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Viele Einwände beim Abriss des AKW Mülheim-Kärlich

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Mülheim-Kärlich (dpa/lrs) - Über 250 Einzelpersonen, Kommunen und Verbände haben im Genehmigungsverfahren für den Abriss des Atomkraftwerks Mülheim-Kärlich Einwände erhoben. Diese richten sich unter anderem gegen das dort geplante atomare Zwischenlager. Dies hat eine Auszählung kurz vor Ablauf der zweimonatige Frist für Einwendungen am Mittwoch um 24.00 Uhr ergeben. Dies teilte das Umweltministerium in Mainz mit.

Auch am Nachmittag waren noch Einwendungen eingegangen. Auch bei der Stadtverwaltung Mülheim-Kärlich und der Verbandsgemeindeverwaltung Weissenthurm konnten Einwände schriftlich abgegeben werden. An allen drei Orten waren die Unterlagen für den geplanten Abriss des Kraftwerks öffentlich ausgelegt worden.

Voraussichtlich Ende Juni soll es in Mülheim-Kärlich einen Erörterungstermin geben. Dazu werden die Kritiker sowie Vertreter des Umweltministeriums als Genehmigungsbehörde und der RWE Power AG als Betreiberin des Atommeilers eingeladen.

Der 1300-Megawatt-Reaktor am Rhein war bereits 1988 wegen mangelhafter Berücksichtigung der Erdbeben- und Vulkanismusgefahr abgeschaltet werden. Nun soll die 3,6 Milliarden Euro teure Anlage abgerissen werden. Das dürfte voraussichtlich zehn Jahre dauern.

Vor gut einem Monat hatte die nahe gelegene 70 000-Einwohner-Stadt Neuwied Einwendungen erhoben. Die Stadtverwaltung unterstützt zwar den vorgesehenen Abriss. Sie wendet sich aber gegen die Pläne von RWE, im so genannten Notstandsgebäude des Meilers für 40 Jahre ein Zwischenlager für die Lagerung von rund 3000 Tonnen schwach und mittel radioaktiven Müll einzurichten. Die Stadt begründet dies mit der Erdbeben- und Vulkanismusgefahr im Rheintal und dem aus ihrer Sicht unzureichenden Schutz des Notstandsgebäudes gegen Terroranschläge mit Flugzeugen.

Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) und der Bundesverband Christliche Demokraten gegen Atomkraft (CDAK) bezeichneten die ausgelegten RWE-Unterlagen in ihren Einwendungen als unvollständig und nicht nachvollziehbar. Sie kritisierten unter anderem, dass von einem Versicherungsschutz beim Abriss keine Rede sei. Beide Verbände monierten auch, dass die mögliche Strahlenbelastung und die eventuelle Freisetzung von Schadstoffen wie Asbest unzureichend dargestellt sei.