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Wasserschaden: Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Ob Rohrbruch, ausgelaufene Waschmaschine, Rückstau in der Toilette oder Unwetter: Ein Wasserschaden kann unterschiedlichste Ursachen haben. Für Betroffene ist ein solcher Schadensfall in den meisten Fällen sehr ärgerlich. Noch schlimmer wird es, wenn die Versicherung nach einem Wasserschaden nicht zahlt. Wann es zu einer solchen Situation kommt und welche Möglichkeiten sich Ihnen dann bieten, erläutert der nachfolgende Ratgeber.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für die Regulierung eines Wasserschadens kommt entweder die Wohngebäude-, die Hausrat-, die Haftpflicht- oder die Elementarschadenversicherung infrage.
  • Versicherungen haben die Möglichkeit, eine Kostenübernahme unter anderem bei einem Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit, beim Überschreiten von Fristen oder einer mangelhaften Dokumentation abzulehnen beziehungsweise einzuschränken.
  • Weigert sich die Assekuranz zu zahlen, können Sie einen Ombudsmann einschalten oder ein Gerichtsverfahren anstreben.
  • Eventuelle finanzielle Engpässe lassen sich mit einem Kredit überbrücken, wobei für Eigentümer vor allem ein Wohnkredit und für Vermieter ein klassischer Ratenkredit infrage kommt.

Welche Versicherungen zahlen bei einem Wasserschaden?

Da es für einen Wasserschaden zahlreiche Gründe geben kann, stehen Betroffene oftmals vor der Frage, bei welcher Versicherung sie sich wegen der Schadensregulierung melden müssen. Welche Police greift, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In diesem Zusammenhang ist es einerseits von Bedeutung, wodurch der Schaden zustande kam, und andererseits, welche Objekte er in Mitleidenschaft gezogen hat. Für eine Kostenübernahme kommen prinzipiell die folgenden Versicherungen in Frage:

Wohngebäudeversicherung: Für Schäden an der Immobilie verantwortlich

Die Gebäudeversicherung des Immobilienbesitzers kommt für einen Wasserschaden auf, wenn dieser das Gebäude beziehungsweise die Bausubstanz und An- oder Einbauten betrifft. Im Detail bezieht sich der Versicherungsschutz sowohl auf Leitungswasserschäden als auch auf durch Unwetter verursachte Schäden.

Hausratversicherung: Schützt das Inventar Ihrer Wohnung

Eine Hausratpolice versichert das Mobiliar und die Haushaltsgegenstände, also beispielsweise Elektrogeräte und Kleidung. Als typische Leistungsfälle gelten ein Rohrbruch, eine Leckage der Wasch- beziehungsweise Spülmaschine oder Fehlfunktionen einer Sprinkleranlage. Eine Hausratversicherung kommt nicht nur für beschädigtes oder zerstörtes Inventar auf, sondern auch für die Aufräumarbeiten. Allerdings trägt die Versicherung nicht in jedem Fall die Kosten. Bei Schäden durch Reinigungswasser oder eine durch ein Aquarium verursachte Havarie zahlt die Assekuranz beispielsweise nicht.

Haftpflichtversicherung: Reguliert Schäden bei Dritten

Hat ein Versicherungsnehmer Wasserschäden bei Nachbarn oder dem Vermieter – entweder aktiv oder durch Fahrlässigkeit – verursacht, springt die Haftpflicht ein und übernimmt die Schadensabwicklung. Ein Beispiel dafür ist ein undichter Waschmaschinenschlauch, der zu Schäden in der Wohnung unter dem Versicherten führte. Die Haftpflichtversicherung kommt für die Instandsetzung beziehungsweise Wiederbeschaffung der durch den Leistungsfall in Mitleidenschaft gezogenen Gegenstände auf. Allerdings erstattet sie (wie auch die Hausratsversicherung) lediglich den Zeitwert.

Elementarschadenversicherung: Kostenübernahme bei Schäden durch Naturgewalten

Eine Elementarschadenversicherung deckt auf Naturgewalten (etwa starke Regenfälle oder Überschwemmungen) zurückgehende Wasserschäden ab. Doch auch bei dieser Police gibt es für gewöhnlich Einschränkungen. Die Versicherungsgesellschaften kommen beispielsweise nicht für Schäden auf, die durch eine Sturmflut entstehen.

Bei der Tarifwahl unbedingt auf den Leistungsumfang achten

Ob eine der genannten Versicherungen im konkreten Einzelfall die Kosten für einen Wasserschaden übernimmt, bedingt neben der Ausgangslage immer auch der gewählte Tarif. So decken manche Policen eine größere Anzahl an Risikofaktoren ab als andere. Bestimmte Assekuranzen schließen grobe Fahrlässigkeit beispielsweise aus, wohingegen diese bei anderen Anbietern zum Leistungsspektrum gehört. Daher sollten Sie vor dem Abschluss einer Police einerseits die Vertragsbedingungen genauestens studieren und andererseits verschiedene Anbieter vergleichen.

In welchen Fällen zahlt die Versicherung bei einem Wasserschaden nicht?

