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Inhalt dieser Seite
  1. Mit Verivox die passende Familienversicherung finden
  2. Familienversicherungen im Vergleich: So funktioniert es
  3. Was versteht man unter einer Familienversicherung?
  4. Wer ist in der Familienversicherung mitversichert?
  5. Familienversicherung bei der freiwilligen Krankenversicherung
  6. Voraussetzungen Familienkrankenversicherung
  7. Wichtiger Hinweis
  8. Krankenversicherung Kind: Wie lange ist die Familienversicherung möglich?
  9. Was kostet die Krankenversicherung für Familien?
  10. Verivox-Tipp
  11. Leistungen der Krankenversicherung für Familien
  12. Wie steht es um Elterngeld und Mutterschaftsgeld?
  13. Weitere interessante Artikel
  14. Vertrauen Sie auf Verivox

Mit Verivox die passende Familienversicherung finden

In Deutschland besteht eine grundsätzliche Krankenversicherungspflicht. Die Familienversicherung bietet die Möglichkeit, nicht erwerbstätige Ehepartner und Kinder beitragsfrei über den Versicherungsnehmer mitzuversichern. Hierfür müssen allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Auf jeden Fall lohnt sich auch bei der Familienversicherung ein Blick in den Vergleichsrechner von Verivox. Hier finden Sie die besten und günstigsten Tarife für Ihre Familienversicherung!

Familienversicherungen im Vergleich: So funktioniert es

  1. Geben Sie im Rechner Ihr Bundesland, Ihre Berufsgruppe sowie Ihr monatliches Bruttoeinkommen ein.
  2. Ergänzen Sie die Angaben zu Ihrer Person und geben Sie Ihren aktuellen Versicherungsstatus sowie den gewünschten Versicherungsbeginn an.
  3. Vergleichen Sie bequem die ermittelten Tarife. Über die Filtereinstellungen können Sie gezielt Angebote mit Ihren gewünschten Leistungen suchen. Haben Sie sich für einen Anbieter entschieden, fordern Sie einfach Ihr individuelles Angebot an.

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Was versteht man unter einer Familienversicherung?

Der Begriff "Familienversicherung" bezeichnet in Zusammenhang mit der gesetzlichen Krankenversicherung den Sachverhalt, dass nicht erwerbstätige Ehepartner und Kinder beitragsfrei über den Versicherungsnehmer mitversichert sind. Die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft im Rahmen einer Familienkrankenversicherung sind:

  • Der Partner verdient nicht mehr als 1/7 der Bezugsgröße der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Im Rahmen eines Minijobs sind 450 Euro zulässig.
  • Der Partner ist nicht verbeamtet oder geht einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit nach.
  • Es darf für den Partner keine private Krankenvollversicherung bestehen.
  • Kinder sind bis zum 23. Lebensjahr mitversichert, im Rahmen einer Schul- oder Hochschulausbildung bis zum 25. Lebensjahr.

Als Bezugsgröße werden die Eckdaten in der Sozialversicherung bezeichnet, beispielsweise die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).

Wer ist in der Familienversicherung mitversichert?

Der Personenkreis für die Familienkrankenversicherung erstreckt sich nicht nur auf die eigenen Kinder und den Ehepartner. Die Familienversicherung deckt auch den Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ab. Darüber hinaus können Stiefkinder und Pflegekinder im Rahmen der Mitversicherung eingeschlossen werden. Zu guter Letzt können bei den Großeltern auch die Enkel mitversichert sein, wenn sie ihren gewöhnlichen Wohnort im Haushalt der Großeltern haben.

Die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bietet Familien die kostengünstige Option, mehrere Familienmitglieder ohne Mehrbeitrag zu versichern. Damit unterscheidet sich die gesetzliche Krankenversicherung deutlich von der privaten Krankenversicherung (PKV), die für jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag vorsieht. Hier liegt eine der Fallen für junge Gutverdiener. Der anfänglich günstigere Beitrag in der privaten Krankenversicherung lockt zum Wechsel. Sobald allerdings die ersten Kinder auf der Welt sind, wird es schnell teuer. Vor allem, wenn die Partnerin oder der Partner aufgrund Elternschaft keiner eigenen Beschäftigung mehr nachgeht und im Rahmen der PKV ebenfalls einen eigenständigen Vertrag neben den Policen für den Nachwuchs benötigt.

Gibt es auch bei der freiwilligen Krankenversicherung eine Familienversicherung?

Um einem möglichen Missverständnis vorzubeugen: Die Krankenversicherung ist in Deutschland keine freiwillige Versicherung, sondern für jeden Bürger Pflicht. Sofern er nicht bei einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, kann er alternativ eine private Krankenversicherung wählen.

Als freiwillige Krankenversicherung gilt die Mitgliedschaft in der GKV, wenn der Versicherungsnehmer entweder verbeamtet ist, als Arbeitnehmer mit seinem Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet oder hauptberuflich selbstständig ist. Die hauptberufliche Selbstständigkeit ist gegeben, wenn er oder sie mehr als 18 Stunden in der Woche für die Berufsausübung aufwendet.

