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Private Krankenversicherung für Richter oder Staatsanwalt

Private Krankenversicherung

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Dafür untersuchte das Wirtschaftsmagazin in Zusammenarbeit mit dem Analyseinstitut ServiceValue, welche Anbieter mit ihren Produkten und Leistungen bei den Konsumenten als sehr kompetent gelten. Insgesamt standen 1.122 Unternehmen aus 48 Branchen auf dem Prüfstand.

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PKV und BU Stoerer 69 Prozent sparen light

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Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (03/2024)

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*Ab 2025 steigen die Beitragsbemessungsgrenze auf 66.150 Euro und die Versicherungspflichtgrenze auf 73.800 Euro. Das bedeutet nicht nur, dass die gesetzliche Krankenversicherung teurer wird, sondern auch, dass Sie nun deutlich mehr verdienen müssen, um sich stattdessen privat versichern zu können. Daher empfehlen wir Ihnen: Prüfen Sie jetzt noch Ihr Einsparpotential mit einer privaten Krankenversicherung.

Das sagen unsere Kunden über uns
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Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Beihilfe ermöglicht PKV
  3. Beihilfe trägt Teil der Krankheitskosten
  4. PKV als bessere Lösung
  5. Zahnbehandlung zeigt Unterschiede
  6. Mehrleistungen der PKV

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Beihilfeversicherung handelt es sich um eine Restkostenversicherung für den Teil der Aufwendungen, die nicht durch den Dienstherrn getragen werden.
  • Richter und Staatsanwalt fallen unter die Beihilferegelung, nicht unter die freie Heilsfürsorge.
  • Durch hohe Beihilfesätze fällt die private Krankenversicherung auch für Familienangehörige günstiger aus als die gesetzliche Krankenkasse.

Beihilfe ermöglicht private Krankenversicherung für Richter und Staatsanwälte

Beamte, und dazu zählt auch ein Richter oder ein Staatsanwalt, können sich ohne Berücksichtigung der Einkommensgrenzen jederzeit privat krankenversichern. Die Beihilferegelung macht dies möglich.

Beihilfe trägt Teil der Krankheitskosten

Beamte haben, sofern sie nicht unter die freie Heilfürsorge fallen, Anspruch darauf, dass der Dienstherr im Rahmen der Beihilferegelung einen Teil der krankheitsbedingten Kosten für Behandlung und Therapie übernimmt. Die Höhe der Beihilfe orientiert sich daran, wie viele Personen versichert sind. Ist der Richter oder Staatsanwalt alleinstehend, beträgt der Beihilfeanteil 50 Prozent und erhöht sich für jedes Familienmitglied. Bei Kindern übernimmt die Beihilfe bis zu 80 Prozent der Kosten. Seit 2009 ist jeder Beamte und Beamtenanwärter verpflichtet, für den verbleibenden Anteil, die Restkosten, eine eigene Versicherung abzuschließen.

Für die private Krankenversicherung (PKV) bedeutet dies, dass sie nur für einen Teil der Kosten, die Restkosten nach Leistung durch die Beihilfe, aufkommen muss. Entsprechend werden die Beiträge für die versicherten Personen um den jeweiligen Prozentsatz gekürzt. Beträgt der Beitrag für einen alleine stehenden privat krankenversicherten Angestellten oder Selbstständigen 500 Euro, läuft der Beamte mit 250 Euro im Monat aus. Mit einem zusätzlichen Selbstbehalt lässt sich der Beitrag noch einmal senken.

Private Krankenversicherung für Richter oder Staatsanwalt die bessere Lösung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist aus zwei Gründen für Richter und Staatsanwälte keine gute Alternative. Zum einen muss der Versicherungsnehmer den Beitrag in voller Höhe selbst entrichten. Der hälftige Arbeitgeberzuschuss, den ein Angestellter erhält, entfällt. Die gesetzlichen Kassen akzeptieren keine Beihilfeanrechnung. Bei einem Bruttoeinkommen von 4.000 Euro und einem angenommenen Beitragssatz von 15 Prozent müsste der Beamte 600 Euro Beitrag zur GKV in voller Höhe selbst tragen. Die GKV bietet zwar eine kostenlose Familienversicherung für die nicht erwerbstätigen Ehepartner und Kinder. In der Beihilfe muss jedes Familienmitglied gesondert versichert werden. Die Beihilfesätze für die Familienangehörigen fallen jedoch so hoch aus, dass der Beitrag für die Beihilfeversicherung am Ende doch niedriger liegt. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Höhe der Beihilfesätze:

Gruppen mit Anspruch
Höhe Beihilfe
Beihilfe-
berechtigte
Beamte von Bund, Ländern, und Gemeinden
Richter
Beamtenanwärter
Refefendare
50 - 70%
Angehörige Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 70%
Kinder und Waisen 80%

Bei Pensionären beträgt der Beihilfeanspruch durchgängig 70 Prozent.

Ein anderes Argument, welches gegen die gesetzlichen Krankenversicherungen spricht, ist das Leistungsspektrum. Die GKV erstattet das medizinisch Notwendige, nicht das medizinisch Mögliche. Übersetzt auf das Beispiel Zahnbehandlung hat die versicherte Person Anspruch auf eine Amalgamfüllung (Füllung ist notwendig), aber nicht auf die teurere Goldfüllung (medizinisch möglich und besser als Amalgam).

Zahnbehandlung macht Unterschiede zwischen PKV und GKV am deutlichsten

Der Bereich Zahnbehandlung zeigt am deutlichsten die Vorteile der privaten Krankenversicherung. Die Zahl der Zahnarztbesuche fällt im Leben eines Menschen höher aus als die Zahl der Krankenhausaufenthalte. Natürlich ist es vorzuziehen, als Privatpatient im Einzelzimmer zu liegen und vom Chefarzt behandelt zu werden.

Die Zahnbehandlung steht jedoch öfter an. Im Fall von Zahnersatz erhält der Patient seitens der GKV einen Festkostenzuschuss, unabhängig davon, welche Lösung der Zahnarzt letztendlich vorschlägt. Als Mitglied einer privaten Krankenversicherung können Zahnarzt und Patient die Lösung wählen, die dem Versicherten am besten zusagt. Die Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung beträgt je nach Tarif zwischen 50 und 90 Prozent, unabhängig von der Therapiemaßnahme.

Weitere Mehrleistungen der privaten Krankenversicherung

Brillen fallen unter den Begriff der Hilfsmittel. Die gesetzlichen Kassen erstatten Brillen nur bei extremer Fehlsichtigkeit, und dann auch nur die berühmten "Kassengestelle". Als privat Versicherte haben Staatsanwälte und Richter je nach Gesellschaft und Tarif meist alle zwei Jahre Anspruch auf einen Zuschuss zur Brille oder zu Kontaktlinsen.

Alternative Heilbehandlungen erfreuen sich auch bei Beamten immer größerer Beliebtheit. Im Gegensatz zur GKV trägt die PKV zahlreiche Behandlungsmethoden ohne Einschränkung. Dies gilt im Übrigen auch für Impfungen. Während die GKV bestimmte Impfungen, gerade für einen Aufenthalt in gefährdeten Gebieten, nur bei beruflicher Veranlassung übernimmt, bezahlen die privaten Versicherer auch Impfungen bei einer privaten Reise.