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Frostschäden in der Hausratversicherung

Frostschäden an Gebäuden werden meist von gefrierendem Wasser verursacht. Frostschäden durch Regenwasser sind in der Regel nicht versichert, während Leitungswasserschäden entweder per Wohngebäude-, Hausrat- oder Privathaftpflicht gedeckt sind.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wie entstehen Frostschäden?
  3. Frostschaden in der Wasserleitung: Welche Versicherung zahlt?
  4. Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung?
  5. Rohrbruch erkennen
  6. Frostschäden vorbeugen
  7. Häufig gestellte Fragen
  8. Verwandte Themen rund um Wasserschäden
  9. Hausratversicherung: Tarifvergleich

Das Wichtigste in Kürze

  • Die häufigsten Frostschäden entstehen durch platzende Heizungs- oder Wasserrohre, wenn sich gefrorenes Wasser ausdehnt.
  • Frostschäden durch Leitungswasser sind in der Hausratversicherung und Gebäudeversicherung versichert.
  • Frostschäden durch Regenwasser müssen separat im Vertrag als Zusatzbaustein geregelt sein.

Wie entstehen Frostschäden?

Wasser ist Verursacher Nummer Eins von Frostschäden. Weil es gefroren etwa 10 Prozent mehr an Volumen einnimmt, kann gefrierendes Wasser Bauteile von Gebäuden beschädigen. Etwa durch Wasserrohrbrüche bei Frost.

Auch wenn Wasser zum Beispiel in kleine Hohlräume eingedrungen ist, brechen diese durch dessen Ausdehnung bei Frost immer weiter auf. Wird es wieder wärmer, sickert das Wasser tiefer ein, es entstehen in der Folge eventuell Wasserschäden, Baustoffe beginnen zu faulen oder es bildet sich Schimmel. Dächer, aber auch Balkone, Fenster, besonders deren Silikonfugen, und Flachdächer müssen regelmäßig auf Frostschäden kontrolliert werden. Auch Risse in der Fassade, abplatzende Farbschichten oder bröckelnder Putz sind Warnsignale und sollten auf dahinterliegende Hohlräume untersucht werden.

Frostschaden in der Wasserleitung: Welche Versicherung zahlt?

Bei Frostschäden durch Regenwasser: Diese sind in der Regel nicht versichert. Wenn Regen bei Sturmschäden eingedrungen ist, greift die Wohngebäudeversicherung. Auch Überschwemmung durch Regen kann mit Elementarschäden zusätzlich in der Police eingeschlossen werden. Frostschäden aus Sturm oder Überschwemmung sind allerdings meist nicht nachzuweisen und daher gewöhnlich nicht versichert.

Bei Frostschäden durch Leitungswasser: Die häufigsten Frostschäden entstehen durch Leitungswasser – etwa bei geplatzten Heizungsteilen oder Trinkwasserleitungen. Bei Schäden durch Leitungswasser haftet die Hausratversicherung.

Hausrat- und Wohngebäudeversicherung bei Frost: Leistungsumfang

Insgesamt zahlen die Versicherungsgesellschaften in Deutschland über zwei Milliarden Euro pro Jahr für Leitungswasserschäden. Damit die Schadenregulierung optimal schnell anlaufen kann, sollten Sie im Schadensfall Art und Umfang der Schäden auf Fotos festhalten und mit der Schadensmeldung bei Ihrer Versicherung einreichen. Oft ist aber erst einmal nicht ganz klar, welche Versicherung für welchen Schaden zuständig ist.

Die Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Schäden an Bauteilen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind – wie an Treppen, Türen und Fenstern. Wenn daher in Ihrer Wohngebäudeversicherung das Risiko Leitungswasser mitversichert ist – was unbedingt der Fall sein sollte –, sind Frostschäden an Gebäudeteilen durch leitungswasserführende Installationen eingeschlossen Dazu zählen Sanitäreinrichtungen, Wasserversorgungs- und Heizungsrohre sowie Heizkörper, Boiler oder Heizkessel. Auch die Kosten für das Auftauen der eingefrorenen Leitungen sowie Schäden und Reparaturen an Mauerwerk, Dach oder Fliesen deckt die Wohngebäudeversicherung im Schadensfall gewöhnlich ab.

Was die Hausratversicherung zahlt

Im Gegensatz zur Gebäudeversicherung sichert die Hausratversicherung Schäden an der Einrichtung ab – wie an Möbeln, Teppichen oder technischen Geräten. Das gleiche gilt auch für Frostschäden durch Leitungswasserschaden an der beweglichen Einrichtung. Wenn Leitungswasserschäden in Ihrer bestehenden Police nicht eingeschlossen sind, sollten Sie dies umgehend ändern, beispielsweise durch eine Zusatzklausel oder Vertragswechsel, denn Wasserschäden treten durchaus häufig auf.

