Riester-Rente für Beamte
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Riester-Rente für Beamte
Die Riester-Rente ist auch für Beamte eine Möglichkeit, im Rahmen der Altersvorsorge staatliche Förderungen in Anspruch zu nehmen. Denn auch Beamte zählen zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis, der von einer Riester-Rente profitieren kann. Damit die Riester-Rente von Beamten in Anspruch genommen werden kann, muss eine einzige Voraussetzung erfüllt werden. Es muss eine Freistellung der Versicherungspflicht erwirkt werden.
- Kommt die Riester-Rente für Beamte in Frage?
- Möglichkeiten der Riester-Rente für Beamte
- Besonderheit bei Datenübermittlung der Bezüge: Einwilligungserklärung
- Zulagennummer für die Riester-Rente beantragen
- Häufig gestellte Fragen
- Weitere Vorsorgeversicherungen
Riester-Rente für Beamten vergleichen: So funktioniert es
Finden Sie in nur wenigen Schritten einen passenden Riester-Renten-Tarif und sichern sich somit Zulagen vom Staat.
- Zum Starten der Anfrage werden Sie nach der gewünschten Leistung, also der Rentenhöhe und dem Anlagebeitrag, gefragt.
- Anschließend folgen Angaben zu Ihrer Person, darunter etwa Ihre Beamtentätigkeit sowie Ihre Kontaktdaten.
- Ihre Anfrage wird daraufhin an einen kompetenten Beratungspartner weitergeleitet, der für Sie ein individuelles Angebot erstellt.
Kommt die Riester-Rente für Beamte in Frage?
Beamte beziehen nach ihren Berufsjahren eine Beamtenversorgung, die sich als eigenständige Absicherung präsentiert und von der gesetzlichen Rentenversicherung prinzipiell unterscheidet. Für Beamte gilt das sogenannte Beamtenversorgungsgesetz. Dieses Gesetz legt fest, wie die Versorgung für Bundesbeamte, Landesbeamte und Gemeindebeamte ausfällt.
Allerdings sinken die Leistungen im Pensionsalter, sodass auch Beamte die Möglichkeit haben, eine private Altersvorsorge in Form einer Riester-Rente abzuschließen. Der Vertrag der Riester-Rente für Beamte endet mit dem Eintritt ins Pensionsalter. Es spielt dabei keine Rolle, welche Produkte zur Altersvorsorge gewählt worden.
Möglichkeiten der Riester-Rente für Beamte
Als Anlageform für die Riester-Rente stehen vier verschiedene Produkte zur Auswahl:
- Fondssparplan
- Banksparplan
- Eigenheimrente in Form von Wohn-Riester
- Klassische Rentenversicherung
Besonderheit bei Datenübermittlung der Bezüge: Einwilligungserklärung
Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen ist der Partner zwischen den Anbietern von Altersvorsorgeverträgen wie der Riester-Rente, den zuständigen Besoldungsstellen und der Deutschen Rentenversicherung. Außerdem hat die Institution die Aufgabe, die Mitteilungen der Deutschen Rentenversicherung an die jeweiligen Behörden zu übermitteln. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen hat einen Leitfaden erarbeitet, der die genauen Schritte aufzeigt, die für die Nutzung einer staatlich geförderten Rentenversicherung oder Riester-Rente notwendig sind. Um das komplexe und bürokratische Zulagen-Verfahren rund um die Riester-Rente möglichst klein zu halten, sollten auch Beamte einen Dauerzulagenantrag ausfüllen, der dafür sorgt, dass Zulagen wie die Grundzulage und die Kinderzulage nicht permanent neu beantragt werden müssen. Die Anträge dafür teilt der Anbieter der Riester-Rente aus oder sie werden bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen beantragt.
Bei Beamten gilt die Besonderheit, dass beim Arbeitgeber oder der Besoldungsstelle eine Einwilligungserklärung eingereicht werden muss, damit eine Datenübermittlung der Bezüge erfolgt. Nur mithilfe dieser Einwilligungserklärung ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen in der Lage, mit dem Arbeitgeber oder der Besoldungsstelle die Daten auszugleichen und die Zulagen zu genehmigen. Dafür ist es notwendig, dass neben der Einwilligungserklärung auch eine Zulagennummer beantragt wird.
Zulagennummer für die Riester-Rente beantragen
In der Regel haben Beamte keine Sozialversicherungsnummer, da sie keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen und auch nicht in die gesetzliche Rente einzahlen. Die Sozialversicherungsnummer würde nur dann vorliegen, wenn vor der Verbeamtung eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt wurde. Ist das der Fall, muss keine Zulagennummer beantragt werden, da dann die Sozialversicherungsnummer ausreicht, um die Zulagen für die Riester-Rente zu beantragen.
Alle anderen Beamten müssen erst eine Zulagennummer beantragen, um die Zulagen in Anspruch nehmen zu können. Die Zulagennummer erteilt ebenfalls die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen. Um hier die richtigen Schritte auf den Weg zu bringen, ist es wichtig, dass ein gewisser Ablauf eingehalten wird. Dieser Ablauf präsentiert sich folgendermaßen:
- Abschluss eines Riester-Renten-Vertrages
- Antrag der Zulagennummer beim Arbeitgeber oder der Besoldungsstelle abgeben
- Zentrale Zulagenstelle erteilt die Zulagennummer
- Einverständniserklärung für die Übermittlung der Daten an die zuständige Stelle ausfüllen und abgeben
Nur mithilfe der Einverständniserklärung kann die Zentrale Zulagenstelle für Altersvorsorge den Mindesteigenbetrag ermitteln. Das Formular für die Beantragung der Zulagennummer und der dauerhaften Auszahlung der Zulagen stellen der Anbieter der Riester-Rente oder die Zentrale Zulagenstelle für Altersvorsorge zur Verfügung.
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Häufig gestellte Fragen
Die Höhe der Riester-Rente hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu zählt unter anderem die Länge der Verbeamtung, das Gehalt, aber auch ob Kinder vorhanden sind oder nicht. Der staatlich geförderte Höchstbeitrag liegt derzeit bei 2.100 Euro pro Jahr. Dies entspricht einer monatlichen Riester-Rente von rund 175 Euro.
Grundsätzlich handelt es sich um eine Rente, die erst dann ausgezahlt wird, wenn das Pensionsalter erreicht worden ist. Außerdem muss der Übermittlung der Zulagenberechtigung durch den entsprechenden Dienstherren zugestimmt werden.
Sobald man das Rentenalter erreicht, wird lebenslang die monatliche Riester-Rente ausgezahlt. Die Höhe der monatlichen Zahlungen wird dem angesparten Kapital entsprechend angepasst.
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