Bebauungsplan: Bauherren müssen sich an Vorgaben halten
Stand: 06.05.2021
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Wer ein Grundstück bebauen möchte, darf nicht einfach drauflos baggern. Das Gebäude muss nicht nur genehmigt werden, sondern auch den Vorgaben des Bebauungsplanes entsprechen.
Wer ein Grundstück kaufen und bebauen möchte, sollte immer auch den Bebauungsplan im Blick haben. Darauf macht der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland aufmerksam. Denn darin finden sich die wesentlichen Vorschriften für die künftigen Bauherren.
In der Regel enthält der Bebauungsplan, auch B-Plan genannt, klare Vorgaben: Bauweise, Anzahl der zulässigen Geschosse oder Abstandsflächen sind dort geregelt. In manchen Gemeinden sind die Vorgaben sogar recht detailliert und betreffen die Farbe der Dacheindeckung oder die Fassadengestaltung.
Eingesehen werden kann der B-Plan über das zuständige Bauordnungs- oder Stadtplanungsamt. Wer Probleme hat, den Bebauungsplan richtig zu interpretieren, kann sich Hilfe von einem Profi holen.
Wenn kein B-Plan existiert, gelten die allgemeinen rechtlichen Vorgaben des Baugesetzbuches. Darin ist geregelt, wie die Nutzungsart, das Ausmaß der Nutzung sowie die Bauweise der unmittelbaren Nachbarschaft angepasst sein müssen. In diesem Fall rät Haus & Grund eine Bauvoranfrage zu stellen, die klärt, ob es sich um Bauland handelt und inwieweit das Grundstück bebaubar ist.