Wertermittlungsbogen
Beim Wertermittlungsbogen handelt es sich um ein standardisiertes Formblatt zur Ermittlung des Wertes einer Immobilie für die Wohngebäudeversicherung.
- Varianten
- Wertermittlung für ein Einfamilienhaus
- Des 1914er Wert
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Der Wertermittlungsbogen gilt als Berechnungsgrundlage für die Kalkulation der Wohngebäudeversicherung.
- Basis sind die (hypothetischen) Kosten eines Neubaus im Jahr 1914 in Mark.
- Durch den gleitenden Neuwertfaktor lässt sich der Versicherungsbeitrag aus Mark in Euro umrechnen.
- Der Neuwertfaktor berücksichtigt zu 80 Prozent den Baupreisindex, zu 20 Prozent den Baulohnindex.
Varianten des Wertermittlungsbogens
Es existieren zwei Varianten. Mit dem Formblatt 771 ermittelt man auf der Grundlage des umbauten Raums (Kubatur) und den Ausstattungsmerkmalen den Wert für Mehrfamilienhäuser sowie gemischt genutzte Gebäude bis maximal 50 % Gewerbeanteil. Das Formblatt 772 dient der Wertermittlung nach Wohnfläche und Ausstattungsmerkmalen. Es wird nur für Ein- und Zweifamilienhäuser ohne gewerbliche Nutzung verwendet.
Wertermittlung für ein Einfamilienhaus anhand des Wertermittlungsbogens 772
Angenommen, es handelt sich um ein Wohnhaus mit einem Obergeschoss und nicht ausgebautem Dach. Der Quadratmeterpreis liegt bei 190 Mark. Da das Haus mit Parkett ausgestattet ist, gibt es einen Zuschlag in Höhe von vier Mark. Daraus ergibt sich ein Wert pro Quadratmeter Wohnfläche von 194 Mark.
Gehen wir davon aus, dass je Stockwerk 80 Quadratmeter Wohnfläche vorhanden sind und der Keller nur Nutzfläche bietet. Bei 160 Quadratmeter Wohnfläche bedeutet dies einen 1914er Wert von 31.040 Mark. Da das Gebäude über eine Garage verfügt, erhöht sich der Gebäudewert noch um 700 Mark auf 31.740 Mark im Jahr 1914.
Wie ermittelt man den aktuellen Wert auf der Basis des 1914er Wertes?
Zu wissen, dass das Haus im Jahr 1914 einen Wert von 31.740 Reichsmark hatte, bringt zunächst nicht viel, wenn man die Versicherungssumme in Euro benötigt. Dazu ist eine Hochrechnung notwendig, aus der sich ableiten lässt, was es kosten würde, das Objekt heute wieder eins zu eins aufzubauen. Man darf jedoch nicht vergessen, dass ein identischer Wiederaufbau nicht möglich sein kann, da sich beispielsweise die Baumaterialien verändert haben. Ziel der Wohngebäudeversicherung ist es, bei einem Totalverlust das Gebäude so zu ersetzen, dass es dem zerstörten Haus auf der Basis der aktuellen Bauleistung entspricht.
Um den Wert des Wiederaufbaus in Euro zu kalkulieren, wird der Baupreisindex herangezogen. Dieser gibt die Teuerung gegenüber dem Jahr 1914 unter Berücksichtigung der Material- und Lohnkosten wieder. Für das Jahr 2021 liegt der Baupreisindex bei 15,68. Daraus ergibt sich ein Wert in Euro von 31.740*15,68 = 497.683 Euro. Die Versicherungssumme basiert allerdings auf dem gleitenden Neuwertfaktor.
Der gleitende Neuwertfaktor berücksichtigt den Baupreisindex mit 80 Prozent, den Tariflohnindex mit 20 Prozent. Für das Jahr 2021 beläuft sich der Neuwertfaktor auf 20,1. Die Ermittlung der Versicherungssumme und der Prämie basiert auf einem Umweg. Angenommen, der Beitrag beläuft sich auf drei Promille des 1914er Wertes. Damit ergibt sich ein Wert von 95,22 Mark. Dieser Betrag wird jetzt mit dem Anpassungsfaktor multipliziert. Das ergibt einen Versicherungsbeitrag von 1.913 Euro.
Als Alternative nutzen immer mehr Versicherer die unkompliziertere Variante der Neubaukosten in der Region, in der das versicherte Objekt steht.
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