Notarkosten beim Hauskauf berechnen
Dieser Rechner ermittelt, welche Notarkosten und Grundbuchkosten bei Ihrem Immobilienkauf anfallen – kostenlos und unverbindlich.
Jetzt berechnen- Notarkosten beim Wohnungs- und Hauskauf
- Bundesnotarordnung
- Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
- Ablauf eines Notartermins
- Notartermine vorbereiten
- Weitere Tätigkeiten des Notars beim Immobilienkauf
- Beispielrechnung
- Das ist Verivox
Notarkosten beim Wohnungs- und Hauskauf
Beim Haus- oder Wohnungskauf kommen zum eigentlichen Kaufpreis unterschiedliche Ausgaben hinzu, darunter die Notarkosten. Da der Weg zum Notar beim Erwerb einer Immobilie verpflichtend ist, sind die Notargebühren bei der Finanzierung unbedingt einzukalkulieren. Die Höhe dieser Gebühren richtet sich nach dem Kaufpreis. Zusätzlich beziehen Notare ein, welche Art von Tätigkeiten sie in der Sache erledigt haben und welche Aufwendungen sie dabei geltend machen. Mit dem Notargebühren-Rechner lässt sich ermitteln, welche Kosten beim Immobilienkauf zu erwarten sind.
Bundesnotarordnung
Die Gebühren für notarielle Aufgaben sind gesetzlich geregelt. Die Bundesnotarordnung schreibt in § 17 vor, dass Notare sich an diese Regelungen halten müssen. Sie können die Preise also nicht im Alleingang anpassen. Welche Kosten zu berechnen sind, schreibt wiederum das Gerichts- und Notarkostengesetz vor.
Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
Teil 2 des Kostenverzeichnisses im Gerichts- und Notarkostengesetz listet die Gebühren oder Gebührensätze für verschiedene Tätigkeiten auf. Sie richten sich laut § 34 GNotKG nach dem Geschäftswert. Die Anlage des GNotKG schreibt beispielsweise für eine Vollzugsgebühr einen Satz von 0,5 vor, für eine Betreuungsgebühr ebenfalls. Für die "Übermittlung von Anträgen, Erklärungen oder Unterlagen an ein Gericht, eine Behörde oder einen Dritten" werden zwanzig Euro fällig.
Dass die Notarkosten sich am Geschäftswert bemessen, kann beim Sparen helfen: Wer nur ein Grundstück erwirbt und dann erst baut, zahlt im Vergleich zu einem bebauten Grundstück weniger Notarkosten.
Ablauf eines Notartermins
Vertragsentwurf
Bei einer Immobiliensache erstellt der Notar zunächst einen Vertragsentwurf. Er benötigt dafür die Daten von Käufer, Verkäufer und der beteiligten Banken. Der Kaufpreis und der Verkaufstermin sind ebenfalls aufzunehmen.
Vertragsprüfung
Käufer wie Verkäufer sollten den Entwurf genau prüfen, am besten in Ruhe zu Hause. Zu prüfen sind auch beglaubigte Urkunden im Entwurf. Ergeben sich Fragen, sind diese mit dem Notar zu klären. Haben beide weder Fragen noch Einwände, vereinbaren sie einen Notartermin.
Notartermin
Käufer und Verkäufer unterschreiben den Vertrag über den Immobilienkauf. Der Notar hat die Aufgabe, diesen Vorgang zu beurkunden.
Grundschuldeintrag
Wird der Kauf per Darlehen finanziert, ist der Kreditgeber im Grundbuch einzutragen. Dies dient ihm als Sicherheit. Immobilienkäufer können die Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch mit der Beurkundung des Kaufvertrages zusammenlegen. Auf diese Weise lassen sich die Kosten für einen Termin sparen.
Auflassungsvormerkung
Nach Vertragsunterzeichnung beantragt der Notar die Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Damit zeigen Käufer und Verkäufer sich darüber einig, dass die Immobilie den Besitzer wechselt. Der Verkäufer kann sie nicht ein weiteres Mal verkaufen.
Vorkaufsverzichterklärung der Gemeinde
Der Notar holt bei der zuständigen Gemeinde die Vorkaufsverzichterklärung ein. Der Hintergrund: Gemeinden haben oft ein Vorkaufsrecht.
Veräußerungsanzeige
Mit der Meldung über den Kaufvertrag erfährt das Finanzamt vom Geschäft. Es kann dann die Grunderwerbsteuer geltend machen. Hat der Käufer die Steuer gezahlt, übersendet die Behörde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Zahlung
Der Notar überwacht, ob der Käufer den Kaufpreis zahlt.
Grundbucheintrag
Sind Kaufpreis und Grunderwerbsteuer bezahlt, veranlasst der Notar, dass der Erwerber als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wird. Die Auflassungsvormerkung verschwindet damit aus dem Grundbuch.
Notartermine vorbereiten
Der Käufer kann selber für eine möglichst reibungslose Abwicklung sorgen. Zum Beispiel ist es wichtig, den Vertrag erst zu unterzeichnen, wenn eine schriftliche Finanzierungszusage der Bank vorliegt. Die Vertragsprüfung und das entsprechende Gespräch sind nur sinnvoll zu erledigen, wenn alle Unterlagen beisammen sind. Fehlen noch wichtige Dokumente, kann der Käufer womöglich Unklarheiten oder für ihn problematische Regelungen nicht rechtzeitig erkennen.
Weitere Tätigkeiten des Notars beim Immobilienkauf
Der Vertragsabschluss bei Immobiliengeschäften ist über den Notar zu erledigen. Ohne die Einschaltung eines Notars ist der Vertrag nicht rechtskräftig. Er fungiert als Vermittler zwischen den beiden am Kauf beteiligten Parteien. Dies kann verhindern, dass sie etwas unterschreiben, was sie gar nicht möchten. Deshalb gehen seine Aufgaben über die reine Beurkundung hinaus: Der Notar kann auch beratend tätig werden. Zusätzlich kann es notwendig sein, bestimmte Informationen festzuhalten, etwa Wege- oder Wohnrechte. Möglicherweise verwaltet der Notar zudem das Notaranderkonto mit den Zahlungen des Käufers. Der Verkäufer erhält das Geld erst, wenn er der Übertragung des Grundstücks zugestimmt hat und der Käufer als Eigentümer im Grundbuch steht. Die Verwaltung dieses treuhänderischen Kontos geht ebenfalls mit Gebühren einher.
Notarkosten – Eine Beispielrechnung
Bei einem Kaufpreis von 250.000 Euro, einer Grundschuld von 200.000 Euro und Nutzung eines Notaranderkontos können sich folgende Kosten ergeben:
Notargebühren
|
Euro
|
---|---|
Beurkundung des Kaufvertrags | 1.070,00 |
Vollzug des Geschäfts | 267,50 |
Sonstige betreuende Tätigkeit | 267,50 |
Abwicklung über Anderkonto | 535,00 |
Beurkundung der Grundschuld/Hypothek | 435,00 |
Zwischensumme | 2.575,00 |
zzgl. 19% MwSt. | 489,25 |
Summe Notargebühren | 3.064,25 |
Grundbuchgebühren
|
Euro
|
---|---|
Auflassungsvormerkung | 267,50 |
Umschreibung Eigentümer | 535,00 |
Eintragung Hypothek/Grundschuld | 435,00 |
Summe Grundbuchkosten | 1.237,50 |
Daraus ergibt sich eine Gesamtsumme von 4.301,75 Euro. (Mögliche weitere Kosten wie Schreibauslagen sind dabei nicht berücksichtigt.)
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