Urteil gegen EWE: Strompreis muss gerechtfertigt sein, Spere unzulässig
Stand: 27.02.2006
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Oldenburg (dpa) - Ein Energieversorger darf Preiserhöhungen nicht ohne weiteres mit Liefersperren durchsetzen. Das Unternehmen muss zunächst die Angemessenheit einer Preisanhebung darlegen, bevor es bei Nichtzahlung Lieferungen unterbricht, hat das Landgericht Oldenburg entschieden. (AZ: 9 T 137/06).
Ein Sprecher der EWE sagte am Montagabend, sein Unternehmen kenne den Beschluss bisher nicht. Es sei in dem Verfahren auch nicht angehört worden. Unzutreffend sei allerdings, dass der Kundin das Gas bereits abgestellt worden sei. EWE habe in einem Mahnverfahren lediglich mit einer Lieferunterbrechung gedroht. Dabei sei es um zeitweilige Zahlungsrückstände über die Preisanhebung hinaus gegangen.
Die EWE könne die Preise in ihrem Geschäftsgebiet nach eigenem Ermessen festlegen, heißt es nach den Angaben einer Justizsprecherin in dem Beschluss. Daher müsse sie auf Verlangen darlegen und beweisen, dass eine Preisanhebung angemessen ist. In dem Verfahren habe der Energieversorger diesen Nachweis nicht geführt.
Gegen die Unterbrechung der Gaslieferungen hatte die Kundin zunächst eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht beantragt. Das Amtsgericht lehnte den Antrag ab. Dagegen legte die Frau Beschwerde beim Landgericht ein.
Gegen den jetzt ergangenen Beschluss gibt es nach den Justizangaben kein Rechtsmittel. Für den Fall, dass sich EWE dem Beschluss nicht beugt, setzte das Gericht ein Zwangsgeld von 250 000 Euro fest.