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E.ON-Chef verteidigt Preiserhöhungen - Kartellamt soll rasch prüfen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Düsseldorf (dpa) - E.ON-Chef Wulf Bernotat hat die Kritik an den geplanten Strompreiserhöhungen zurückgewiesen und eine schnelle Prüfung durch das Bundeskartellamt gefordert. "Von Preistreiberei und Abzocke kann keine Rede sein. Insgesamt plädiere ich für mehr Sachlichkeit in dieser Diskussion", sagte Bernotat in einem Interview der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Freitag). Die von den Wettbewerbshütern angekündigte Überprüfung der Preispolitik der Stromkonzerne solle schnell durchgeführt werden. "Dann werden wir ja sehen, ob es etwas zu beanstanden gibt oder nicht." E.ON könne belegen, dass die Kosten bei Strom und Gas deutlich gestiegen seien.

"Im wesentlichen sind das die drastisch gestiegenen Weltmarktpreise für Öl, Kohle und Gas sowie die gewachsenen staatlichen Belastungen", sagte der E.ON-Chef. Deutschland grösster Energiekonzern will wie RWE und Vattenfall die Strompreise zum Jahreswechsel erhöhen. Verbraucherschützer und Politiker haben dies scharf kritisiert.

Bernotat sprach sich für eine Fortsetzung der Kopplung des Gas- an den Ölpreis aus. "Gerade im Interesse der Verbraucher sollten wir an der Ölpreisbindung festhalten. Sie verhindert, dass wir als Gas- Importland in einseitige Abhängigkeit von den wenigen Förderländern geraten, die dann die Preise diktieren könnten." Zudem stiegen auch in England und den USA, wo es keine Ölpreisbindung gebe, derzeit die Gaspreise.

Eine wieder einsetzende Monopolisierung sieht Bernotat nicht. "Im deutschen Strommarkt sind mehr als 900 Unternehmen aktiv. Wenn jetzt die Preise steigen, ist das noch lange kein Beleg für nachlassenden Wettbewerb." Nach der Liberalisierung seien die Strompreise deutlich gefallen, inzwischen allerdings wieder auf dem Niveau von 1998 angelangt, räumte er ein. An jeder Kilowattstunde verdiene der Staat aber zu 40 Prozent mit. Den Vorwurf, vor Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes zusätzliche Gewinne abschöpfen zu wollen, wies Bernotat entschieden zurück. Solche Unterstellungen seien "töricht".