Einmal-Kosten bei Kreditabschlüssen sind strittig
Stand: 11.11.2016
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Karlsruhe - Eine geplante Verhandlung des Bundesgerichtshofes (BGH) zu Individualbeträgen bei Kreditabschlüssen findet erstmal nicht statt. Die Targobank wurde vor einigen Wochen verklagt, da sie bei einem Kreditabschluss von einem Bankkunden einen individuellen Einzel-Betrag einforderte. Die Targobank begründete dies mit besonderen Serviceleistungen, die der Kunde im Zusammenhang mit seinem Kredit erhalten hatte.
Ob der umstrittene "Individualbeitrag" für bestimmte Kredite der Targobank zulässig ist, wird fürs erste nicht höchstrichterlich geklärt. Eine für den 22. November angesetzte Verhandlung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu dem Thema wurde am Donnerstag abgesagt. Die Bank habe ihre Revision zurückgenommen, teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Die Targobank begründete den Schritt auf Anfrage mit "einer nochmaligen Prüfung des Einzelfalls ... im konkreten Kundenfall" (Az. XI ZR 450/15).Geklagt hatte ein Kunde, der bei Abschluss des "Individual-Kredits" der Bank einen "laufzeitunabhängigen Individualbeitrag" von knapp 1900 Euro gezahlt hatte. Dieser Kredit unterscheidet sich von der Basis-Variante durch einige Sonderleistungen. Zum Beispiel ist einmal im Jahr eine Ratenpause möglich. Hintergrund der Klage sind Urteile, mit denen der BGH 2014 Bearbeitungsentgelte bei Krediten gekippt hatte. Die Banken wälzten über diese Entgelte Verwaltungskosten unzulässigerweise auf die Kunden ab, hieß es damals. Erst am Dienstag hatte der Senat diese Rechtsprechung auf Bauspardarlehen ausgeweitet. Verbraucherschützer wie der Bankenrechtsexperte Markus Feck von der Verbraucherzentrale NRW kritisieren den "Individualbeitrag" als "kleinen Bruder des Bearbeitungsentgelts". Da er mit besonderen Services verbunden ist, haben Gerichte ihn mal für zulässig, mal für unwirksam erklärt. Endgültig müsste der BGH entscheiden. Dort sind noch mehrere vergleichbare Fälle anhängig. Die Targobank erhebt den Beitrag nach eigenen Angaben seit Februar nicht mehr. Erklärt der BGH ihn für unwirksam, könnten aber Kunden ihr Geld zurückfordern.