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Bei den Bauartklassen (abgekürzt BAK bzw. BKL) handelt es sich um eine Einstufung von Gebäuden in Abhängigkeit von deren Bauweise und Bedachung. So ergibt beispielsweise die Verwendung von Holz beim Bau eines Hauses eine andere Klassifizierung als das Einbeziehen von Zement. Zur Verwendung kommt der Begriff „Bauartklassen“ im Bereich der Versicherungen, vorrangig bei der Gebäudeversicherung. Die jeweilige Klassifizierung spielt eine wichtige Rolle bei der Bemessung des Risikos in Bezug auf Brände und legt damit die Grundlage für die Höhe der Versicherungsprämie.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Welche Bauartklassen gibt es?
  3. Eingrenzung der Bauartklasse II
  4. Weitere Bauartklassen
  5. Fertighausgruppen (FHG)
  6. Prämienermittlung
  7. Wohngebaeudeversicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Je niedriger die Zahl der zugeteilten Bauartklassen Kategorie ist, umso günstiger fällt diese aus.
  • Manche Versicherungen verzichten bei der Ermittlung der Prämien auf die Feststellung der Bauartklasse.
  • Für Fertighäuser gelten eigene Regelungen. Sie werden nicht in Bauartklassen, sondern in sogenannte „Fertighausgruppen“ (FHG) gegliedert.

Welche Bauartklassen gibt es?

Je niedriger die Zahl der zugeteilten Kategorie ist, umso günstiger fällt diese aus. Folglich ist es für den Versicherungsnehmer am vorteilhaftesten, wenn seine Immobilie unter die Klasse I fällt. Entsprechend der jeweiligen Versicherungssparte (beispielsweise gewerblich, industriell, landwirtschaftlich, privat) sowie der Tarifgestaltung werden unterschiedliche Bauartklassen veranschlagt. Massivhäuser werden in fünf Bauartklassen (BAK) eingeteilt. In der BAK I herrscht überwiegend massive Bauweise (Beton oder Mauerwerk) mit harter Bedachung vor (Ziegel, Schiefer, Metall, Betonplatten, gesandete Dachpappe). Diese BAK ist am einfachsten und kostengünstigsten zu versichern.

Genauere Eingrenzung der Bauartklasse II

BAK II bedeutet eine Konstruktion in weniger feuersicherer Bauweise und ein massives Fundament mit harter Bedachung. Das sind beispielsweise Gebäude in Holz- oder Stahlfachwerk mit Stein- oder Glasfüllung oder Stahl- beziehungsweise Stahlbetonkonstruktionen mit einer Wandplattenverkleidung aus brandgeschütztem Material: etwa Profilblech, Asbestzement, Putz, Klinkersteine oder Gipsplatten.

Weitere Bauartklassen

  • BAK III: Der BAK III werden von Bränden bedrohte Gebäude mit harter Bedachung zugeordnet, wie z. B. Fertighäuser aus Holz oder Blockbohlenhäuser. Hierzu gehören auch Holzfachwerke mit Lehmfüllung sowie Holzkonstruktionen mit Verkleidungen aller Art. Stahl- beziehungsweise Stahlbetonkonstruktionen mit einer Wandplattenverkleidung aus Holz oder Kunststoffen und Gebäude mit mindestens einer offenen Seite sind auch Kennzeichen für die BAK III.
  • BAK IV: Die BAK IV hingegen entspricht in der Bauart eher BAK I oder BAK II, allerdings haben die Häuser hier eine weiche Bedachung (komplette oder teilweise Eindeckung mit Ried, Holz, Schilf, Stroh und Ähnlichem).
  • BAK V: BAK V wiederum gleicht BAK III mit einer weichen Bedachung in Form von Holz, Schilf, Ried oder Stroh.

Fertighausgruppen (FHG)

Für Fertighäuser gelten eigene Regelungen. Sie werden nicht in Bauartklassen, sondern in sogenannte „Fertighausgruppen“ (FHG) gegliedert. Ihre Einteilung folgt im Wesentlichen der von Massivhäusern. Der FHG I werden vollständig massiv gebaute Fertighäuser zugeordnet, die über eine harte Dacheindeckung verfügen. FHG II beinhaltet Häuser mit massivem Fundament und harter Dacheindeckung, bei der die tragende Konstruktion jedoch aus Leichtbauteilen, Holz oder Stahl besteht. Die äußere Verkleidung besteht aus nicht brennbaren Materialien wie Gipsplatten oder Klinkersteine. Gebäude der FHG III unterscheiden sich von der FHG II nur darin, dass sie keine feuerhemmende Verkleidung verfügen.

Ermittlung von Prämien aufgrund ähnlicher baulicher Eigenschaften

Manche Wohngebäudeversicherungen verzichten bei der Ermittlung der Prämien auf die Feststellung der Bauartklasse. Stattdessen wird pauschal ein Aufschlag veranschlagt, falls bei einem Wohngebäude keine massive Bauweise vorliegt oder wenn die Bedachung aus weichen oder feuergefährlichen Materialien besteht. Manchmal erhöht sich die monatlich zu entrichtende Summe auch dann, wenn sich in einer Entfernung von weniger als zehn Metern ein Bau mit weicher Bedachung befindet. Schließlich könnte von diesem Bauwerk ein Brand in Kürze auf die Umgebung übergreifen. Wenn eine sogenannte gemischte Bauweise vorliegt, sodass das entsprechende Gebäude sich nicht eindeutig klassifizieren lässt, dann sollte man die Vorgaben der Versicherungsgesellschaft besonders genau in Augenschein nehmen. Gewöhnlich wird das Haus dann in die Klasse eingestuft, welche zu mindestens 75 % zutreffend ist.

Unabhängig von der Bauartklasse oder der Fertighausgruppe können folgende Faktoren zu einer erhöhten Versicherungsprämie führen:

  • Es befinden sich Betriebe innerhalb des Gebäudes, vor allem, wenn dadurch die Brandgefahr erhöht ist.
  • Betriebe ohne Brandwand liegen in direkter Nähe zu dem zu versichernden Gebäude.
  • Im Gebäude gibt es eine Fußbodenheizung (höhere Leitungswassergefahr).
  • Es existiert ein Swimmingpool im Haus (ebenfalls erhöhte Leitungswassergefahr).
  • Es liegt eine zum Beispiel mit Holz oder Metall verkleidete Fassade vor – dies bedeutet ein höheres Risiko bei Stürmen.
  • Es handelt sich um völlig oder teilweise leerstehende Wochenend- oder Ferienhäuser.

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