sie auf Ihrer letzten Abrechnung finden, und Ihre Postleitzahl ein.

Schritt 4: Die Kündigung der Ersatzbelieferung durch den neuen Anbieter

Bei der Wahl eines neuen Anbieters sollten Haushaltskunden neben dem Preis auch auf faire Vertragsbedingungen wie kurze Laufzeiten und Preisgarantien sowie auf Empfehlungen anderer Kunden achten. Um die Kündigung der Ersatzversorgung müssen sich die Verbraucher nicht selbst kümmern. Das übernimmt der neue Versorger.

Jetzt Gaspreise vergleichen

Preisgarantie Siegel

Sicherheit durch Preisgarantie
Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.

Gasvergleich
  • Gas ab 0,08 Euro/kWh

  • Bis zu 1.250 Euro sparen

    So haben wir gerechnet

    Wohnort: Großniedesheim, 67259
    Jahresverbrauch: 18.000 kWh

    Günstigster Tarif: MAINGAU Energie GasKomfort, Kosten im ersten Jahr: 1.171,65 Euro
    Grundversorgungstarif: Stadtwerke Frankenthal GmbH Grundversorgung, Kosten: 2.472,47 Euro

    Einsparung: 1.300,82 Euro
    (Stand: 23.02.2024)

  • Sicherheit durch Preisgarantie

    Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.

Jetzt Stromtarif sichern

Preisgarantie Siegel

Sicherheit durch Preisgarantie
Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.

Stromvergleich
  • Strom ab 0,25 Euro/kWh

  • Bis zu 850 Euro sparen

    So haben wir gerechnet

    Wohnort: Würzburg, 97084
    Jahresverbrauch: 3.750 kWh

    Günstigster Tarif: Lichtblick ÖkoStrom Komfort 12, Kosten im ersten Jahr: 872,52 Euro
    Grundversorgungstarif: Stadtwerke Würzburg AG Mein Frankenstrom Komfort, Kosten: 1.768,46 Euro

    Einsparung: 895,94 Euro
    (Stand: 23.02.2024)

  • Sicherheit durch Preisgarantie

    Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.

AdobeStock_504882319_Grundversorgung Gas

Grundversorgung mit Gas

Für alle Haushaltskunden in Deutschland ist jeweils ein Gasversorger für die Grundversorgung mit Gas zuständig.

Grundversorgung mit Gas

Mehr erfahren