Vollkaskoversicherung: Erhalte ich ein Ersatzfahrzeug?
Stand: 09.09.2025
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Geschädigte haben nach einem Autounfall Anspruch auf einen Leihwagen, solange ihr eigenes Auto reparaturbedingt in der Werkstatt steht. Die Kosten dafür muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernehmen. Wie steht es aber bei Eigenverschulden mit der Vollkaskoversicherung: Zahlt diese ein Ersatzfahrzeug?
Das Wichtigste in Kürze
- Nach einem Unfall haben Geschädigte Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, wenn das eigene Auto in die Werkstatt muss.
- Die Kosten für den Leihwagen werden von der Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers übernommen.
- Die Vollkaskoversicherung übernimmt in der Regel keine Kosten für einen Ersatzwagen.
- Zahlreiche Tarife mit Werkstattbindung schließen jedoch die Kostenübernahme für einen Ersatzwagen bei Reparatur ein.
Vollkaskoversicherung: Kein Leihwagen bei Reparatur
Fahrzeughalter, die eine Vollkaskoversicherung abschließen, wiegen sich in absoluter Sicherheit. Aber leider weist diese vermeintliche Rund-um-sorglos-Sicherheit eine gravierende Lücke auf.
Vom Grundsatz her schließt die Vollkaskoversicherung keine Kostenerstattung für einen Leihwagen ein. Bei einem selbstverschuldeten Schaden, dessen Regulierung Sache der Vollkaskoversicherung ist, übernimmt der Versicherer nicht automatisch die Kosten für ein Ersatzfahrzeug.
Rechtsprechung des OLG Frankfurt
Das OLG Frankfurt hat dazu geurteilt, dass der Versicherer, im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung, im Rahmen der Kaskoversicherung nicht zur Kostenübernahme verpflichtet ist (Az. 7 U 174/00). Allerdings hat es in den vergangenen Jahren reichlich Bewegung in den Tarifwerken der Versicherer gegeben.
Wer hat Anspruch auf einen Ersatzwagen bei Reparatur?
Anspruch auf einen Leihwagen, wenn das eigene Fahrzeug in der Werkstatt steht, haben Sie immer dann, wenn Sie Geschädigter eines Autounfalls sind. Dann zahlt Ihnen die Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers die Kosten für einen Ersatzwagen.
Sonderheiten bei Leasing-Fahrzeugen
Muss Ihr Leasing-Auto in die Werkstatt und Sie haben längere Zeit keinen Zugriff auf das Auto, so ist in der Regel in Ihrer Leasing-Versicherung geregelt, dass Ihr Leasing-Geber Ihnen ein funktionierendes Auto zur Verfügung stellen muss.
Nutzungsausfallentschädigung statt Ersatzwagen
Alternativ können Sie von der Versicherung eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Diese Forderung reichen Sie ebenfalls bei der gegnerischen Versicherung ein und steht Ihnen immer dann zu, wenn Sie Ihr Fahrzeug über einen längeren Zeitraum nicht nutzen können.
Warum lohnt sich eine genaue Prüfung der Vollkaskoversicherung bei Ersatzwagen?
Ob Tarife mit Werkstattbindung, Parkschadeneinschluss, Zweitwagen in der SF-Klasse des Erstfahrzeuges versicherbar: Kfz-Versicherungen sind ein hart umkämpfter Markt. Um sich vom Wettbewerb abzugrenzen, bieten viele Versicherungen bestimmte Extras an.
Viele Tarife schließen daher, abweichend von den Musterbedingungen für die Kfz-Vollkaskoversicherung des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV), die Kostenübernahme für ein Ersatzfahrzeug ein.
Wer auf der absolut sicheren Seite bei seiner Vollkaskoversicherung sein möchte und auch die Kostenübernahme für einen Ersatzwagen sichergestellt wissen möchte, sollte vor Abschluss der Kfz-Versicherung prüfen, welche Zusatzkonditionen Ihnen Ihre neue Autoversicherung bietet.
- Wann lohnt sich eine Voll- oder Teilkaskoversicherung?
- Lackschaden: Zahlt die Vollkaskoversicherung?
- Zahlt die Vollkasko bei einem Nagel im Reifen?
- Motorschaden: Vollkasko-Versicherung zahlt nicht immer
- In diesen Fällen zahlt die Autoversicherung nicht
- Felgenschaden: Zahlt die Vollkaskoversicherung?
- Zahlt die Kaskoversicherung bei Betriebsschaden?