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Was passiert mit der Gebäudeversicherung bei Hauskauf oder Hausverkauf?

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Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (09/2023)

Ihr unabhängiger Versicherungsmakler - Erstinformation

Das Wichtigste zum Eigentümerwechsel in der Gebäudeversicherung

  • Bei einem Hauskauf oder Hausverkauf geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer über.
  • So werden Versicherungslücken vermieden und die Immobilie ist durchgehend geschützt.
  • Kaufen Sie eine Immobilie mit einer bestehenden Wohngebäudeversicherung, so können Sie Dank des Sonderkündigungsrechts zu einem neuen Anbieter wechseln.
  • Für das Sonderkündigungsrecht besteht eine Frist von 4 Wochen ab Grundbucheintrag.

Inhalt dieser Seite
  1. Eigentümerwechsel: Was passiert mit der Gebäudeversicherung?
  2. Wann geht die Gebäude­ver­si­cher­ung auf neue Eigentümer über?
  3. Hausverkauf: Muss ich Gebäudeversicherung kündigen?
  4. Wer informiert die Gebäudeversicherung?
  5. Vorlage: Veräußerungsanzeige
  6. Alte Gebäudeversicherung übernehmen oder neu abschließen?
  7. Wann lohnt sich ein Vertragswechsel?
  8. Eigentümerwechsel: Erbe oder Zwangsvollstreckung
  9. Häufig gestellte Fragen
  10. Das ist Verivox

Eigentümerwechsel: Was passiert mit der Gebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung bildet entscheidenden Versicherungsschutz für Hausbesitzer. Denn sie schützt bei Schäden durch Feuer, Sturm oder Hagel vor hohen Reparatur- oder Instantsetzungskosten.

Gesetzliche Regelung bietet lückenlosen Versicherungsschutz

Durch die gesetzliche Regelung in § 95 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) entsteht für Hauskäufer lückenloser Gebäudeschutz. Denn diese Regelung besagt, dass eine bestehende Gebäudeversicherung automatisch vom Vorbesitzer auf den Käufer übergeht. Als Käufer ist Ihre Immobilie also unmittelbar nach dem Hauskauf geschützt.

Wann geht die Gebäude­ver­si­cher­ung auf neue Eigentümer über?

Sobald der Käufer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, geht auch die Gebäudeversicherung an den neuen Hausbesitzer über. Nicht entscheidend ist der Zeitpunkt des Notartermins zur Unterzeichnung des Kaufvertrags. Denn hier wird nur von Käufer und Verkäufer die Absicht zum Eigentümerwechsel erklärt.

Pflichten des Hausverkäufers

Als Verkäufer müssen Sie dem neuen Eigentümer über den Besitz einer Hausversicherung informieren. Im Versicherungsjargon spricht man hier von der "Mitteilungspflicht". Zusätzlich müssen Sie dem Käufer Versicherungsvertrag sowie Versicherungsschein zukommen lassen.

Wohngebäudeversicherung bereits bezahlt: Erhalte ich als Hausverkäufer Kosten erstattet?

Die Prämie für Gebäudeversicherungen werden in der Regel für das folgende Versicherungsjahr im Voraus bezahlt. Findet ein unterjähriger Verkauf der Immobilie statt, sollten Käufer und Verkäufer sich auf eine anteilige Erstattung der Versicherungskosten, beispielsweise im Rahmen des Kaufvertrages, einigen.

Hausverkauf: Muss ich Gebäudeversicherung kündigen?

Nein. Denn sobald der neue Immobilienbesitzer im Grundbuch eingetragen wird, sind Sie weder Eigentümer noch Versicherungsnehmer der Gebäudeversicherung.

Als Hausverkäufer sollten Sie aber dafür sorgen, dass der neue Hauseigentümer alle Versicherungsunterlagen erhält und die Wohngebäudeversicherung über den Eigentümerwechsel informiert wird.

