Private Haftpflicht für Mieter gegen Mietsachschäden
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Privathaftpflicht Schutz bei Mietsachschäden
Wohnt man zur Miete, gehört eine Privathaftpflichtversicherung zum unumgänglichen Schutz vor selbst verursachten Sachschäden am Eigentum des Vermieters – der Mietwohnung. Schnell kann man durch eine Unachtsamkeit den Fußboden, eine Tür oder die Fliesen beschädigen. Auch wenn es keine spezielle Versicherung ausschließlich für Mieter gibt, kann in diesem Fall eine private Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen.
- Warum ist es sinnvoll?
- Leistungen im Überblick
- Zusätzliche Risiken abdecken
- Tarif kündigen
- Häufig gestellte Fragen
- Weitere interessante Themen
Private Haftpflichtversicherung für Mieter im online Vergleich
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Warum eine Haftpflichtversicherung für Mieter sinnvoll ist
Generell tritt eine private Haftpflichtversicherung für die Fälle ein, in denen ein Versicherter versehentlich
- Sachwerte beschädigt,
- eine Person verletzt oder gesundheitlich beeinträchtigt,
- einer Personen oder Organisation einen finanziellen Schaden zufügt.
Diese Risiken bestehen im Alltag jedes Menschen, so auch in der eigenen Mietwohnung. Fest eingerichtete, im Mietpreis enthaltene Einrichtungsgegenstände wie Küchen, Bäder oder auch anderes Interieur können – über die natürliche Abnutzung hinaus – durch ein Missgeschick beschädigt werden. Für diese Mietschäden können schnell Schadensersatzforderungen in Höhe einer kompletten Jahresmiete zustande kommen. Dazu zählen auch Schäden an Wohnungen Dritter, die zum Beispiel während einer Feier versehentlich entstehen.
Die eigene private Haftpflichtversicherung schützt mitunter auch vor Forderungen eines Vermieters, die ungerechtfertigt sind. Wenn beispielsweise vor dem Auszug noch Renovierungsarbeiten erfolgen oder abgelebte Elemente ausgetauscht werden sollen, kann hier die Haftpflichtversicherung einspringen. Wichtig dabei ist, dass dem Geschädigten bei allen Forderungen nur der Zeitwert eines Gegenstandes ersetzt wird.
Worauf Sie achten sollten
Immer mehr Vermieter von privaten Wohnungen lassen sich vorsichtshalber auch einen Nachweis darüber vorlegen, dass ihr zukünftiger Mieter haftpflichtversichert ist, um im Schadensfall die Kosten auch begleichen zu können. Klauseln im Mietvertrag, die eine Haftpflichtversicherung vorschreiben, sind laut aktueller Rechtsprechung im Mietrecht jedoch unzulässig und unwirksam.
Die Leistungen einer Haftpflichtversicherung
Versicherte sollten darauf achten, dass in den Vertragsklauseln neben Personen- und Sachschäden auch die Haftung für mögliche Schäden an einer Mietwohnung im Vertrag eingeschlossen ist. Denn Verträge mit besonders günstigen Tarifen können den Preisvorteil meist nur dadurch erreichen, dass bestimmte Risiken nicht mitversichert sind. Zudem sollten Mieter darauf achten, dass Mietschäden in einer ausreichenden Höhe abgedeckt sind. Und für Familien gilt: Auch Schäden, die durch Kinder verursacht werden, sollten übernommen werden.
Deckungssumme bei Mietsachschäden
Insbesondere bei der privaten Haftpflichtversicherung lohnt sich ein Blick auf die Deckungssumme, bis zu der der Versicherer einen Schaden übernimmt. Generell sollte diese Versicherungssumme bei mindestens 10 Millionen Euro liegen. Höhere Deckungssummen von bis zu 50 Millionen Euro sind empfehlenswert. Diese Summe mag auf den ersten Blick groß erscheinen, doch gerade im privaten Bereich und bei Personenschäden kommen solche Beträge schnell zusammen.
Bei Mietsachschäden gibt es oft eine Leistungsbegrenzung. Doch auch hier sollten Schäden von mindestens 300.000 Euro gezahlt werden. Empfohlen wird eine Höhe von 1 Million Euro. Im Leistungsvergleich von Verivox können Versicherte genau nachvollziehen, in welcher Höhe Mietsachschäden versichert sind.
