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Mit der Abtretungserklärung überträgt der Inhaber einer Forderung seine finanziellen Ansprüche auf einen neuen Gläubiger. Im Juristendeutsch bezeichnet man die Abtretung auch als Zession.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Definition
  3. Stille Zession bzw. Abtretungserklärung
  4. Inhalt einer Abtretungserklärung
  5. Bei Versicherungsschäden
  6. Als Kreditsicherheit
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links
  9. Rechtsschutzversicherung - Jetzt Tarife vergleichen!

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der Abtretungserklärung geht der Forderungsanspruch vom bisherigen auf den neuen Gläubiger über.
  • Bei der stillen Abtretung erfährt der Schuldner der Forderung zunächst nichts vom Gläubigerwechsel. Bei der offenen Abtretung informiert der neue Gläubiger den Schuldner darüber, dass sich der Zahlungsempfänger geändert hat.
  • Auch wenn es keine gesetzliche Formvorschrift gibt, werden Abtretungserklärungen meist schriftlich verfasst.
  • In der Praxis ist die Abtretungserklärung häufig bei der Schadensregulierung in der Versicherung und als Sicherheit bei der Kreditaufnahme anzutreffen.

Definition: Was ist eine Abtretungserklärung?

Eine Abtretungserklärung ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien, der die Übertragung einer Forderung vom bisherigen Gläubiger auf einen neuen Gläubiger regelt. Der Schuldner der betreffenden Forderungen bleibt hingegen derselbe und auch der Inhalt der Forderung bleibt unverändert. Juristisch bezeichnet man die Abtretung auch als Zession.

Für eine wirksame Abtretungserklärung gelten die folgenden Voraussetzungen:

  • Die Forderung muss noch bestehen. Ein bereits erloschener oder beispielsweise aufgrund einer Insolvenz des Schuldners nicht mehr durchsetzbarer Anspruch lässt sich nicht abtreten.
  • Eine Abtretung ist darüber hinaus nur möglich, wenn Schuldner und Gläubiger in ihrem ursprünglichen Vertrag eine Abtretung nicht ausgeschlossen haben.

Kein einseitiger Widerruf möglich

Ist die Forderungsabtretung erst einmal abgeschlossen, kann der Abtretende den Vertrag nicht mehr einseitig widerrufen oder kündigen. Eine Rücknahme der Abtretungserklärung ist nur möglich, wenn beide Vertragsparteien vereinbaren, dass die Forderung wieder an den ursprünglichen Gläubiger übergeht.

§ 364 und § 398: Welche Bedeutung haben die unterschiedlichen Paragrafen?

Eine Forderungsabtretung kann nach § 364 oder § 398 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erfolgen. Unterschied ist dabei die Sicherheit der Forderung:

  • Eine Abtretung gemäß § 364 BGB erfolgt „an Erfüllung statt“ – die Forderung ist also sicher, aber noch nicht vollzogen. Mit der Abtretung erlischt der Anspruch des ursprünglichen Gläubigers gegenüber dem Schuldner.
  • Bei der Abtretung nach § 398 BGB handelt es sich um die allgemeinere Form der Zession. Hier muss die zu übertragende Forderung noch nicht endgültig gesichert sein und sie kann auch lediglich der Sicherung von Ansprüchen dienen.

Stille und offene Abtretungserklärung

Eine Abtretungserklärung kann als stille oder als offene Zession erfolgen. Je nach Variante ergeben sich daraus unterschiedliche Folgen für die Vertragsparteien.

Stille Zession bzw. Abtretungserklärung

Bei der stillen Zession informieren die Vertragsparteien den Schuldner nicht über die Abtretungserklärung. Um seine Verbindlichkeiten zu begleichen, leistet der Schuldner seine Zahlung wie ursprünglich vereinbart an den ihm bekannten Gläubiger. Dieser verpflichtet sich im Rahmen der Abtretungserklärung, den betreffenden Zahlungseingang umgehend an denjenigen weiterzuleiten, dem er die Forderung abgetreten hat.

Offene Zession bzw. Abtretungserklärung

Wenn es sich um eine offene Zession handelt, teilen die Vertragsparteien dem Schuldner mit, dass seine Verbindlichkeiten abgetreten sind. Dieser erhält dann die Bankverbindung des neuen Gläubigers mit der Anweisung, seine Zahlungen nur noch auf das Konto des neuen Forderungsinhabers zu leisten.

Welchen Inhalt hat eine Abtretungserklärung?

Für die meisten Formen der Abtretungserklärung schreibt der Gesetzgeber nicht vor, dass diese schriftlich zu erfolgen hat. Dennoch ist es allein schon aus Beweisgründen üblich, dass Abtretungserklärungen schriftlich oder zumindest digital dokumentiert werden.

Die Abtretungserklärung muss die folgenden Informationen enthalten:

  • Namen und Anschriften der beteiligten Vertragsparteien
  • die exakte Beschreibung der abzutretenden Forderung
  • den Zeitpunkt, ab dem die Abtretung gültig wird
  • die Angabe, ob es sich um eine Abtretung gemäß § 264 BGB oder § 298 BGB handelt

Abtretungserklärung bei der Regulierung von Versicherungsschäden

Zu den häufig vorkommenden Einsatzgebieten der Abtretungserklärung zählt die Schadenregulierung im Versicherungsgeschäft. Dies betrifft unter anderem die Abwicklung von Unfallschäden in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Diejenigen, die einen Unfall nicht verschuldet haben und den Schaden in der Werkstatt reparieren lassen, können mithilfe der Abtretungserklärung dafür sorgen, dass die Werkstatt alle finanziellen Angelegenheiten direkt mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners regelt. Voraussetzung ist jedoch, dass die Schuldfrage eindeutig geklärt ist und die gegnerische Versicherung mit der Forderungsabtretung einverstanden ist.

Beispiel: Der nicht schuldige Geschädigte eines Autounfalls vereinbart mit seiner Autowerkstatt, dass diese ihre Rechnung über die Reparatur des beschädigten Fahrzeugs direkt an die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers stellt. Damit tritt er seine Ansprüche gegen die Versicherung an die Autowerkstatt ab.

Abtretungserklärung als Kreditsicherheit

Beim Abschluss eines Kredits vereinbart der Kreditnehmer häufig mit der Bank die Abtretung von finanziellen Ansprüchen als Kreditsicherheit. Darauf kann die Bank zugreifen, wenn der Kreditnehmer seinen Rückzahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt. Diese Variante ist auch als Sicherungsabtretung bekannt.

Im Rahmen der Sicherungsabtretung gewährt der Kreditnehmer der Bank den Zugriff auf seine Ansprüche aus Lohn und Gehalt, Renten oder Pensionen. Die Abtretung erfolgt meist in Form einer stillen Zession.

Bestimmte Gehalts- und Einkommensanteile sind jedoch grundsätzlich von der Abtretbarkeit ausgeschlossen. So lässt sich das Gehalt bis zum Erreichen der Pfändungsfreigrenze ebenso wenig abtreten wie Einkünfte aus Bürgergeld oder Wohngeld.

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