Die gesetzliche Krankenversicherung unterscheiden bei der Familienversicherung nicht, ob es sich um eine Pflichtmitgliedschaft (der Versicherungsnehmer erfüllt nicht die Kriterien, in eine private Krankenversicherung zu wechseln) oder um eine freiwillige Mitgliedschaft handelt.

Gibt es eine private Familienversicherung?

Die Frage ist klar mit nein zu beantworten. Die privaten Krankenversicherer beurteilen jedes Mitglied, auch wenn es sich um eine Familie handelt, als eigenständiges "Gesundheitsrisiko". Während die gesetzlichen Krankenversicherungen keinen Antragsteller aufgrund möglicher Vorerkrankungen oder Lebensjahr ablehnen dürfen (Kontrahierungszwang), können die privaten Krankenversicherer sehr selektiv vorgehen. Vor diesem Hintergrund wird für jede versicherte Person in einer Familie eine eigenständige Gesundheitsprüfung vorgenommen. Der Vertrag fasst zwar die gesamte Familie zusammen, es wird aber für jede versicherte Person ein gesonderter Beitrag festgelegt.

Wer als gesetzlich Krankenversicherter seine Familie über die Leistungen der GKV hinaus besserstellen möchte, kann dies durch private Zusatzversicherungen tun. Allerdings gilt hier auch, dass für jede Person eine eigenständige Beitragsberechnung erfolgt. Die privaten Versicherer bieten Zusatzversicherungen für alle Bereiche an.

Gibt es weitere Voraussetzungen für die Familienkrankenversicherung?

Neben den bereits erwähnten Voraussetzungen gibt es keine weiteren. Die Familienversicherung ist hinsichtlich des Versicherungsnehmers an keine Einkommensgrenze gebunden. Die einzige Restriktion bezüglich Einkommens besteht darin, dass die Familienmitglieder außer bei einem Minijob kein Einkommen haben dürfen, das ein Siebtel der Bezugsgröße übersteigt.

Wichtiger Hinweis

Die Beitragsbemessungsgrenze, die Bezugsgröße für die Familienmitgliedschaft, wird jedes Jahr von der Bundesregierung neu festgesetzt. Normalerweise steigt sie jährlich an, was bedeutet, dass das familienversicherte Mitglied jedes Jahr mehr verdienen darf, ohne selbst beitragspflichtig zu werden. Im Jahr 2011 wurde die Einkommensgrenze jedoch gegenüber dem Vorjahr um ein Prozent abgesenkt. Tritt so eine Absenkung ein, könnten familienversicherte Mitglieder plötzlich zu viel verdienen. Dann müssten sie einen eigenständigen Vertrag abschließen. Für 2021 beträgt das mögliche Einkommen 470 Euro, ohne dass eine eigene beitragspflichtige Mitgliedschaft in der GKV begründet wurde.

Krankenversicherung Kind: Wie lange ist die Familienversicherung möglich?

Diese Frage lässt sich nur unter der Berücksichtigung unterschiedlicher Sachverhalte beantworten.

Ist das Kind nicht berufstätig oder in Ausbildung, besteht die Familienversicherung bis zum 23. Lebensjahr. Dieser zeitliche Rahmen dehnt sich bis zum 25. Lebensjahr aus, wenn sich das Kind in einer schulischen oder universitären Ausbildung befindet, eine Berufsausbildung mit einem Einkommen von weniger als einem Siebtel der Bezugsgröße absolviert oder ein freiwilliges soziales Jahr, ein ökologisches Jahr oder einen freiwilligen Jugenddienst im Ausland macht.

Beginnt das Kind mit 16 Jahren eine Berufsausbildung mit einer Ausbildungsvergütung von mehr als einem Siebtel der Bezugsgröße, muss es sich selbst krankenversichern.

Eine Ausnahme bilden Kinder mit einer Behinderung. Bestand die Behinderung bereits zum Zeitpunkt der Familienversicherung und kann das Kind aufgrund der Behinderung nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen, besteht die Mitgliedschaft in der Familienversicherung zeitlebens.

Kann man ein Kind privat versichern?

Eine private Krankenversicherung für das Kind ist nur möglich, wenn der Elternteil mit dem höheren Einkommen ebenfalls privat versichert ist. Könnten sich beide Elternteile privat versichern, aber derjenige mit dem höheren Verdienst ist freiwillig gesetzlich versichert, muss das Kind rechtlich gesehen bei diesem Elternteil in der Familienversicherung bleiben.

Wann endet die Familienversicherung für Studenten?

Die Familienversicherung für Studenten endet mit dem angestrebten finalen Examen oder mit Erreichen des 25. Lebensjahres. Ist das Studium bis dahin noch nicht beendet, benötigen Studenten eine eigene studentische Krankenversicherung. Der Beitrag für die studentische Krankenversicherung liegt, abhängig vom Zusatzbeitrag der jeweiligen Kasse, leicht über 100 Euro im Monat, zuzüglich des Beitrags für die gesetzliche Pflegeversicherung.