Wer informiert die Wohngebäudeversicherung über den Eigentümerwechsel?

Die Wohngebäudeversicherung sollte nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags unverzüglich über den Eigentümerwechsel informiert werden. Dazu genügt ein formloses Schreiben, im Versicherungsjargon als "Veräußerungsanzeige" bezeichnet, welches folgende Daten enthält:

  • Name und Anschrift des Verkäufers
  • Name und Anschrift des Käufers
  • die Vertragsnummer der Gebäudeversicherung

Dabei ist es nicht entscheidend, ob Käufer oder Verkäufer die Gebäudeversicherung informieren.

Vorlage: Veräußerungsanzeige in der Gebäudeversicherung

Betreff: Veräußerungsanzeige für Wohngebäudeversicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen mit, dass es einen Eigentümerwechsel für das versicherte Wohngebäude gibt. Die Details sind wie folgt:

  • Versicherungsnummer bzw. Vertragsnummer:
  • Adresse der versicherten Immobilie:
  • Bisheriger Versicherungsnehmer und Eigentümer:
  • Neuer Versicherungsnehmer und Eigentümer:
  • Datum der Eigentumsübertragung:

Ich bitte um die erforderlichen Schritte, um die Gebäudeversicherung auf den neuen Eigentümer zu übertragen und alle relevanten Unterlagen an die neue Adresse zu senden.

Mit freundlichen Grüßen,

(Unterschrift)

Für Käufer: Alte Wohngebäudeversicherung übernehmen oder neu abschließen?

Generell gilt: Sie sind als Käufer nicht dazu verpflichtet, die Gebäudeversicherung des Verkäufers zu übernehmen. In Deutschland gibt es auch keine Pflicht zur Gebäudeversicherung. Entscheiden Sie sich für den Abschluss einer neuen Wohngebäudeversicherung, so können Sie

  • mit Hilfe des Sonderkündigungsrechts innerhalb von vier Wochen nach Grundbucheintrag den alten Vertrag kündigen,
  • regulär zum Ende der Vertragslaufzeit Ihre Wohngebäudeversicherung wechseln. oder
  • regulär zum Ende der Vertragslaufzeit die alte Wohngebäudeversicherung kündigen.

Vorteile
bei Übernahme der alten Gebäudeversicherung

  • Es besteht durchgängig und unmittelbar Versicherungsschutz für die gekaufte Immobilie.
  • Es muss kein Neuvertrag abgeschlossen werden.
  • Bei Bedarf kann die Gebäudeversicherung im Nachgang regulär gekündigt werden.

Nachteile
bei Übernahme der alten Gebäudeversicherung

  • Je nach Tarif entgehen Ihnen Ersparnismöglichkeiten - auch bei gleichbleibenden Leistungen.
  • Individuelle Leistungswünsche sind im Altvertrag gegebenenfalls nicht berücksichtigt, beispielsweise bei Einbau einer Wärmepumpe nach dem Hauskauf.
  • Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nicht, müssen Sie den aktuellen Vertrag bis zum regulären Vertragsende beibehalten.

Wann lohnt sich ein Vertragswechsel?

Ob es sich lohnt, die alte Gebäudeversicherung des Vorbesitzers zu übernehmen, finden Sie mit einem kostenlosen Tarifvergleich heraus. Überprüfen Sie unverbindlich Ihre Ersparnis bei Abschluss einer neuen Wohngebäudeversicherung.

Ersparnis prüfen

Die Vertragsleistung als wichtiger Entscheidungsfaktor

Ob die alte Gebäudeversicherung behalten werden soll oder nicht hängt nicht nur von den Vertragskosten ab. Sie sollten zusätzlich prüfen, ob der aktuelle Vertrag Ihren individuellen Leistungsbedarf abdeckt.

