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Diebstahl aus dem Auto: Zahlt die Hausratversicherung?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Die Frage, ob die Hausratversicherung bei Diebstahl aus dem Auto bezahlt, ist durchaus berechtigt. Auf der einen Seite ist das Auto ja nicht die Wohnung. Auf der anderen Seite zählt es aber zum Eigentum des Versicherungsnehmers.

Das Wichtigste in Kürze

  • Diebstahl aus dem Auto nach gewaltsamem Öffnen ist im Rahmen der Hausratversicherung abgedeckt.
  • Im Fall grober Fahrlässigkeit (Aufbewahren von Gegenständen im Auto an einem öffentlichen Ort) erfolgt eine Leistungskürzung.
  • Bei einem Diebstahl aufgrund offenen Cabriodaches oder nicht verschlossener Autotüren besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
  • Reisegepäckversicherungen und Elektronikversicherungen erstatten nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen.

Das Auto – Teil des Hausstandes

Bestandteil jeder guten Hausratversicherung ist der Risikoeinschluss der Außenversicherung. Die Außenversicherung definiert die Unterbringung von Gegenständen des eigenen Hausrats an anderen Orten. Unter die Außenversicherung fallen

  • Aufenthalt im Hotel oder der Ferienwohnung
  • Unterbringung von Hausrat von Kindern in Ausbildung in einer eigenen Wohnung
  • Aufbewahrung von Hausrat im Auto

Allerdings unterscheiden die Versicherer sehr wohl, wie und wo Eigentum des Versicherungsnehmers aus dem Auto entwendet wurde.

Voller Versicherungsschutz nur in verschlossenen Räumen

Ein Auto in einem verschlossenen Raum unterzubringen kann nur bedeuten, es in einer abschließbaren Garage zu parken. War dies der Fall und der Wagen wurde gewaltsam geöffnet, besteht für den Versicherungsnehmer voller Versicherungsschutz. Dies gilt auch, wenn der Wagen mit einem Schlüssel geöffnet wurde, den der Täter widerrechtlich, beispielsweise durch Raub, an sich gebracht hat.

Vorsicht „grobe Fahrlässigkeit“

Anders sieht es bei einem Diebstahl aus dem Auto in einem öffentlichen Parkhaus oder auf der Straße aus. Lässt der Versicherungsnehmer Wertgegenstände im Auto liegen und diese werden an einem öffentlichen Platz oder in einem öffentlichen Raum nach Aufbruch des Wagens gestohlen, trifft ihn laut Allgemeiner Versicherungsbedingungen (AHB) eine Mitschuld aufgrund grober Fahrlässigkeit. Einige Versicherer regulieren den Schaden auch nur, wenn das Diebesgut im verschlossenen Kofferraum, von außen nicht einsichtig, aufbewahrt wurde.

Die Konsequenz daraus ist, dass nicht der volle Schadensumfang reguliert wird. Je nach Anteil des Mitverschuldens erfolgt eine Kürzung der Versicherungsleistung. Diese kann bis zu 70 Prozent betragen. Der Sachverhalt ergibt sich aus dem einfachen Umstand, dass selbst daran schuld ist, wer seine Wertsachen unbeaufsichtigt im Auto liegen lässt. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn das Eigentum aus einem Cabrio mit offenem Verdeck entwendet wurde. In diesem Fall liegt kein gewaltsames Eindringen vor, analog zur offenen Terrassentür, durch die ein Täter Zugang zur Wohnung erhält.

Was sind die Voraussetzungen für Erstattung bei Diebstahl aus dem Auto?

Die Hausratversicherung definiert das Diebstahlrisiko als „Einbruchdiebstahl“. Einbruch wiederum setzt ein gewaltsames Eindringen voraus. Allerdings ist damit nicht nur das Aufbrechen einer Tür gemeint. Der Begriff der erweiterten Gewaltanwendung umfasst auch, dass

  • der Täter den Wohnungs- oder Autoschlüssel durch Gewalt oder Androhung von Gewalt gegenüber dem Opfer gewaltsam in seinen Besitz gebracht hat.
  • der Autoschlüssel im Rahmen eines Einbruchdiebstahls in der Wohnung des Opfers in den Besitz des Täters gelangte.
  • der Täter einen gefälschten Schlüssel genutzt hat, um das Auto widerrechtlich zu öffnen.

Daraus ergibt sich zwingend, dass Diebstahl durch ein offenes Fenster, ein geöffnetes Verdeck oder bei nicht verschlossener Tür nicht versichert ist.

Auto aufgebrochen – wer zahlt den Schaden am Auto?

Die Hausratversicherung kommt im Rahmen eines Einbruchdiebstahls in der Wohnung zwar für die beschädigte Tür und das Schloss auf, nicht jedoch für die kaputte Autotür oder die eingeschlagene Seitenscheibe.

Unabhängig davon, wie erfolgreich der Diebstahl nach dem Einschlagen der Scheibe verlief, die Teilkasko übernimmt den Glasschaden. Nach Abstimmung mit dem Versicherer unter Umständen sogar ohne Selbstbeteiligung. Wurde die Tür aufgebrochen und das Schloss beschädigt, steht dafür ausschließlich die Vollkaskoversicherung ein.

Leisten andere Versicherungen bei Diebstahl aus dem Auto?

Im Zusammenhang mit Diebstahl aus dem Auto werden immer wieder die Reisegepäck- und die Elektronikversicherung genannt. Allerdings leisten beide Policen nur eingeschränkt. Die Reisegepäckversicherung erstattet zum Beispiel nicht, wenn das Gepäck über Nacht aus dem Auto gestohlen wurde. Die Elektronikversicherung kommt nur für die versicherten elektronischen Gerätschaften und nur entsprechend der Versicherungsbedingungen auf.

Den umfassendsten Schutz bietet wirklich die Hausratversicherung über die Außenversicherung in Verbindung mit dem gesunden Menschenverstand, potenzielle Täter gar nicht erst in Versuchung zu bringen.

Was tun bei Diebstahl aus dem Auto?

  • Fotografieren Sie die Schäden am Auto.
  • Unternehmen Sie Maßnahmen, um den Schaden in Grenzen zu halten (Schadensminderungspflicht), ohne jedoch mögliche Spuren zu verwischen.
  • Auch wenn Ihnen der Schlüssel durch Gewalt entwendet wurde, gilt für Sie der Ablauf ab dem nächsten Schritt. Gleiches gilt, wenn der Autoschlüssel im Rahmen eines Einbruchdiebstahls aus der Wohnung entwendet wurde.
  • Verständigen Sie die Polizei und erstatten Sie Anzeige.
  • Erstellen Sie eine Liste des Diebesgutes.
  • Informieren Sie den Versicherer unter Vorlage des Polizeiprotokolls und der Anzeige über den Diebstahl.
  • Wurde eine Scheibe eingeschlagen, informieren Sie auch den Autoversicherer.
  • Ihr Versicherer wird Sie von jetzt an Schritt für Schritt durch alle weiteren Abläufe begleiten.