Weichen für Atomhaftung gestellt

Lundquist Neubauer
Stand: 19.10.2016
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Berlin - Die Weichen für die Finanzierung des Atomausstiegs sind gestellt: Das Kabinett hat am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.
Mit dem Gesetzespaket wird ein Vorschlag einer Expertenkommission umgesetzt. Danach sollen die vier Stromkonzerne bis zum Jahr 2022 rund 23,5 Milliarden Euro in einen staatlichen Fonds überweisen, der die Zwischen- und Endlagerung von Atommüll managen würde.
Im Gegenzug für einen darin enthaltenen Milliardenaufschlag können sich die Unternehmen von einer Haftung bis in alle Ewigkeit "freikaufen" - dieses Risiko würde beim Steuerzahler liegen. Je später die Konzerne überweisen, desto teurer wird es für sie.
Für Stilllegung und Rückbau der Kernkraftwerke sowie die Verpackung des radioaktiven Abfalls sollen die Unternehmen verantwortlich bleiben. Der Staat würde mit dem Fonds Geld für den Atomausstieg sichern, das bei möglichen Konzernpleiten verloren wäre. Das letzte Atomkraftwerk in Deutschland soll 2022 vom Netz gehen.
Jetzt Stromtarif sichern
-
Strom ab 0,27 Euro/kWh
-
Bis zu 850 Euro sparen
So haben wir gerechnet
Wohnort: Mülheim, 54486
Jahresverbrauch: 4.000 kWh
Günstigster Tarif: immergrün! Spar Smart FairMax, Kosten im ersten Jahr: 1.080,34 Euro
Grundversorgungstarif: E.ON Energie Deutschland GmbH Grundversorgung Strom, Kosten: 1.973,83 Euro
Einsparung: 893,49 Euro
(Stand: 13.06.2025) -
über 12.000 Tarife im Vergleich
Mehr rund um Strom
-
Eine eingeschränkte Preisgarantie begrenzt sich auf den Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei Änderungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen können die Preise entsprechend angepasst werden.
Im Gegensatz dazu gibt es die vollständige Preisgarantie, in der auch Umlagen und Abgaben enthalten sind. Nur Änderungen der Mehrwert- und der Stromsteuer dürfen direkt weitergegeben werden.
Weniger umfassend als die eingeschränkte Preisgarantie ist die „Energiepreisgarantie“: Hier wird nur der Energiekostenanteil des Gesamtpreises garantiert. Änderungen bei Netzentgelten oder im Bereich der Steuern und Abgaben können vom Anbieter direkt weitergegeben werden. -
1 Kilowattstunde (kWh) Strom kostet durchschnittlich knapp 38 Cent. Das ist jedoch nur ein grober Schätzwert. Wichtig zu beachten: Die meisten Stromversorger geben einen „Arbeitspreis“ in Cent pro Kilowattstunde (kWh) an. Hinzu kommt noch ein monatlicher fester Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird.
Wer ermitteln möchte, was 1 Kilowattstunde (kWh) bei einem Stromversorger kostet, muss diesen Grundpreis berücksichtigen. Der jährliche Stromverbrauch wird mit dem Arbeitspreis multipliziert und das Ergebnis mit dem jährlichen Grundpreis addiert. Anschließend wird das Ergebnis durch den jährlichen Stromverbrauch in kWh dividiert. Das Ergebnis sind die effektiven Kosten pro 1 Kilowattstunde (kWh) Strom.
-
Wer noch nie gewechselt hat, wird vom sogenannten Grundversorger beliefert. Dabei handelt es sich um das örtliche Stromversorgungsunternehmen, beispielsweise die Stadtwerke.
Wenn Sie auch noch nie den Tarif bei diesem Stromversorger gewechselt haben, werden Sie zu den Bedingungen der Grundversorgung beliefert.
Die Grundversorgung kann kurzfristig gekündigt werden - das übernimmt der neue Stromanbieter für Sie. -
Die allermeisten Stromtarife haben einen einheitlichen Preis pro Kilowattstunde, der unabhängig von der Tageszeit ist. Darauf sind auch die meisten Stromzähler ausgelegt. Es gibt Stromtarife, bei denen der nachts verbrauchte Strom zwischen 10 und 20 Prozent günstiger ist. Dafür ist ein Doppeltarifzähler notwendig. Das lohnt sich vor allem für Verbraucher mit Nachtspeicherheizungen.