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Versicherer stoppt unlautere Werbung

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Hamburg - Da schoss eine Versicherungsvermittlerin deutlich übers Ziel hinaus. Sie verschickte einfache Werbeschreiben und wollte damit Kunden eine Versicherung verkaufen. Dabei ist mittlerweile vorgeschrieben, dass Kunden zuvor alle Vertragsunterlagen erhalten müssen. Der Versicherer stoppte die Praxis, zuvor hatte sich die Verbraucherzentrale Hamburg eingeschaltet.

Eine Außendienstmitarbeiterin eines Krankenversicherers warb per Post mit einem persönlich adressierten Brief für eine Pflege- und Sterbegeldversicherung zum moderaten Preis und ohne Gesundheitsprüfung. Der Sendung beigelegt war bereits eine Willenserklärung zum Vertragsabschluss. Das Angebot galt nur wenige Wochen. Die Verbraucherzentrale Hamburg mahnte die Versicherung wegen unlauteren Wettbewerbs ab. Der Versicherer hat nach Aussage der Verbraucherschützer die Unterlassungserklärung unterzeichnet.

Die Verbraucherzentrale bemängelte, dass die Versicherung ihre Informationspflichten nicht erfüllt habe. Vielmehr hätte die Vermittlerin dem Kunden vor Vertragsabschluss alle notwendigen Unterlagen aushändigen müssen, zum Beispiel die kompletten Versicherungsbedingungen.

Stattdessen erhielten die umworbenen Kunden lediglich ein einseitiges Schreiben mit Werbecharakter per Post zur Unterschrift. Ein Betroffener hatte dieses als "besonders für ältere Menschen gefährlich" empfunden und die Patientenberatung der Verbraucherzentrale darüber informiert.

Sterbegeldversicherung laut Verbraucherschützer eher nicht empfehlenswert

"Auch wenn das Angebot wie vorliegenden Fall noch so verlockend klingt, wir raten Verbrauchern dringend dazu, nicht die Katze im Sack zu kaufen", sagt Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg. Vor der Unterzeichnung eines Versicherungsvertrages müssten alle wichtigen Unterlagen auf dem Tisch liegen. "Dazu sollte man genau überlegen, ob eine Versicherung überhaupt sinnvoll ist, und sich gegebenenfalls unabhängig beraten lassen", so Kranich, der vom Abschluss einer Sterbegeldversicherung eher abgeraten hätte.