Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogenen Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 12 unserer Datenschutzerklärung, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogenen Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 12 unserer Datenschutzerklärung, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen (z.B. in einem Formular), geben wir diese mit Ihrer Einwilligung zur Auswahl von Zielgruppen (Custom Audiences) in pseudonymisierter Form an unsere Partner weiter. Diese ermitteln, ob Sie dort über ein Nutzerkonto verfügen. Wenn dem so ist, wird ihre pseudonymisierte E-Mail-Adresse von unseren Partnern in eine sog. Custom Audience aufgenommen und für die zielgruppenbasierte Ausspielung von Werbung genutzt. Die E-Mail-Adresse wird von unseren Partnern unmittelbar im Anschluss an den Abgleich gelöscht; E-Mails werden nicht verschickt. Weitere Informationen finden Sie unter Zwecke der Datenverarbeitung. Die relevanten Partner finden Sie anhand der ergänzenden Bezeichnung "Custom Audience".

Vollkaskoversicherung: Erhalte ich ein Ersatzfahrzeug?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Geschädigte haben nach einem Autounfall Anspruch auf einen Leihwagen, solange ihr eigenes Auto reparaturbedingt in der Werkstatt steht. Die Kosten dafür muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernehmen. Wie steht es aber bei Eigenverschulden mit der Vollkaskoversicherung: Zahlt diese ein Ersatzfahrzeug?

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach einem Unfall haben Geschädigte Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, wenn das eigene Auto in die Werkstatt muss.
  • Die Kosten für den Leihwagen werden von der Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers übernommen.
  • Die Vollkaskoversicherung übernimmt in der Regel keine Kosten für einen Ersatzwagen.
  • Zahlreiche Tarife mit Werkstattbindung schließen jedoch die Kostenübernahme für einen Ersatzwagen bei Reparatur ein.

Vollkaskoversicherung: Kein Leihwagen bei Reparatur

Fahrzeughalter, die eine Vollkaskoversicherung abschließen, wiegen sich in absoluter Sicherheit. Aber leider weist diese vermeintliche Rund-um-sorglos-Sicherheit eine gravierende Lücke auf.

Vom Grundsatz her schließt die Vollkaskoversicherung keine Kostenerstattung für einen Leihwagen ein. Bei einem selbstverschuldeten Schaden, dessen Regulierung Sache der Vollkaskoversicherung ist, übernimmt der Versicherer nicht automatisch die Kosten für ein Ersatzfahrzeug.

Rechtsprechung des OLG Frankfurt

Das OLG Frankfurt hat dazu geurteilt, dass der Versicherer, im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung, im Rahmen der Kaskoversicherung nicht zur Kostenübernahme verpflichtet ist (Az. 7 U 174/00). Allerdings hat es in den vergangenen Jahren reichlich Bewegung in den Tarifwerken der Versicherer gegeben.

Wer hat Anspruch auf einen Ersatzwagen bei Reparatur?

Anspruch auf einen Leihwagen, wenn das eigene Fahrzeug in der Werkstatt steht, haben Sie immer dann, wenn Sie Geschädigter eines Autounfalls sind. Dann zahlt Ihnen die Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers die Kosten für einen Ersatzwagen.

Sonderheiten bei Leasing-Fahrzeugen

Muss Ihr Leasing-Auto in die Werkstatt und Sie haben längere Zeit keinen Zugriff auf das Auto, so ist in der Regel in Ihrer Leasing-Versicherung geregelt, dass Ihr Leasing-Geber Ihnen ein funktionierendes Auto zur Verfügung stellen muss.

Nutzungsausfallentschädigung statt Ersatzwagen

Alternativ können Sie von der Versicherung eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Diese Forderung reichen Sie ebenfalls bei der gegnerischen Versicherung ein und steht Ihnen immer dann zu, wenn Sie Ihr Fahrzeug über einen längeren Zeitraum nicht nutzen können.

Warum lohnt sich eine genaue Prüfung der Vollkaskoversicherung bei Ersatzwagen?

Ob Tarife mit Werkstattbindung, Parkschadeneinschluss, Zweitwagen in der SF-Klasse des Erstfahrzeuges versicherbar: Kfz-Versicherungen sind ein hart umkämpfter Markt. Um sich vom Wettbewerb abzugrenzen, bieten viele Versicherungen bestimmte Extras an.

Viele Tarife schließen daher, abweichend von den Musterbedingungen für die Kfz-Vollkaskoversicherung des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV), die Kostenübernahme für ein Ersatzfahrzeug ein.

Wer auf der absolut sicheren Seite bei seiner Vollkaskoversicherung sein möchte und auch die Kostenübernahme für einen Ersatzwagen sichergestellt wissen möchte, sollte vor Abschluss der Kfz-Versicherung prüfen, welche Zusatzkonditionen Ihnen Ihre neue Autoversicherung bietet.