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Promillegrenze: Was passiert bei Verstoß?

Die Promillegrenze legt fest, wie hoch die Blutalkoholkonzentration (BAK) für verschiedenste Bereiche und Situationen sein darf. Sie wird in Promille, also dem tausendstel Anteil, gemessen. Ein Promille entspricht einem Gramm pro Kilogramm.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was bedeutet die Promillegrenze
  3. Alkohol im Straßenverkehr
  4. Promillegrenze beim Auto fahren
  5. Folgen: Führerscheinentzug und MPU
  6. Im schlimmsten Fall zahlt die Kfz-Versicherung nichts
  7. Promillegrenze für Fahrrad und Fußgänger
  8. Erlaubte Promillegrenze auf den Straßen Europas
  9. Promillegrenze bei Arbeit oder Sport
  10. Verwandte Themen
  11. Weiterführende Links
  12. Kfz-Versicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • In Deutschland gilt im Straßenverkehr eine Promillegrenze von 0,5.
  • Für Fahranfänger in der Probezeit liegt diese sogar bei 0,0.
  • Bei Überschreitung der Alkoholgrenze drohen Bußgelder, Fahrverbote und sogar Freiheitsstrafen. Auch die Leistungen der Kfz-Versicherung können eingeschränkt werden.

Was bedeutet die Promillegrenze

Die Promillegrenze legt fest, wie hoch die Blutalkoholkonzentration (BAK) für verschiedenste Bereiche und Situationen sein darf. Sie wird in Promille, also dem tausendstel Anteil, gemessen. Ein Promille entspricht einem Gramm pro Kilogramm.

Auswirkungen von Alkohol im Blutkreislauf

Dieser Wert ist in vielen Situationen von großer Bedeutung, da Alkohol ab einer gewissen Konzentration im Blut die Zurechnungs-, Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit einschränken kann. Insbesondere im Straßenverkehr spielt die Promillegrenze eine große Rolle. Eine über die gesetzlich vorgegebene Grenze hinausgehende BAK beim Autofahren führt dazu, dass die Fahrerlaubnis vorübergehend oder dauerhaft entzogen wird.

Aber auch am Arbeitsplatz oder beim Sport kann eine Alkoholisierung schwerwiegende Folgen haben.

Alkohol im Straßenverkehr

Am Straßenverkehr nehmen Personen in unterschiedlichen Rollen teil: als Autofahrer, Motorrad- oder Rollerfahrer, Radfahrer oder Fußgänger. Die verminderte Reaktions- und Zurechnungsfähigkeit aufgrund einer Blutalkoholkonzentration oberhalb der Promillegrenze kann in jeder Funktion eines Verkehrsteilnehmers ursächlich für einen Unfall mit Sach- und sogar Personenschäden sein.

Aus diesem Grund gelten auch für Radfahrer und Fußgänger Promillegrenzen, die nicht überschritten werden sollten.

Promillegrenze beim Auto fahren

Die Promillegrenze, bis zu der ein motorisiertes Fahrzeug geführt werden darf, ist jedem Führerscheininhaber bekannt. Wer mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 0,5 Promille ein motorisiertes Fahrzeug führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG).

Mit einer Blutalkoholkonzentration ab 1,1 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit und daher eine strafbare Handlung vor.

Doch nicht jede Person reagiert gleich auf Alkohol: Auch schon mit einem Promillewert von 0,3 Promille kann relative Fahruntüchtigkeit vorliegen, wenn der Fahrer Fahrunsicherheit und weitere Ausfallerscheinungen vorweist. Wer hier einen Unfall verursacht muss ebenfalls mit einer Strafe rechnen.

Für Fahranfänger, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder sich noch in der Probezeit befinden, liegt die Promillegrenze grundsätzlich bei 0,0.

Folgen: Führerscheinentzug und MPU

In Deutschland führt das Fahren von motorisierten Fahrzeugen mit einer Blutalkoholkonzentration oberhalb der Promillegrenze in jedem Fall zu einer Geldstrafe und zu einem vorübergehenden Entzug der Fahrerlaubnis. Ab einem Promillewert von 1,1 wird in einigen Bundesländern vor der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet.

Im schlimmsten Fall zahlt die Kfz-Versicherung nichts

Alkohol am Steuer kann auch in der Kfz-Versicherung sehr schnell sehr teuer werden. In Abhängigkeit zum Promillewert des Fahrers und der Frage, inwieweit dieser grob fahrlässig gehandelt hat, können die Leistungen innerhalb der Kfz-Haftpflicht und der Kaskoversicherungen gekürzt oder gänzlich verweigert werden.

Leistungskürzungen beim Fahren unter Alkoholeinfluss

Für typische Schadensfälle in der Kfz-Versicherung hat der Deutsche Verkehrsgerichtstag Empfehlungen erarbeitet.

In der Kaskoversicherung sind für Fahrten unter Alkoholeinfluss folgende Leistungskürzungen vorgesehen: Für Alkoholwerte zwischen 0,3 und 0,5 Promille liegen keine Empfehlungen vor; die Leistungskürzung wird individuell durch den Versicherer bestimmt.

