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Wohngebäudeversicherung beitragsfrei stellen: Geht das?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Die Frage, ob man die Wohngebäudeversicherung beitragsfrei stellen kann, tritt normalerweise nur in Situationen mit extremen wirtschaftlichen Problemen des Versicherungsnehmers auf. Grundsätzlich ist eine Beitragsfreistellung nicht vorgesehen. Es handelt sich bei der Wohngebäudeversicherung um eine Risikoversicherung. Die Absicherung des Risikos setzt eine Beitragszahlung voraus.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es ist generell nicht vorgesehen, eine Wohngebäudeversicherung beitragsfrei zu stellen.
  • Die Option der Beitragsfreistellung ist Sache der Versicherer.
  • Üblicherweise wird diese Möglichkeit nur im Fall des Verlustes des Arbeitsplatzes eingeräumt.
  • Tarife mit Beitragsfreistellung kalkulieren den eventuellen Prämienausfall mit ein und sind dementsprechend teurer.

Wann Versicherer eine Wohngebäudeversicherung beitragsfrei stellen

Einige Versicherer – Vorsicht: Nicht alle! - bieten spezielle Tarife oder Deckungseinschlüsse an, die eine Beitragsfreistellung der Wohngebaudeversicherung ermöglichen. Allerdings ist der Beitrag für diese Tarife überdurchschnittlich hoch. Der Hintergrund dafür ist, dass der Beitragszahler von der Beitragszahlung befreit wird, während der Versicherer die Beiträge weiterhin einzahlt. Dies macht er nicht aus Großzügigkeit, sondern er kalkuliert die Prämie im Vorfeld so, dass er im Ernstfall das Risiko auf den Versicherungsnehmer respektive Beitragszahler schon durch die laufenden Beiträge ausgelagert hat.

Was muss man beachten, wenn die Wohngebäudeversicherung beitragsfrei gestellt werden soll?

Häufig geht die Beitragsfreistellung der Wohngebäudeversicherung mit Nachteilen im Versicherungsschutz einher:

  • Erhöhung der Selbstbeteiligung im Schadensfall
  • Reduzierung der maximalen Deckung bei Deckungseinschlüssen

Hat der Versicherungsnehmer beispielsweise die Kosten für Aufräumarbeiten nach einem Schadensfall bis zu einer Höhe von 10.000 Euro versichert, könnte es sein, dass nach einer Beitragsfreistellung diese Kosten nur noch bis zu 3.000 Euro versichert sind.

Zu diesen Leistungseinschränkungen sind allerdings keine pauschalen Aussagen möglich, da die Formalitäten bei einer Beitragsfreistellung bei allen Versicherern, die eine solche anbieten, völlig unterschiedlicher Ausprägung sind. Gleiches gilt auch für die Dauer der Beitragsfreistellung.

Bei Finanzierung Bank informieren

Wurde die versicherte Immobilie finanziert, verlangte die Bank als Teil der Finanzierungsunterlagen den Nachweis, dass zumindest eine Brandversicherung abgeschlossen wurde. Die Brandversicherung wiederum ist ein Baustein der "Verbundenen Wohngebäudeversicherung”.

Die Bank muss darüber informiert werden, wenn eine Beitragsfreistellung geplant ist. Darüber hinaus ist sie davon in Kenntnis zu setzen, welche Einschränkungen mit der Beitragsfreistellung einhergehen.

Wann ist die Beitragsfreistellung der Wohngebäudeversicherung überhaupt möglich?

Üblicherweise sehen die Anbieter von Wohngebäudeversicherungen eine Beitragsfreistellung nur vor, wenn der Beitragszahler seinen Arbeitsplatz verliert. Und auch in diesem Fall reicht die Arbeitslosigkeit nicht aus, um einen Anspruch auf Beitragsübernahme durch den Versicherer zu haben. Vielmehr setzen die Gesellschaften auch in diesem Fall einige Dinge voraus, damit ein Leistungsanspruch besteht.

Die Voraussetzungen können sein:

  • Der Verlust des Arbeitsplatzes muss seitens des Arbeitnehmers unverschuldet sein.
  • Es kann eine Mindestbeschäftigungsdauer im Vorfeld der Kündigung Voraussetzung sein.
  • Der Arbeitnehmer befand sich außerhalb der Probezeit.
  • Trotz der Gefahr einer möglichen Altersdiskriminierung darf ein Höchstalter noch nicht überschritten sein.

Der Versicherer übernimmt die Beiträge für die Dauer der Arbeitslosigkeit, längstens jedoch für zwölf oder auch 24 Monate. Die Dauer ist Sache des Anbieters. Gleiches gilt für den Sachverhalt der wiederholten Arbeitslosigkeit. Die Baubranche beispielsweise ist konjunkturabhängig. Sie ist außerdem als Branche mit überdurchschnittlich hohen Arbeitgeberwechseln bekannt.

Der Einschluss der wiederholten Arbeitslosigkeit ist, wie alle anderen Ausgestaltungen für die Beitragsfreistellung der Wohngebäudeversicherung, Sache der Versicherer. Die Musterbedingungen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) sehen hier keine Beispiele vor.