Baden-Württemberg fordert Anpassungen beim Kohleausstiegsgesetz
Stand: 13.02.2020
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Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller kündigten anlässlich des neunten Energiepolitischen Gesprächs zur Umsetzung der Energiewende an, sowohl im Bundesrat als auch auf der bilateralen Gesprächsebene in mehreren Punkten für Änderungen am Kohleausstiegsgesetz einzutreten.
"Baden-Württemberg ist das Land mit der zweithöchsten Steinkohleverstromung in Deutschland. Unsere Energieversorgungsunternehmen werden mit dem nun vorliegenden Kohleausstiegsgesetz massiv benachteiligt", sagte Winfried Kretschmann.
Argumentation für die Anpassung des Kohleausstiegsgesetzes
"Alte Braunkohlekraftwerke kommen beim Ausstieg besser weg als unsere neuen Steinkohlekraftwerke. Wir werden alles versuchen, um das zu korrigieren. Weil die klimaschädlichen Braunkohlekraftwerke erst später stillgelegt werden, soll das mit einem vorzeitigen Ausstieg der ökologisch zumindest etwas besseren Steinkohle kompensiert werden. Das ist klimaschädlicher, teuer und nachteilig für die Versorgungssicherheit bei uns im Land", erklärt Untersteller.
Die Politiker wollen, dass das Gesetz besser an den Empfehlungen der Kohle-Kommission ausgerichtet wird und legten folgende Argumentation zugrunde:
- Wettbewerbsverzerrungen im Ausschreibungsverfahren zur Stilllegung von Steinkohlekraftwerken zu Lasten Baden-Württembergs müssten vermieden werden
- die ordnungsrechtlichen Stilllegungen von Steinkohlekraftwerken sollten rechtssicher gestaltet werden
- die Anreize, mit denen der Umstieg der Steinkohlekraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung auf regenerative Energien oder Gas zur Strom- und Wärmeerzeugung wirtschaftlich vollzogen werden könnte, müssten erhöht werden.
Entschädigungsregelung: Was sieht das Kohleausstiegsgesetz vor?
Kräftigen Gegenwind bezüglich des Kohleausstiegsgesetzes das hatte die Bundesregierung zuletzt auch von der Landesgruppe Nordrhein-Westfalen der SPD-Bundestagsfraktion erhalten. Dabei wurden ebenfalls besonders die entschädigungslosen Stilllegungen kritisiert.
Das Gesetz zum Kohleausstieg, das das Bundeskabinett nach langem Streit auf den Weg gebracht hat, sieht vor, dass sich die Betreiber von Steinkohlekraftwerken bis 2026 auf ein Ausschreibungsverfahren bewerben können, um eine Entschädigung für die Stilllegung von Anlagen zu erhalten. Gibt es nicht genügend Bewerbungen, sollen auch Zwangsabschaltungen möglich sein, ab 2027 auch ohne Entschädigung. Für Betreiber von Braunkohlekraftwerken sind hingegen von vornherein Milliardenentschädigungen eingeplant. Das Gesetz sieht vor, dass bis spätestens 2038 sämtliche Kohlekraftwerke stillgelegt werden sollen.