Wird ein Wert über 0,5 Promille bis zu 1,1 Promille gemessen, darf der Versicherer 50 Prozent der Leistung kürzen. Ab einem Wert über 1,1 Promille muss der Versicherer gar nichts zahlen.

Innerhalb der Kfz-Haftpflicht greift die Alkoholklausel. Sie befreit den Kfz-Versicherer von seiner Leistungspflicht. Weil in der Kfz-Haftpflicht der Schutz des Unfallopfers im Vordergrund steht, reguliert der Versicherer den Schaden, nimmt den Fahrer jedoch in Regress. Maximal 5.000 Euro kann er zurückverlangen.

Regelung für Beifahrer

Wer zu einem betrunkenen Fahrer ins Auto steigt, muss bei einem Unfall ebenfalls mit Folgen rechnen. Das kann beispielsweise ein verminderter Anspruch auf Schmerzensgeld sein, wenn er infolge des Unfalls verletzt wurde.

Die Rechtsprechung geht in solchen Fällen davon aus, dass man die Verletzungsfolgen durch fahrlässiges Handeln mit verursacht hat.

Promillegrenze für Fahrrad und Fußgänger

Während Auto-, Motorrad- und Mopedfahrern in der Regel bewusst ist, dass sie nicht unter Alkoholeinfluss fahren dürfen, unterschätzen andere Verkehrsteilnehmer die Folgen einer hohen BAK häufig. Wer Fahrrad fährt, darf keine höhere Blutalkoholkonzentration als 1,6 Promille haben. Ansonsten müssen Radfahrer mit einem Entzug einer möglicherweise vorhandenen Fahrerlaubnis rechnen.

Selbst Fußgängern, die häufiger stark alkoholisiert auffällig werden, kann der Führerschein entzogen werden.

Erlaubte Promillegrenze auf den Straßen Europas

In fast allen Ländern der Welt gibt es Promillegrenzen, die Auto- und Motorradfahrer nicht überschreiten dürfen. In den europäischen Ländern liegt die Promillegrenze grundsätzlich zwischen 0,0 und 0,8 Promille. Wer im Ausland fährt, sollte sich also auf jeden Fall mit den dortigen Regelungen auseinandersetzen.

Weil Menschen unterschiedlich auf niedrige oder hohe Alkoholwerte reagieren, gibt es außerdem Einzelfallentscheidungen. Daher beträgt die einzige jederzeit und überall sichere Promillegrenze für Auto- und Motorradfahrer 0,0. Für betroffene Personen selbst ist es zudem schwer einzuschätzen, wie hoch der Alkoholwert nach dem Genuss von geringen Mengen Alkohol ist.

Die aktuelle körperliche Verfassung, das Körpergewicht, die Einnahme von Medikamenten oder eine unregelmäßige Ernährung können die Wirkung beeinflussen.

Promillegrenze bei Arbeit oder Sport

Promillegrenze am Arbeitsplatz

Im Berufsleben gibt es keine feste gesetzliche Promillegrenze. Eine Ausnahme bilden Berufskraftfahrer, für die eine gesetzliche Promillegrenze von 0,0 gilt. In anderen Berufen regeln die Berufsgenossenschaften oder Arbeitgeber mögliche Alkoholverbote.

Laut DGUV Vorschrift 1 Kapitel 3 § 15 dürfen sich Arbeitnehmer durch Alkohol nicht in einen Zustand versetzen, in dem sie sich oder andere gefährden könnten. Da dieser Zustand nach Person und Beruf variiert, gibt es keine feste Grenze. Besondere Vorsicht ist etwa in handwerklichen Berufen geboten, in denen Maschinen zu bedienen sind. Auch Arbeiten in einem gefährlichen Umfeld wie in großer Höhe oder mit gesundheitsgefährdenden Stoffen sind alkoholisiert nicht ohne ein erhöhtes Unfallrisiko möglich. Aufgrund der herabgesetzten Konzentrationsfähigkeit ist sogar bei Büroarbeiten und Servicetätigkeiten eine erhöhte Fehlerquote möglich.

Kommt es unter Alkoholeinfluss zu einem Unfall am Arbeitsplatz, kann der Unfallversicherungsschutz erlöschen. Zudem ist der Verlust des Arbeitsplatzes möglich.

Auch im Sport sind Promillegrenzen zu beachten

Im Rallye- und Rennsport mit Automobilen oder Zweirädern gilt die gesetzliche Promillegrenze von 0,5, bei Radrennen 1,6. Betreiber der Rennsportveranstaltungen legen darüber hinaus meist ein striktes Alkoholverbot fest. Das gilt auch in vielen anderen Sportarten. Beim Schießsport und bei der Jagd gilt ebenfalls eine Promillegrenze, die in den Satzungen der Sportschützenvereine und Jagdvereinigungen festgelegt ist. In anderen Sportarten kann Alkohol sogar als Doping betrachtet werden und ist daher ebenfalls ausgeschlossen. Da Alkohol dem Sinn des Sports widerspricht, schließen die meisten Vereinssatzungen den Alkoholkonsum aus.

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