Von Kindern verursachte Schäden
Vielen Versicherungsfällen rundum das Zuhause, sind Schäden, die Kinder unterschiedlicher Altersstufen verursachen. Obwohl Eltern oft gar nicht haften müssten, wollen sie für den Schaden aufkommen. Einige Versicherer bieten im Rahmen der Familienhaftpflichtversicherung auch eine Deckung in festgelegter maximaler Höhe von Schäden, die durch deliktunfähige Kinder – weil eigentlich noch nicht haftbar – verursacht wurden.
Zusätzlicher Rechtsschutz als Standardbaustein
Nicht selten kommt es vor, dass Reparaturkosten zu hoch angesetzt sind, nicht nötig wären oder der Schaden gar nicht vom Mieter herrührt. Statt eines Konflikts, der dann oft zulasten eines guten Verhältnisses zwischen Mieter und Vermieter geht, schaltet sich hier die eigene Haftpflichtversicherung ein. Die Schadensregelung erfolgt immer im Rahmen einer eingehenden Prüfung des Falles. Unberechtigte oder zu hohe Forderungen federn die Rechtsabteilungen der Versicherungsgesellschaft ab, indem sie Gutachter und Sachverständige zurate ziehen. Ansonsten profitiert der Versicherte immer von der unkomplizierten Regulierung des Schadens.
Unterschied zwischen Mietwohnung und Mietgegenstand
Vor jedem Abschluss einer Haftpflichtversicherung – oder Tarifwechsel – sollten Interessenten stets beachten: Die Mietwohnung kann und sollte auch unbedingt im Schutzpaket eingeschlossen sein. Andere gemietete oder geliehene, sogenannte bewegliche Gegenstände sind aber von der Haftung im Schadenfall ausgeschlossen.
Wer sich Gerätschaften oder anderweitige Dinge leiht, kann sich nicht auf seine private Haftpflichtversicherung berufen, wenn er diese während des Transports oder Gebrauchs schädigt. Für solche Fälle sehen Miet- und Leihverträge in der Regel einen eigenen, temporären Versicherungsschutz während der Mietzeit vor.
Welche zusätzlichen Risiken können abgedeckt werden?
Neben dem oben genannten Leistungsumfang, den eine Haftpflichtversicherung auf jeden Fall abdecken sollte, können Sie je nach Bedarf weitere Schutzklauseln ergänzen, um die folgenden Risiken abzudecken.
Zusatzleistungen
Schon der Verlust eines kleinen Gegenstands wie dem Haustürschlüssel kann teuer werden, wenn es sich beispielsweise um einen Generalschlüssel handelt. Durch den Abschluss einer Schlüsselversicherung kann ein Schlüsselverlust mitversichert werden.
Beim Einzug oder Auszug können durch den Möbeltransport Wände, Türen, Treppen oder Fenster Schaden nehmen. Werden diese Schäden durch Bekannte verursacht, die beim Umzug aushelfen, handelt es sich um sogenannte Gefälligkeitsschäden. Im Basistarif sind diese oft nicht abgedeckt.
Herabfallende Gegenstände oder Brandflecken beschädigen vielleicht Fußböden, die zur Grundausstattung der Wohnung gehören, überlaufendes Wasser kann sogar bis ins Mauerwerk eindringen. Verursachen Sie den Schaden versehentlich, kann die Haftpflichtversicherung dafür aufkommen. Sind kaputte Wasserleitungen oder höhere Gewalten wie ein Blitzeinschlag schuld, kommt in der Regel Ihre Hausratversicherung für die Schäden auf.
Schäden in der Wohnung durch kleine Haustiere wie Nager, Vögel, Fische und Katzen sind oft in der Haftpflichtversicherung integriert. Anders sieht es bei Schäden durch Hunde aus. Hier sollten Sie über eine separate Hundehaftpflichtversicherung nachdenken. Aber auch dafür lohnt sich ein Tarifvergleich: Nicht alle Versicherungen übernehmen durch Hunde verursachte Mietsachschäden oder nur bis zu einer bestimmten Summe.
Haftpflichtversicherung kündigen
Wer eine Beitragserhöhung ohne Mehrleistungen erhält oder nach einem Schadensfall unzufrieden ist, für den kann sich ein Versicherungswechsel lohnen. Denn in den meisten Fällen finden Sie beim Vergleich eine günstigere Haftpflichtversicherung mit einem leistungsstärkeren Angebot. Achten Sie beim Wechsel darauf, dass die Kündigung und der Neuabschluss nahtlos ineinander übergehen, um eine Versicherungslücke zu vermeiden. Ein Musterkündigungsschreiben finden Sie auf verivox.de zum Download.
