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EnBW-Chef Claassen wehrt sich gegen Kritik an seinem Gehalt

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Karlsruhe (dpa) - Der Chef der Energie Baden-Württemberg, Utz Claassen, hat Kritik von Politikern an seinem Gehalt von knapp 4,2 Millionen Euro pro Jahr zurückgewiesen. Der Vorstand eines Unternehmens entscheide nicht selbst über die Höhe seiner Vergütung, sagte Claassen der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Vielmehr lege der Aufsichtsratsausschuss die Höhe des Gehalts fest. Das unterscheide Vorstände von Parlamentariern, die über ihre Vergütung letztlich selbst bestimmten, sagte Claassen dem Blatt.

Auf die Frage, ob diese Vergütung seiner Leistung entspreche sagte Claassen: "Das müssen andere beantworten. Es gibt da drei Aspekte: Das, was man zum Leben braucht; das, was als "Schmerzensgeld" angemessen wäre und das, was leistungsgerecht ist. 4,18 Millionen sind mehr, als ich zum Leben brauche, und weniger, als man manchmal als "Schmerzensgeld" erhalten müsste." Die Entscheidung, ob das Entgelt leistungsgerecht sei, wolle er anderen überlassen. Er sei in dieser Frage der "schlechteste Schiedsrichter". Kritik an dem Millionen-Gehalt Claassens hatten unter anderem die Grünen im Landtag geübt.

Gleichzeitig beklagte sich der EnBW-Chef über die jetzt entfachte Diskussion. Er habe sich ohne jegliche Verpflichtung aus eigenem Antrieb dazu entschieden, sein Gehalt offen zu legen. Claassen fügte hinzu: "Durch die Debatte, wie sie jetzt zum Teil geführt wird, werden die Vorstände bestätigt, die sich gegen den individuellen Ausweis ihres Gehalts sträuben."

Den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Bilanzfälschung sieht der EnBW-Chef gelassen entgegen: "Die Ermittlungen gegen mich basieren auf völlig falschen Annahmen." Dies sei urkundlich beweisbar. "Ich habe noch nicht einmal einen Anwalt mandatiert", sagte Claassen der Zeitung.

Die Mannheimer Staatsanwaltschaft ermittelt seit März gegen den Manager. Dabei geht es um angeblich unrichtige Darstellungen in der EnBW-Bilanz des Geschäftsjahres 2003.