Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogenen Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 12 unserer Datenschutzerklärung, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogenen Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 12 unserer Datenschutzerklärung, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen (z.B. in einem Formular), geben wir diese mit Ihrer Einwilligung zur Auswahl von Zielgruppen (Custom Audiences) in pseudonymisierter Form an unsere Partner weiter. Diese ermitteln, ob Sie dort über ein Nutzerkonto verfügen. Wenn dem so ist, wird ihre pseudonymisierte E-Mail-Adresse von unseren Partnern in eine sog. Custom Audience aufgenommen und für die zielgruppenbasierte Ausspielung von Werbung genutzt. Die E-Mail-Adresse wird von unseren Partnern unmittelbar im Anschluss an den Abgleich gelöscht; E-Mails werden nicht verschickt. Weitere Informationen finden Sie unter Zwecke der Datenverarbeitung. Die relevanten Partner finden Sie anhand der ergänzenden Bezeichnung "Custom Audience".

Das Vermieterpfandrecht ist in den Paragrafen 562 ff. BGB geregelt und sichert die Forderungen des Vermieters aus einem Mietverhältnis ab. Es erlaubt Vermietern, bei offenen Mietschulden auf bestimmte bewegliche Sachen des Mieters in der Wohnung oder im Gewerberaum zuzugreifen. Allerdings gilt das Pfandrecht nicht für alle Gegenstände – und auch die Durchsetzung ist an enge gesetzliche Grenzen gebunden.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was fällt unter das Vermieterpfandrecht?
  3. Wann das Vermieterpfandrecht erlischt
  4. Voraussetzungen Vermieterpfandrecht
  5. Rechtsschutzversicherung bei Mietstreitigkeiten
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Rechtsschutzversicherung vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Vermieterpfandrecht betrifft nur bewegliche Sachen des Mieters in der Wohnung sowie Inhaberpapiere.
  • Es endet, sobald die betroffenen Gegenstände aus der Mietsache entfernt werden – mit Ausnahmen.
  • Zur Durchsetzung ist immer ein gerichtlicher Titel des Vermieters erforderlich, sonst liegt verbotene Selbsthilfe vor.

Was fällt unter das Vermieterpfandrecht?

Die Voraussetzung für die Ausübung des Vermieterpfandrechts ist, dass die zu pfändenden Gegenstände bewegliche Besitztümer des Mieters innerhalb der Wohnung sowie Inhaberpapiere sind. Darunter fallen alle vollständig bezahlten Gegenstände, die sich rechtmäßig im alleinigen Eigentum des Mieters befinden – beispielsweise Möbel, Elektronikgeräte oder andere bewegliche Sachen in der Wohnung.

Nicht unter das Vermieterpfandrecht fallen:

  • Geleaste, gemietete oder noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren
  • Gegenstände zum persönlichen Gebrauch wie Kleidung oder Haushaltsgeräte
  • Arbeitsmittel, die der Mieter für seine Berufsausübung benötigt

Der Vermieter darf zwar auch diese Gegenstände kurzzeitig in Besitz nehmen, muss sie aber auf Verlangen des Mieters wieder aushändigen.

Wann das Vermieterpfandrecht erlischt

Das Vermieterpfandrecht endet, sobald die betroffenen Gegenstände vom Grundstück entfernt werden. Eine Ausnahme gilt, wenn der Vermieter von der Entfernung nichts wusste: Dann bleibt das Pfandrecht noch einen Monat lang bestehen.

Wurden die Sachen mit Wissen des Vermieters entfernt, erlischt das Pfandrecht sofort. Werden die Gegenstände anschließend erneut in die Mieträume eingebracht, entsteht das Vermieterpfandrecht wieder von Neuem.

Voraussetzungen für die Ausübung des Vermieterpfandrechts

Um das Vermieterpfandrecht geltend zu machen, benötigt der Vermieter in der Regel einen gerichtlich erwirkten Titel gegen den Mieter. Zudem ist es erforderlich, dem Mieter die beabsichtigte Pfändung vorab anzukündigen und ihm eine angemessene Frist zur Begleichung der offenen Forderungen einzuräumen. Üblicherweise beträgt diese Frist mindestens drei Wochen.

Ein unbefugtes Betreten der Mieträume durch den Vermieter ohne gerichtlichen Titel stellt eine Form der verbotenen Selbsthilfe dar. In diesem Fall haftet der Vermieter verschuldensunabhängig gemäß Paragraf 229 BGB. Darüber hinaus erfüllt ein widerrechtliches Eindringen in die Wohnung den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs.

Bei der Ausübung des Vermieterpfandrechts ist der Vermieter verpflichtet, eine Liste der gepfändeten Gegenstände zu erstellen, idealerweise mit einer monetären Bewertung. Es ist zudem unzulässig, dem Mieter durch Schlossaustausch den Zutritt zur Wohnung zu verwehren. Ein solches Verhalten kann ebenfalls den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllen.

Rechtsschutzversicherung bei Mietstreitigkeiten

Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter landen häufig vor Gericht und können mit hohen Anwaltsgebühren und Prozesskosten verbunden sein. Eine Rechtsschutzversicherung schützt sowohl Vermieter als auch Mieter vor diesen finanziellen Risiken. Je nach Bedarf stehen individuelle Bausteine zur Verfügung, sodass Sie sich umfassend und kostengünstig gegen zukünftige Auseinandersetzungen absichern können.

Junge Frau vor Laptop an ihrem Schreibtisch

Mietrechtsschutzversicherung

Informationen zu Schönheitsreparaturen, Kündigungsfristen und weiteren Fragen zu den Rechten der Mieter im Überblick.

Mietrechtsschutzversicherung

Hände schützen Haus

Privathaftpflicht für Mieter

Erfahren Sie, welche Schäden am Eigentum des Vermieters durch die private Haftpflicht abgesichert sind.

Privathaftpflicht für Mieter

Rechtsschutzversicherung - Jetzt Tarife vergleichen!

Rechtsschutzversicherung

Aktuelle Tätigkeit wählen
  • Ab 4,33 € pro Monat

    Personenangaben: Single, 01.01.1989, maximale Selbstbeteiligungsstufe, Abdeckung: Verkehrsrechtsschutz, Anzahl versicherter Autos: 1, zusätzlicher Fahrer-Rechtsschutz: nein, berechnet am 02/2025

  • Nirgendwo-Günstiger-Garantie

    Mit der Nirgendwo-Günstiger-Garantie von Verivox sind Sie auf der sicheren Seite. Sollte es denselben Tarif, den Sie über Verivox abgeschlossen haben, doch woanders günstiger geben, bezahlen wir den Preisunterschied. Darauf geben wir Ihnen unser Wort. Mehr erfahren


  • Nr. 1 Vergleich

    Verivox ist Preis-Champion und Branchensieger. Zum siebten Mal in Folge hat die Tageszeitung DIE WELT und die Beratungs- und Analysegesellschaft ServiceValue den Titel Preis-Champion in Gold an Verivox vergeben. Damit ist Verivox auch 2024 die Nr. 1 der Vergleichsportale.