Umfassender Schutz für wenig Geld
Haftpflichtversicherungen sind gemessen am Schutz, den sie bieten, vergleichsweise günstig. Eine Familie mit Kindern erhält einen Haftpflichtversicherungsschutz über 30 Millionen Euro mit Mietschäden-Abdeckung bereits ab 70 Euro pro Jahr. Für Singles gibt es ähnliche Tarife bereits ab 35 Euro pro Jahr. Mit dem Verivox-Vergleichsrechner finden Sie bequem online den besten Tarif für sich.
Häufig gestellte Fragen
Eine Mieterhaftpflichtversicherung ist Teil der meisten Hausratversicherungs- und Haftpflichtversicherungstarife. Die Mieterhaftpflicht deckt im Regelfall alle fahrlässig verursachten Schäden eines Mieters ab. In den meisten Tarifen wird allerdings verlangt, dass Sie einen Selbstbehalt vereinbaren.
Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung mieten, vertraut Ihnen der Vermieter sein Eigentum zur pfleglichen Nutzung an. Entsteht durch die Unachtsamkeit des Mieters ein Schaden, muss er gegenüber dem Eigentümer dafür geradestehen.Mit einer privaten Haftpflichtversicherung können Sie sich im Falle eines Missgeschicks gegen die finanziellen Forderungen des Geschädigten absichern.
Generell fallen unter Mietsachschäden:
- Schäden an gemieteten Wohnräumen
- Allmählichkeitsschäden in Mietwohnungen
- Schäden an beweglichen Mietsachen
Die private Haftpflichtversicherung legt in den jeweiligen Tarifbestimmungen fest, welche Schäden rund um das Mieten von Wohnräumen und beweglichen Sachen abgedeckt sind. Meist wird dem jeweiligen Bereich auch eine Deckungssumme zugeordnet, die von der allgemeinen Haftpflicht-Deckungssumme abweichen kann. So kann eine Versicherung beispielsweise festlegen, dass sie allgemeine Sachschäden bis zu einer Summe von 20 Millionen Euro und Sachschäden an der gemieteten Wohnung nur bis maximal 100.000 Euro begleicht.
Als Abgrenzung zwischen den einzelnen Deckungsbereichen ist bei vielen Anbietern die folgende Aufteilung üblich:
- Schäden an gemieteten Wohnräumen,
- Allmählichkeitsschäden in Mietwohnungen sowie
- Schäden an beweglichen Mietsachen.
Neben den Schäden, die direkt nach einem Missgeschick sichtbar werden, gibt es auch Allmählichkeitsschäden. Darunter versteht man Schäden, die erst einige Zeit nach dem auslösenden Ereignis zutage treten.Ein solcher Schaden würde vorliegen, wenn Sie in einem Zimmer Ihrer Mietwohnung eine Pflanze auf dem Boden stehen haben, bei der durch einen Riss im Topfboden nach dem Gießen Wasser in den Parkettboden einsickert, so dass nach einiger Zeit das Parkett einen Wasserschaden aufweist. Wenn Ihr Haftpflichtversicherer auch Allmählichkeitsschäden übernimmt, können Sie ihn mit der Schadensregulierung betrauen.
Nein. Der Vermieter kann von Ihnen nicht verlangen, dass Sie eine Privathaftpflichtversicherung abschließen. Eine entsprechende Klausel im Mietvertrag ist unwirksam.
Wenn Sie eine Ferienwohnung oder ein Hotel buchen, mieten Sie die Räumlichkeiten mitsamt dem dazugehörigen Inventar. Weil jedoch in der Mietsachschaden-Klausel oftmals bewegliche Gegenstände ausgeschlossen sind, kann es vorkommen, dass die Versicherung den Schaden nicht ersetzt, wenn Sie beispielsweise ein Glas Rotwein auf der Couch verschütten.Um in solchen Fällen abgesichert zu sein, sollten Sie darauf achten, dass im Tarif Ihrer privaten Haftpflichtversicherung die Deckung von Schäden an beweglichen Sachen in Ferienwohnungen und Hotels enthalten ist.
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