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Elektroschrott: Mülltonne für Rasierer, Handy und Videospiel tabu

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin (dpa) - Ständige Neuentwicklungen bei Computern, Handys oder Unterhaltungselektronik regen die Kauflust der Verbraucher an. Mit der Neuerwerbung stellt sich dann die Frage, wohin mit den Altgeräten. Der bisher schnellste Weg für ausgediente Videospiele, Telefone oder PC-Tastaturen - die Restmülltonne - wird jetzt versperrt. So will es der Gesetzgeber. Von diesem Freitag an ist Elektroschrott von der elektrischen Zahnbürste über Rasierer, Toaster und Dialysegerät bis hin zu Waschmaschine und Kühlschrank nur noch bei einer der 1 500 kommunalen Sammelstellen kostenlos abzuliefern. Auch die "wilde" Entsorgung in Wald und Flur soll damit ein Ende haben.

Dafür müssen die Verbraucher beim Kauf neuer Elektrogeräte zum Teil mit spürbaren Aufpreisen rechnen. Die für die Entsorgung nun zuständigen Hersteller und Importeure wollen die geschätzten Kosten von 300 bis 500 Millionen Euro jährlich möglichst auf die Kundschaft abwälzen. Ein echtes Kreislaufsystem also, das den Konsumenten für die Folgen seiner Produktentscheidung heranzieht. Der Zentralverband Elektrotechnik und Elektronikindustrie (ZVEI) gibt die Kosten der Entsorgung mit 15 Euro für einen Kühlschrank, 10 Euro für einen Fernseher und 8 Euro für eine Waschmaschine an. Bei den Giftstoffe enthaltenden Leuchtstofflampen werden sogar Kosten bis 60 Prozent des Herstellerpreises angenommen.

Laut ZVEI soll die Rechnung für die Privathaushalte am Ende kostenneutral ausfallen, denn nun könnten die Kommunen ihre Gebühren senken, weil die Entsorgungsverantwortung auf die Erzeuger übergehe. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund winkt jedoch ab: "Keine Senkung" - wurden doch gerade erst Gebühren-Erhöhungsankündigungen wegen 300 Millionen entstehender Zusatzkosten wieder fallen gelassen. Dort stellt man sich auf kostenträchtige Rechtsauseinandersetzungen ein, falls gerade am Anfang einzelne Elektromüll-Depots überquellen, "weil die Container nicht pünktlich abgeholt werden". Auch will der Gemeindebund am liebsten zum bisherigen System zurück, bei dem die Kommunen die ihnen von den Bürgern herbeigefahrenen Wertstoffe selbst ausschlachteten und dafür zum Teil Gebühren kassierten.

Aber auch nach dem neuen System behalten die Kommunen grundsätzlich das Recht, Wertstoffe wie Gold, Silber und Platin oder auch Aluminium selbst auszubeuten. Ob sich die Gerätehersteller dabei ins Handwerk gepfuscht fühlen, bleibt abzuwarten. Beobachter sehen außerdem das Problem, dass mancher Bürger weite Wege zu den Sammelstellen scheuen könnte und der kleine Elektroschrott doch wieder in der Restmülltonne landen könnte - zumal rechtliche Sanktionen als kaum durchsetzbar gelten.

Warum also die Neuerung? Hauptziel des noch von Ex-Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne) eingefädelten Gesetzes ist, schon bei der Geräteproduktion die Abfallmenge klein zu halten. Den Anreiz soll der Hersteller dadurch bekommen, dass er die Entsorgung selbst zahlen muss. Das könnte wieder mehr zu auseinanderschraubbaren statt verschweißten und verklebten Produktteilen führen, heißt es in der Branche. Bei der Entsorgung werde vor allem ein effizienter Wiedergebrauch angestrebt. Gelinge dies nicht, sollen wenigstens die Wertstoffe ausgeschlachtet werden.

So kann man nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) aus 14 Tonnen Elektro-Altgeräten eine Tonne Kupfer gewinnen: "Die Verwertung von Altgeräten schont wertvolle Rohstoffe." Waschmaschinen sind wegen des Eisen gefragt. In Computern, HiFi-Anlagen und Handys finden sich wertvolle Metalle sowie Aluminium, Kupfer, Zink und Nickel. Auf der anderen Seite ist eine Reihe problematischer Stoffe zu entfernen: sei es die Quecksilber-Beleuchtung eines Displays, seien es Akkus, Batterien oder Leiterplatten. Fernseher und Monitore enthalten Blei und andere Schwermetalle. In alten Toastern sei immer noch Krebs erregender Asbest zu finden.

Bleibt abzuwarten, wie sich das Zusammenspiel entwickelt, nachdem zum Start des Systems von etwa 10 000 Herstellern erst die Hälfte im Boot sitzt. Zentral bleibt aber die Frage, ob der Bürger den Umweg über die Sammelstellen einsieht oder nicht.