Dabei können folgende Fragestellungen helfen:

  • Höhe der Versicherungssumme: Deckt der Vertrag alle Kosten im Schadensfall ab, oder entstehen für mich zusätzliche Ausgaben?
  • Leistungsumfang: Enthält der Vertrag alle notwendigen Leistungen, oder benötige ich zusätzlichen Schutz? Zum Beispiel, wenn ich eine Photovoltaikanlage installieren möchte, die durch die Gebäudeversicherung abgedeckt sein soll?
  • Elementarversicherung: Sind Elementarschäden versichert, um mich vor Risiken wie Hochwasser zu schützen?

So kündigen Sie die alte Gebäudeversicherung

Im Rahmen des Sonderkündigungsrechts bei Eigentümerwechsel können Sie die alte Wohngebäudeversicherung innerhalb von vier Wochen nach Grundbucheintrag kündigen. Geben Sie im Kündigungsschreiben dabei als Grund "Sonderkündigung" an und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung durch die Versicherungsgesellschaft.

Bei einer regulären Kündigung kündigen Sie zum Vertragsende. Hier beträgt die Kündigungsfrist ebenfalls vier Wochen. Eine kostenlose Kündigungsvorlage können Sie sich hier herunterladen.

Muster: Kündigung

Das Sonderkündigungsrecht gilt nur bei Hauskauf

Ein Sonderkündigungsrecht bei Eigentümerwechsel steht Ihnen nur dann zu, wenn Sie die Immobilie gekauft haben. Bei Erbschaften und Schenkungen tritt das Sonderkündigungsrecht in der Wohngebäudeversicherung nicht in Kraft. In diesem Fall können Sie Ihren Versicherungsvertrag lediglich zum Ende der regulären Vertragslaufzeit kündigen.

Sonderkündigung: Frist startet bei Kenntnis vom Vertrag

Sie wussten zum Zeitpunkt des Hauskaufs nicht, dass eine Gebäudeversicherung besteht?

Dann gilt die Frist für die Sonderkündigung erst ab dem Zeitpunkt, ab welchem Sie von der Wohngebäudeversicherung erfahren haben.

Eigentümerwechsel: Was passiert bei Erbe oder Zwangsvollstreckung

Die Wohngebäudeversicherung bei Erbe

Stirbt der Besitzer der Immobilie, dann geht das Gebäude automatisch in den Besitz der gesetzlichen Erben über. In diesem Fall sind die Erben dazu verpflichtet, die bestehende Wohngebäudeversicherung zu übernehmen. Eine Kündigung oder ein Vertragswechsel kann lediglich zum regulären Vertragsende durchgeführt werden. Weitere Informationen zu Ihren Rechten erhalten Sie in unserem Ratgeber: Was tun mit der Wohngebäudeversicherung nach einem Todesfall?

Die Gebäudeversicherung bei Zwangsvollstreckung

Ein Eigentumswechsel aufgrund einer Zwangsvollstreckung verläuft wie ein Hauskauf. Das bedeutet, dass die Wohngebäudeversicherung automatisch übernommen wird und Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können.

Anders als bei einem regulären Hauskauf gilt die Frist zur Sonderkündigung ab Erhalt des Zuschlags bei der Versteigerung.

Häufig gestellte Fragen

Die Wohngebäudeversicherung geht ab dem Tag an den Käufer über, an welchem der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen wurde.

Sie erhalten nach dem Hausverkauf keine Rückerstattung durch die Versicherung. Stattdessen sollten Sie sich mit dem Käufer darauf einigen, dass dieser Ihnen nach dem Eigentumswechsel die Prämie der Gebäudeversicherung anteilig zurückerstattet.

Bei Eigentümerwechsel übernehmen Sie zunächst automatisch die Gebäudeversicherung des Verkäufers.

Im Anschluss können Sie sich entscheiden, ob Sie die Wohngebäudeversicherung kündigen oder wechseln möchten. Dazu steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von vier Wochen zu (ab Grundbucheintrag).

Die Gebäudeversicherung kann vom Käufer mit einer Frist von 4 Wochen nach Grundbucheintrag gekündigt werden.

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