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Eine Ampel reguliert die Einfahrt in einen Gefahrenbereich und muss beachtet werden. Wer eine rote Ampel missachtet, begeht eine grobe Pflichtverletzung im Straßenverkehr. Der Rotlichtverstoß wird mit einem Bußgeld und Strafpunkten geahndet. Letztere werden im Flensburger Verkehrszentralregister (VZR) des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) eingetragen. Die Höhe des Bußgeldes und die Anzahl der Punkte richten sich danach, ob die Ampel zum Zeitpunkt des Verstoßes erst seit weniger als einer Sekunde oder länger als eine Sekunde rot war. In letzterem Fall erhöhen sich Bußgeld und Punktzahl. Zudem droht ein Fahrverbot.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Rotlichtverstoß: Ab wann liegt eine Straftat vor?
  3. Geblitzt bei Rotlichtverstoß: Konsequenzen
  4. Rote Ampel überfahren: Rotlichtverstoß in der Probezeit
  5. Rote Ampel überfahren: Zahlt die Versicherung?
  6. Tipp: Nachweis anfordern
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links
  9. Kfz-Versicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer eine rote Ampel überfährt, muss mit Bußgeld, Punkten und Fahrverbot rechnen.
  • Ein Rotlichtverstoß kann schlimmstenfalls eine Straftat sein, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren belegt wird.
  • Erfolgt ein Rotlichtverstoß in der Probezeit, verlängert sich diese um zwei Jahre.
  • Ein Einspruch gegen unberechtigte Bußgeldbescheide kann sich lohnen.

Bei Rot über die Ampel: Ab wann ist das eine Straftat?

Ein Rotlichtverstoß wird zur Straftat, wenn ein besonders rücksichtsloses Verhalten vorliegt und andere Verkehrsteilnehmer und/oder fremdes Eigentum beziehungsweise Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden oder sogar Schaden nehmen. Für eine Gewichtung als Straftat ist es unerheblich, ob ein einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß zugrunde liegt. Je nach Schäden und Gefährdung steigen Bußgeldbescheid, Punktzahl und Dauer des Fahrverbots. Schlimmstenfalls erhält der Rotsünder gemäß § 315 c Strafgesetzbuch (StGB) eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Was ist ein „einfacher Rotlichtverstoß“?

Wer eine rote Ampel überfährt, die zu diesem Zeitpunkt seit weniger als einer Sekunde auf Rot steht, begeht einen einfachen Rotlichtverstoß.

Was ist ein „qualifizierter Rotlichtverstoß“?

Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt hingegen vor, wenn ein Fahrzeugführer eine rote Ampel überfährt, die seit mehr als einer Sekunde auf Rot steht. In diesem Fall gelten höhere Strafen.

Was ist ein „Haltelinienverstoß“?

Sofern eine Haltelinie vorhanden ist, müssen Fahrzeugführer bei rotem Ampellicht an dieser halten. Ein Haltelinienverstoß liegt vor, wenn ein Fahrzeug trotz roter Ampel eine Haltelinie überfährt. Erst nach Überfahren der Haltelinie – und ebenso, wenn keine Haltelinie vorhanden ist – spricht man von einem „Einfahren in den Gefahrenbereich“. Um Haltelinien- von Rotlichtverstößen zu unterscheiden, verfügen Ampelblitzer über zwei Induktionsschleifen: eine auf der Haltelinie und eine zweite im Gefahrenbereich.

Bei roter Ampel geblitzt: Welche Konsequenzen drohen?

Welche Sanktionen Rotsündern drohen, hängt von mehreren Faktoren ab. Wichtig sind vor allem die Umstände des jeweiligen Vorfalls. Generell lässt sich sagen: Je länger eine Ampel bereits rot ist, desto wahrscheinlicher befinden sich berechtigte Verkehrsteilnehmer im Gefahrenbereich. Entsprechend höher ist auch die Gefahr, dass sie bei einem Rotlichtverstoß beeinträchtigt oder sogar gefährdet werden. So erklärt sich auch die strengere Bestrafung in Form eines höheren Bußgeldes, einer erhöhten Punktzahl sowie eines Fahrverbots in Abhängigkeit des Zeitpunktes.

Rote Ampel überfahren: Rotlichtverstoß in der Probezeit

Die Missachtung einer roten Ampel in der Probezeit zählt zu den sogenannten A-Verstößen und damit zu den schwerwiegenden Delikten. Dazu gehören auch Fahrerflucht, Trunkenheit am Steuer und Geschwindigkeitsüberschreitungen. Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV) regelt genau, welche Delikte als A- und welche als minder schwere B-Verstöße zu werten sind. Im Fall einer roten Ampel spielt es keine Rolle, ob es sich um einen einfachen oder qualifizierten Rotlichtverstoß handelt. Für Fahrer in der Probezeit bedeutet ein Rotlichtverstoß außer einem Bußgeld und Punkten in Flensburg, dass sich die Probezeit um zwei Jahre verlängert. Überdies wird eine Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Erfolgen zwei weitere A-Verstöße in der verlängerten Probezeit, wird die Fahrerlaubnis umgehend entzogen.

Rote Ampel überfahren: Zahlt die Versicherung?

Die Kfz-Versicherung greift bei entstandenen Schäden durch einen Rotlichtverstoß wie gewohnt. Insbesondere die Kfz-Haftplfichtversicherung und die Vollkaskoversicherung kommen hier ins Spiel.

  • Kfz-Haftpflichtversicherung: Die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für entstandene Personen- oder Sachschäden. Wurde beispielsweise durch das Überfahren einer roten Ampel ein Fußgänger verletzt oder ein kreuzendes Auto angefahren, so regelt sich die Haftpflicht um die Schäden von Unfallopfern.
  • Kfz-Vollkaskoversicherung: Entsteht während eines Rotlichtverstoßes ein Schaden am eigenen Fahrzeug, so bürgt hier die Versicherungsleistung der Vollkasko.

Tipp: Nachweis anfordern

In vielen Fällen ist es möglich, Einspruch gegen Bußgeldbescheide einzulegen. Müssen Sie Angaben zum Sachverhalt machen, müssen diese wahrheitsgemäß sein. Sollten Sie Zweifel an der Korrektheit eines Bußgeldbescheids haben, kann es ratsam sein, Belege anzufordern, denn technische Mängel an Messgeräten lassen sich nicht ausschließen. Diese sind aber besonders relevant, wenn es um eine exakte Zeiterfassung bei Rotlichtverstößen geht. Davon hängt schließlich das Ausmaß der Sanktionen ab – Sekundenbruchteile können hier einen erheblichen Unterschied machen.

Videokameras müssen zum Beispiel regelmäßig geeicht werden. Funktioniert die Messtechnik tadellos, muss sie zudem einwandfrei verwendet werden. Ist die erste Induktionsschleife des Ampelblitzers beispielsweise nicht direkt an der Haltelinie platziert, löst er womöglich zu spät aus, was unter Umständen zu fehlerhaften Messungen zulasten des Fahrzeugführers führt.

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