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Anders als es der Name vermuten lässt, handelt es sich bei der Bundesärztekammer um keine Kammer im Sinne einer Handwerkskammer oder Gruppierung öffentlichen Rechts. Als Spitzenverwaltung der deutschen Ärzte agiert die Bundesärztekammer als nicht eingetragener Verein. Sie verfügt auch nicht über eine eigene Rechtsfähigkeit.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Die Geschichte der Bundesärztekammer
  3. Aufgaben der Bundesärztekammer
  4. Die Einrichtungen
  5. Verwandte Themen
  6. Weiterführende Links
  7. Private Krankenversicherung: Vergleich der Tarife

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bundesärztekammer fungiert als oberste Interessenvertretung der Ärzteschaft.
  • Sie selbst ist nicht rechtsfähig, dies sind die Landesärztekammern.
  • Wesentliche Tätigkeitsfelder sind politische Lobbyarbeit und Vertretung des Standpunktes der Ärzteschaft zu gesundheitspolitischen Themen.
  • Erste wichtige politische Handlung nach der Gründung im Jahr 1947 war die Entsendung von Beobachtern zu den Nürnberger Ärzteprozessen.

Die Geschichte der Bundesärztekammer

Die Gründung der Bundesärztekammer erfolgte im Jahr 1947 als „Arbeitsgemeinschaft der westdeutschen Ärztekammern“. Ihre Aufgabe war es, die Interessen der westdeutschen Ärzte auf berufspolitischer Ebene zu vertreten. Seit dem Jahr 1955 ist sie als „Bundesärztekammer“ aktiv. Ihr Sitz befindet sich in Berlin-Charlottenburg.

Die Wurzeln reichen bis in das Jahr 1873 zurück. Damals hatten sich die Ärzte auf regionaler Ebene zum deutschen Ärztevereinsbund zusammengeschlossen. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde in Bayern die erste Landesärztekammer im Jahr 1946 gegründet. Schlusslicht der Landesärztekammern war Berlin mit der Gründung im Jahr 1962.

Im Jahr 1947 wurde in Bad Nauheim die Gründung einer Arbeitsgemeinschaft der Kammern beschlossen. Nachdem Bonn als Regierungssitz feststand, zog die Kammer von Bad Nauheim im Jahr 1951 nach Köln. Nach der Wiedervereinigung stimmte der 103. Deutsche Ärztetag für einen Umzug in die neue Hauptstadt Berlin.

Die erste wichtige Handlung der Kammer war die Entsendung eigener Beobachter zu den Nürnberger Ärzteprozessen. Daraus folgte eine der wichtigsten Publikationen, der Bericht „Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Medizinische und Eugenische Irrwege unter Diktatur, Bürokratie und Krieg“, mit dem sich die Ärzteschaft endgültig von der Generalverurteilung aller Ärzte, der Nazidiktatur zugearbeitet zu haben, befreit sah. Allerdings stieß die Diskussion auch auf Widerspruch, weshalb sich die großflächige Publikation immer wieder bis in die 90er Jahre verzögerte.

Aufgaben der Bundesärztekammer

Die Bundesärztekammer wirkt als Dachorganisation der 17 Landesärztekammern in erster Linie an der Meinungsbildung gesundheitspolitischer Maßnahmen mit. Zu Entlastung der Landesärztekammern übernimmt die Bundesärztekammer auch Aufgaben im gesetzgeberischen Bereich. Dazu zählen in erster Linie die Qualitätssicherung im Gesundheitswesen und Gesetzgebungsverfahren im Zusammenhang mit Transplantationen.

Eine direkte Mitgliedschaft eines Arztes in der Bundesärztekammer besteht nicht. Diese besteht vielmehr indirekt durch die gesetzlich vorgeschriebene Kammermitgliedschaft in der Ärzte-, Apotheker- und Zahnärztekammer.

Zusammenarbeit zwischen Bundesärztekammer und der privatärztlichen Gebührenordnung

Auch die privaten Krankenversicherungen arbeiten eng mit der Bundesärztekammer zusammen. Hier wid hauptsächlich die privatärztliche Gebührenordnung betrachtet. Vor 1997 gab es noch zahlreiche Fragen rund um das Thema Abrechnung von Leistungen - zum Leid von Versicherten und Patienten. Seit 1997 gibt es die Einrichtung des zentralen Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer. Hier werden gebührenrechtliche Auslegungsfragen geklärt.

Die Aufgaben der Bundesärztekammer in der Übersicht

  • Unterstützung, Beratung und Unterrichtung der Ärzte in Bezug auf berufsbezogene wichtige Vorgänge.
  • Gestaltung einheitlicher Regelungen der Berufspflichten und Grundsätzlichkeiten der Tätigkeit als Arzt.
  • Sorge dafür, dass die Interessen der Ärzte auch in den Bereichen gewahrt bleiben, die nicht mehr durch die Zuständigkeit des jeweiligen Bundeslandes gedeckt sind.
  • Kontaktpflege zu Bundesregierung, Bundesrat und den im Bundestag vertretenen Parteien.
  • Positionierung der Meinung der Ärzte im Bereich medizinischer und gesundheitspolitischer Fragen.
  • Die Bundesärztekammer trägt Sorge für die ärztliche Fortbildung und übernimmt damit auch die Qualitätssicherung im Medizinsektor.
  • Vernetzung mit der medizinischen Wissenschaft und ärztlichen Vereinigung im Ausland.
  • Erstellen einer (Muster-)Berufsordnung, welche die beruflichen und ethischen Pflichten der Mediziner untereinander und gegenüber den Patienten regelt (Schweigepflicht).
  • Definition von Weiterbildungsinhalten, -dauern und –zielen.

Die Einrichtungen der Bundesärztekammer

Um ihren Aufgaben nachkommen zu können, hat die Bundesärztekammer diverse Gremien und Einrichtungen geschaffen. Dazu zählen

  • Für die Transplantationsmedizin: Prüfungskommission, Überwachungskommission, ständige Kommission Organtransplantation, Vertrauensstelle „Transplantationsmedizin“
  • Wissenschaftlicher Beirat mit 40 Wissenschaftlern, die alle medizinischen Fachbereiche abdecken.
  • Zentrale Ethikkommission (ZEKO)
  • Ständige Konferenz der Geschäftsführungen und Vorsitzenden der Ethik-Kommissionen der Landesärztekammern
  • Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ)

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