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Lackschaden: Zahlt die Vollkaskoversicherung?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Lackschäden sind hässlich und kosten im Zweifelsfall richtig Geld. Die Frage “Lackschaden:  Zahlt die Vollkaskoversicherung?” ist durchaus legitim. Ein Kratzer auf der Stoßstange schlägt mit Montage, Abschleifen und Lackieren mit bis zu 3.000 Euro zu Buche.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ausschließlich die Vollkaskoversicherung trägt die Reparaturkosten bei Lackschäden.
  • Grundsätzlich sollte der Geschädigte bei der Polizei Anzeige erstatten.
  • War ein deliktunfähiges Kind unter sieben Jahren für den Schaden verantwortlich, besteht für die Eltern keine Haftung. Voraussetzung ist allerdings, dass die Aufsichtspflicht nicht verletzt war

Wie wirkt sich ein Lackschaden bei der Vollkaskoversicherung aus?

Zur Erinnerung: Die Vollkaskoversicherung leistet bei Schäden, die vom Fahrzeugführer selbst verursacht wurden, oder wenn der Schadensverursacher nicht feststellbar oder in der Lage ist, für den Schaden aufzukommen. Der Nachteil bei einer Schadensregulierung durch die Vollkasko liegt darin, dass der Beitrag im nächsten Versicherungsjahr deutlich steigt. Der Versicherungsnehmer wird in der Schadensfreiheitsklasse höher eingestuft mit der Folge steigender Beiträge.

Bedauerlicherweise lassen sich Lackschäden nicht durch die Teilkaskoversicherung regulieren. Auch wenn es sich um einen Vandalismusschaden handelt, besteht Versicherungsschutz nur bei Glasschäden.

Grundsätzlich sollte ein betroffener Versicherungsnehmer also ausrechnen, ob die Regulierung unter Berücksichtigung der Selbstbeteiligung eine Erhöhung der Versicherungsprämie für die kommenden Jahre rechtfertigt.

Lackschaden: mit bisschen Glück nur eine Lappalie

Es kann schon einmal vorkommen, dass man mit einem härteren Gegenstand, beispielsweise dem Autoschlüssel, Spuren im Lack hinterlässt. Lackstifte helfen bei solch kleineren Schäden, kaschieren den Kratzer und sind deutlich günstiger als die Verteuerung der Kaskoprämie. Gerade die Bagatellschäden machen die Einbeziehung der Vollkaskoversicherung überflüssig. Die Höhe der Selbstbeteiligung übersteigt die Schadenshöhe. Aber das bezieht sich nur auf Bagatellen, nicht auf Stoßstangen oder Kotflügel, die ausgebaut, abgeschliffen und komplett neu lackiert werden müssen.

Lackschaden durch Dritte: Wie verhalte ich mich richtig?

Wurde der Lackschaden durch Dritte verursacht, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Der Verursacher ist namentlich bekannt.
  • Der Verursacher bleibt "unentdeckt”.

In beiden Fällen empfiehlt es sich, bei der Polizei eine Anzeige zu erstatten. Dies gilt auch, wenn der Schadensverursacher direkt neben dem Geschädigten steht. Dabei geht es nicht um Bösartigkeit der anderen Partei gegenüber, sondern darum, die notwendige Rechtssicherheit für den Geschädigten zu schaffen.

Verursacher bekannt

Der Schadensverursacher muss den Schaden bezahlen. Seine Haftpflichtversicherung kommt nach Prüfung des Sachverhaltes für die Kosten zur Beseitigung der Lackschäden auf. Für die Versicherung ist die Anzeige bei der Polizei und die Dokumentation des Schadens wichtig.

Verursacher unbekannt

Ist der Schadensverursacher nicht bekannt, sollten die Geschädigten ebenfalls Anzeige erstatten. Immerhin geht es in diesem Fall um Sachbeschädigung, eventuell Unfallflucht. Bezüglich der Kostenübernahme zur Beseitigung des Lackschadens hat der Geschädigte allerdings nur die Wahl, den Schaden selbst zu bezahlen oder seine Vollkasko einzuschalten.

Lackschaden durch deliktunfähige Personen

In der Regel bezieht sich der Terminus "deliktunfähig” bei einem Lackschaden auf Kinder unter sieben Jahren. Sind die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen, besteht keine Haftung. Das Kind ist deliktunfähig. In diesem Fall gibt es auch wieder zwei Möglichkeiten:

  • Der guten Nachbarschaft halber kommen die Eltern für den Schaden auf.
  • Die Eltern berufen sich auf die Deliktunfähigkeit. Der Geschädigte muss die Kosten für die Reparatur selbst tragen oder, sofern vorhanden, seine Vollkaskoversicherung einschalten.

Die Eltern deliktunfähiger Kinder sind nur schadensersatzpflichtig, wenn sie nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Der geschädigte Fahrzeughalter kann aber auch Glück haben. Die Eltern des Kindes haben in weiser Voraussicht eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die explizit Schäden durch deliktunfähige Personen reguliert. Dies bezieht dann nicht nur die Kinder ein, sondern auch Eltern, die im Haushalt der Versicherungsnehmer leben und beispielsweise durch Demenz die Folgen ihrer Handlungen nicht mehr abwägen können.

Fazit

Die Vollkaskoversicherung übernimmt die Reparaturkosten bei Lackschäden, sofern diese vom Fahrzeugführer selbst verursacht wurden, von unbekannten Dritten oder deliktunfähigen Personen herbeigeführt wurden. Ob sich die Regulierung durch die Vollkaskoversicherung aufgrund der künftigen Beitragserhöhung lohnt, muss der Versicherungsnehmer anhand eines Rechners ermitteln.