Die studentische Krankenversicherung endet entweder mit dem 14. Semester oder wenn der oder die Studierende das 30. Lebensjahr überschritten hat.

Was kostet die Krankenversicherung für Familien?

Der Beitrag für die Familienversicherung orientiert sich am Bruttoeinkommen des Versicherungsnehmers. Der Beitragssatz ist für alle gesetzlichen Krankenversicherungen einheitlich auf 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens festgeschrieben. Allerdings erhöht sich dieser Beitrag noch um den Zusatzbeitrag, der von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich ausfällt.

Allerdings ist der Beitrag zur GKV durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Die Einkommensteile, welche diese Grenze übersteigen, werden nicht mehr zur Beitragsberechnung hinzugezogen.

Ein bei der Techniker Krankenkasse Versicherter mit einem Einkommen von 3.000 Euro brutto im Monat zahlt einen Beitrag von 14,6 Prozent zuzüglich 1,2 Prozent Zusatzbeitrag. Monatlich sind dies 474 Euro, abzüglich des Arbeitgeberanteils bei Nicht-Selbstständigen verbleibt ein Arbeitnehmeranteil von 237 Euro. Dieser Beitrag gilt, unabhängig davon, wie viele Kinder der Versicherte hat und ob Partner oder Partnerin ebenfalls im Rahmen der Familienversicherung abgedeckt ist.

Verivox-Tipp

Der einfachste Weg, eine günstige Familienkrankenversicherung zu finden, stellt der Verivox Vergleichsrechner dar. Mit wenigen Eingaben lassen sich sowohl die großen überregionalen Kassen als auch die regional tätigen Anbieter vergleichen.

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Leistungen der Krankenversicherung für Familien

Zunächst einmal unterscheiden sich die Leistungen bei den Krankenkassen nicht bei Singles oder Familien. Natürlich dehnt sich das Leistungsspektrum in dem Moment aus, wenn eine Frau ein Kind erwartet – Leistungen, die ein alleinstehendes männliches Mitglied nicht benötigt. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind per Gesetz festgeschrieben und in 95 Prozent identisch. Es gibt allerdings Abweichungen und Zusatzleistungen hinsichtlich nicht direkt medizinischer Leistungen. Dazu zählen Zuschüsse zu bestimmten sportlichen Aktivitäten, Angebote für gesundheitsbezogene Schulungen, Vorträge oder ähnliche Veranstaltungen. Wer gerne kocht, wird sich für eine Krankenkasse entscheiden, die Schulungen zu gesunder Küche anbietet. Wer gerne reist, bevorzugt vermutlich eine Kasse, welche Reisen mit gesundheitlichen Aspekten bezuschusst.

Wie steht es um Elterngeld und Mutterschaftsgeld?

Gesetzlich Versicherte sind unter bestimmten Aspekten von der Beitragszahlung bei dem Bezug von Elterngeld und Mutterschaftsgeld ausgenommen. Dies gilt vor allem dann, wenn vor Bezugsbeginn nur eine versicherungspflichtige Tätigkeit bestand.

Freiwillig Versicherte sind ebenfalls von den Beiträgen auf die Lohnersatzleistung ausgenommen. Allerdings gibt es hier eine Einschränkung. Wer freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, zahlt Beiträge auf alle Einkunftsarten. Bei freiwillig Versicherten legen die Ersatzkassen ein Mindesteinkommen zugrunde, welches jedes Jahr neu definiert wird. Im Jahr 2024 betrug die Mindesteinkommensgröße (Mindestbemessunggrundlage) 1.178,33 Euro. Auf diesen Betrag ist der jeweils geltende Beitrag zur Krankenkasse einschließlich Zusatzbeitrag zu entrichten.

Die Familienversicherung kann zum Tragen kommen, wenn der Partner ebenfalls Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Allerdings greift dieser Sachverhalt nicht, wenn das eigene Einkommen die Minijob-Grenze übersteigt, oder der Partner als Selbstständiger freiwillig versichert ist.

Ist der Partner Mitglied in einer privaten Krankenversicherung, werden dessen Einkünfte ebenfalls angerechnet, allerdings nur bis zur Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze.

Für privat Krankenversicherte gilt, dass weder Elterngeld noch Mutterschaftsgeld eine Beitragsbefreiung begründen. Eine Familienversicherung ist in der privaten Krankenversicherung ebenfalls nicht möglich.

Elternzeit für die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nutzen

Wer in Elternzeit ist, hat die Möglichkeit, bis zu 30 Stunden pro Woche eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit auszuüben. Der eine oder andere möchte aufgrund des Familienzuwachses aus Kostengründen wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. Die Elternzeit bietet diese Möglichkeit, sofern das Einkommen unter die Pflichtversicherungsgrenze fällt. Für Selbstständige gilt diese Option allerdings nur, wenn sie ihre bisherige Tätigkeit vollständig zugunsten einer Festanstellung aufgeben.

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