Es gibt zahlreiche Gründe, die bedingen oder bedingen können, dass eine Versicherungsgesellschaft den Wasserschaden gar nicht oder nur anteilmäßig reguliert. Wer vorsätzlich handelt, verliert in jedem Fall den Anspruch auf eine Kostenübernahme. Handelt es sich um ein nicht versichertes Risiko, wird die Assekuranz die Schadensregulierung ebenfalls ablehnen. Bei grober Fahrlässigkeit kommt es auf die Versicherung und den Tarif an. Die Haftpflicht schließt diesen Fall für gewöhnlich mit ein. Bei Wohngebäude- und Hausratversicherungen trifft dies nicht immer zu.

Auch wenn der Versicherungsnehmer seine Sorgfaltspflicht verletzt, kann sich die Versicherung der Kostenübernahme verweigern oder die Leistungen kürzen. Die Assekuranzen erwarten von ihren Kunden nämlich, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Im entsprechenden Fall müssen Sie beispielsweise den Haupthahn zudrehen. Wer bei der Meldung des Schadens Fehler begeht, diesen nicht ausreichend dokumentiert oder nicht fristgerecht reagiert, muss ebenfalls damit rechnen, dass die Assekuranz den Schaden nicht oder nur teilweise trägt.

Was können Verbraucher tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Weigert sich die Versicherungsgesellschaft, für einen Wasserschaden aufzukommen, stehen Betroffenen im Wesentlichen zwei Optionen zur Verfügung: Sie können entweder einen Ombudsmann einschalten oder ein Gerichtsverfahren anstreben.

Einen Ombudsmann kontaktieren

Ein Ombudsmann stellt eine neutrale Schlichtungsinstanz dar, die die deutschen Versicherungsgesellschaften finanzieren. Dieser prüft den konkreten Einzelfall und versucht, eine außergerichtliche Lösung zu finden.

Vor Gericht klagen

Insbesondere bei höheren Schadenssummen lohnt es sich, berechtigte Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Ohne Rechtsschutzversicherung tragen Sie jedoch das Kostenrisiko – auch für die Anwalts- und Gerichtskosten der Gegenseite.

Die Schadensbeseitigung mit einem Kredit abdecken

Wenn die Versicherung nicht zahlt, ist es natürlich trotzdem notwendig, den entstandenen Wasserschaden auszubessern und/oder die beschädigten Gegenstände zu ersetzen. Wer nicht über die notwendigen finanziellen Rücklagen dafür verfügt, kann zum Beispiel einen Kredit aufnehmen. Für Immobilienbesitzer bietet sich vor allem ein Wohnkredit an, da die Konditionen hier besonders günstig ausfallen.

Für Mieter eignet sich vor allem ein Ratenkredit. Da zumindest theoretisch die Chance einer späteren Kostenübernahme durch die Versicherung besteht, sollten Sie darauf achten, dass Sie den Kredit auch vor dem eigentlichen Ablaufdatum zurückzahlen können. Eine Alternative zum Ratenkredit ist ein Dispokredit. Allerdings empfiehlt sich ein solcher für gewöhnlich nicht, da die Kreditzinsen hier höher ausfallen. Falls die Versicherung die Regulierung noch nicht abgelehnt hat, sondern es lediglich zu Verzögerungen kommt, bietet sich zudem ein Kredit mit einer verlängerten Widerrufsfrist von 30 Tagen an (normalerweise 14 Tage). (Mehr zum Thema Kreditwiderruf)

Lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten?

Möchte die Versicherung nicht zahlen, rät es sich in vielen Fällen an, einen Juristen mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu beauftragen. Die Voraussetzung dafür ist natürlich, dass es sich um einen von der Versicherungsgesellschaft abgedeckten Schadenfall handelt. Das Hinzuziehen eines Anwaltes lohnt sich vor allem, wenn sich ein längerer Streit mit der Versicherung anbahnt. Eine solche Situation kann beispielsweise eintreten, wenn Sie mit der Einschätzung des von der Versicherung beauftragten Sachverständigen nicht einverstanden sind.

Häufig gestellte Fragen

Generell zahlen weder die Hausrat- noch die Wohngebäudeversicherung bei Wasserschäden, die nicht durch Leitungswasser entstanden sind.

Wasserschäden durch Hochwasser, Flut oder Starkregen müssen über einen Elementarschutz abgesichert werden.

Zudem muss der Leitungswasserschaden durch "bestimmungswidrig" austretendes Wasser entstehen.

Eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung ersetzen beschädigten Hausrat oder beschädigte Gebäudeteile zum Widerbeschaffungs- oder Reparaturwert.

Zusätzlich bieten viele Tarife zusätzliche Kostenübernahmen an. Dazu gehören beispielsweise:

  • Aufräumungskosten
  • Schutz- und Bewegungskosten
  • Übernachtungskosten
  • Rückreisekosten

Bei einem Leitungswasserschaden übernehmen die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung die Reparatur beschädigter Gegenstände oder die Renovierung des Gebäudes.

Ein selbstverschuldeter Wasserschaden muss in der Regel vom Schadensverursacher selbst getragen werden.

Ist der Wasserschaden grob fahrlässig entstanden, so muss die entsprechende Klausel im Vertrag eingeschlossen sein, damit der Versicherungsschutz durch Hausrat-, Gebäude- oder Privathaftpflichtversicherung greift.