Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen (z.B. in einem Formular), geben wir diese mit Ihrer Einwilligung zur Auswahl von Zielgruppen (Custom Audiences) in pseudonymisierter Form an unsere Partner weiter. Diese ermitteln, ob Sie dort über ein Nutzerkonto verfügen. Wenn dem so ist, wird ihre pseudonymisierte E-Mail-Adresse von unseren Partnern in eine sog. Custom Audience aufgenommen und für die zielgruppenbasierte Ausspielung von Werbung genutzt. Die E-Mail-Adresse wird von unseren Partnern unmittelbar im Anschluss an den Abgleich gelöscht; E-Mails werden nicht verschickt. Weitere Informationen finden Sie unter Zwecke der Datenverarbeitung. Die relevanten Partner finden Sie anhand der ergänzenden Bezeichnung "Custom Audience".

Urteil gegen EWE: Strompreis muss gerechtfertigt sein, Spere unzulässig

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Oldenburg (dpa) - Ein Energieversorger darf Preiserhöhungen nicht ohne weiteres mit Liefersperren durchsetzen. Das Unternehmen muss zunächst die Angemessenheit einer Preisanhebung darlegen, bevor es bei Nichtzahlung Lieferungen unterbricht, hat das Landgericht Oldenburg entschieden. (AZ: 9 T 137/06).

In dem am Montag bekannt gewordenen Beschluss ordnet das Gericht die Wiederaufnahme unterbrochener Gaslieferungen an eine Kundin der Oldenburger EWE AG an. Die Frau hatte von 11 Prozent Preiserhöhung nur 2 Prozent akzeptiert und gezahlt. Daraufhin hatte den Justizbehörden zufolge die EWE das Gas abgestellt.

Ein Sprecher der EWE sagte am Montagabend, sein Unternehmen kenne den Beschluss bisher nicht. Es sei in dem Verfahren auch nicht angehört worden. Unzutreffend sei allerdings, dass der Kundin das Gas bereits abgestellt worden sei. EWE habe in einem Mahnverfahren lediglich mit einer Lieferunterbrechung gedroht. Dabei sei es um zeitweilige Zahlungsrückstände über die Preisanhebung hinaus gegangen.

Die EWE könne die Preise in ihrem Geschäftsgebiet nach eigenem Ermessen festlegen, heißt es nach den Angaben einer Justizsprecherin in dem Beschluss. Daher müsse sie auf Verlangen darlegen und beweisen, dass eine Preisanhebung angemessen ist. In dem Verfahren habe der Energieversorger diesen Nachweis nicht geführt.

Gegen die Unterbrechung der Gaslieferungen hatte die Kundin zunächst eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht beantragt. Das Amtsgericht lehnte den Antrag ab. Dagegen legte die Frau Beschwerde beim Landgericht ein.

Gegen den jetzt ergangenen Beschluss gibt es nach den Justizangaben kein Rechtsmittel. Für den Fall, dass sich EWE dem Beschluss nicht beugt, setzte das Gericht ein Zwangsgeld von 250 000 Euro fest.