Bei Frost: Wie erkenne ich einen Rohrbruch?

Wenn bei Frost ohne erkennbare Ursache Heizkörper kalt bleiben oder das Leitungswasser mit zu schwachem Druck oder gar nicht aus der Leitung fließt, sollten Sie nachforschen, ob es bei Ihrem Heizungs- oder Wassersystem zu einem Rohrbruch gekommen ist.

Wenn der Schaden eingetreten ist, sollten Sie:

  • den Haupthahn zudrehen, auch wenn kein austretendes Wasser zu sehen ist
  • umgehend den Strom für den betroffenen Gebäudeteil abstellen
  • Einrichtungsgegenstände und Wertsachen sichern (Vorsicht bei Elektrogeräten, die eventuell nass geworden sind!)
  • die Schäden vollständig mit Fotos dokumentieren
  • beschädigte Gegenstände – auch kaputte Rohre – aufheben
  • die Schäden schnellstmöglich der Versicherung melden

Frostschäden vorbeugen: Heizen hilft immer

Der beste Schutz gegen Frostschäden ist: Heizen. Dabei nützt die Frostschutzstellung des Ventils nicht so viel, wie Verbraucher oft glauben: Dieser Frostwächter am Heizkörperventil schützt nur den Heizkörper gegen Einfrieren. Weiter entfernte Heizungs- und Trinkwasserrohre sind durch diese Ventileinstellung nicht abgesichert. Versicherungsgesellschaften raten daher, darauf zu achten, dass alle Räume eines Hauses oder einer Wohnung so beheizt werden, dass die Raumtemperatur immer sicher außerhalb des Frostbereichs ist. Dabei sollte man wenig oder nicht genutzte Räume nicht aus dem Blick verlieren, denn hier droht die größte Frostgefahr. Grundsätzlich sollten Heizungsventile während der potenziellen Frostzeit nie ganz zugedreht werden.

Frostschutz für wasserführende Rohre, Heizgeräte und Zuleitungen im Außenbereich

  1. Die Rohre und Geräte werden vor Beginn des Winters entleert. Das funktioniert bei Heizungen nur, wenn es sich um eine separate Heizmöglichkeit etwa für einen bei Frost nicht genutzten Bereich handelt. Außentrinkwasserleitungen hingegen können gut entleert oder durch frostsichere Armaturen gesichert werden, die das Rohr automatisch nach jeder Benutzung entleeren.
  2. Die Heizflüssigkeit wird mit Frostschutzmittel angereichert. Diese Maßnahme muss von Fachleuten geplant und ausgeführt werden.
  3. Geräte und Rohre werden durch Begleitheizungen geschützt. Das können Heizgebläse beziehungsweise Heizlüfter als Frostschutz-Begleitheizungen sein, die anspringen, wenn eine bestimmte Temperatur unterschritten wird. Oder durch Rohrbegleitheizungen oder Rohrbegleitheizbänder, die in oder an Heizungsrohren montiert und per Thermostat geregelt werden. Diese Rohrheizungen sind oft zusätzlich mit Dämmschichten oder Aluminiumfolie ummantelt.

Häufig gestellte Fragen

Ja - Frost und daraus resultierende Schäden sind über die Wohngebäude- oder Hausratversicherung geschützt.

Aber Achtung: Der Versicherungsschutz bei Frostschäden greift nur bei Leitungswasserschäden.

Bei Leitungswasserschäden durch Frost greifen die Hausrat- oder Gebäudeversicherung.

Entstehen Frostschäden jedoch durch (eindringendes) Regenwasser, greift der Versicherungsschutz in der Regel nur dann, wenn Regenwasserschäden durch eine Zusatzklausel im Vertrag mit eingeschlossen werden.

Die Versicherung kann die Leistung bei Frostschäden verweigern oder kürzen, wenn eine Obliegenheitsverletzung vorliegt.

Bei Frost haben Sie als Versicherungsnehmer eine "Obliegenheit zur Frostkontrolle". Das bedeutet, dass Sie beispielsweise im Winter bei Heizungsausfall regelmäßig kontrollieren müssen, ob ein Frostschaden entsteht.

Bei Frost kann es zur Beschädigung von Leitungswasserrohren kommen.

Auch die Gebäudesubstanz kann durch Frost beschädigt werden.

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