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Chronologie: E.ON und die Ruhrgas-Übernahme [Update]

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Düsseldorf (dpa) - Der Düsseldorfer Energiekonzern E.ON arbeitet seit eineinhalb Jahren an der Übernahme von Ruhrgas. Die Stationen im einzelnen:

16. Juli 2001: E.ON macht den ersten Schritt. In einem Tauschgeschäft mit dem Ölkonzern BP will der Stromriese 51 Prozent der BP-Tochter Gelsenberg übernehmen, die mit 25,5 Prozent an Ruhrgas beteiligt ist. BP erhält im Gegenzug die Mehrheit an VEBA Oel mit den Aral-Tankstellen.

14. November 2001: E.ON meldet die Übernahme von insgesamt 60,3 Prozent an Ruhrgas beim Bundeskartellamt an. Neben Gelsenberg will E.ON auch die zweite große Ruhrgas-Aktionärin Bergemann schlucken.

20. Januar 2002: Das Bundeskartellamt verbietet die Übernahme der Gelsenberg AG durch E.ON aus Wettbewerbsgründen. Einen Monat später beantragt E.ON eine Ministererlaubnis.

03. Juli 2002: E.ON sichert sich die restlichen rund 40 Prozent an Ruhrgas. Mit den Ölkonzernen ExxonMobil, Shell sowie dem Touristik-Konzern TUI wird die Übernahme der indirekten Anteile vereinbart.

05. Juli 2002: Die Ministererlaubnis für die Ruhrgas-Übernahme wird erteilt. Zu den Auflagen gehört der Verkauf von Beteiligungen unter anderem an Gelsenwasser.

11. Juli 2002: Nach dem Eingang mehrerer Eilanträge stoppt das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf per einstweiliger Anordnung den Vollzug der Übernahme.

02. August 2002: Das Gericht stuft die Minister-Erlaubnis im Eilverfahren als rechtswidrig ein und legt die Übernahme auf Eis.

05. September 2002: Eine zweite Anhörung im Wirtschaftsministerium findet statt, um Verfahrensmängel zu beseitigen. Diese bestanden nach Ansicht des Gerichts unter anderem darin, dass Staatssekretär Alfred Tacke der ersten Anhörung fern geblieben war.

19. September 2002: Die Bundesregierung erteilt eine neue "veränderte" Ministererlaubnis für die umstrittene Ruhrgas-Übernahme. Im Vergleich zur ersten Genehmigung wurden die Wettbewerbs-Auflagen für E.ON und Ruhrgas verschärft.

17. Dezember 2002: Das OLG hält seine einstweilige Anordnung gegen die Ruhrgas-Übernahme aufrecht.

27. Januar 2003: E.ON verhandelt mit den Gegnern der Übernahme über eine außergerichtliche Einigung. E.ON werde versuchen, die Wettbewerber mit einer Mischung aus Barmitteln, Gas- und Elektrizitätslieferungen zur Zustimmung zu bewegen, heißt es in einem Zeitungsbericht.

28. Januar 2003: Die Einigung des E.ON-Konzerns mit den Gegnern der Übernahme steht auf der Kippe. Ein Scheitern wird nicht mehr ausgeschlossen, verlautet aus Verhandlungskreisen.

29. Januar 2003: Beginn des Hauptsacheverfahrens vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Bis zuletzt hatte E.ON versucht, sich mit den Klägern außergerichtlich zu einigen.