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Spiegel: Kartellamt hat Hinweise auf Absprachen der Stromkonzerne

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox | AFP

Hamburg/Düsseldorf (AFP) - Das Bundeskartellamt hat nach einem Bericht des "Spiegel" Hinweise auf Preismanipulationen und Absprachen der Stromkonzerne. In einem 30-seitigen Schriftsatz hätten die Bonner Wettbewerbshüter schwere Vorwürfe gegen die vier großen deutschen Energieversorger erhoben, berichtete das Nachrichtenmagazin am Samstag vorab. So gebe es zahlreiche Indizien und Belege, dass sich führende Manager und sogar Vorstandsvorsitzende zwischen den Jahren 2003 und 2006 zu geheimen Runden getroffen hätten. Der Energie-Riese Eon wies den Bericht zurück: Das zitierte Papier enthalte einseitige Aussagen und sei juristisch nicht verwertbar.

Bei den Treffen der Stromkonzerne wurden laut "Spiegel" sensible Geschäftsgeheimnisse und -strategien ausgetauscht sowie detaillierte Absprachen über das Vorgehen auf unterschiedlichen Märkten getroffen. Branchenführer Eon soll sogar versucht haben, die Preise für Strom "maßgeblich zu beeinflussen", berichtete der "Spiegel" weiter. Dies wies Eon zurück. Das Unternehmen habe "zu keiner Zeit in irgendeiner Art und Weise Strompreise" an der Leipziger Strombörse EEX manipuliert oder Absprachen getroffen, die den Wettbewerb im Strom- oder Gasmarkt beschränken könnten, erklärte das Unternehmen am Samstag.

Der Schriftsatz, auf den sich der "Spiegel" bezieht, stammt den Angaben zufolge vom 30. November vergangenen Jahres. Darin würden die Wettbewerbshüter nach Auswertung zigtausender bei Hausdurchsuchungen beschlagnahmter Papiere das Fazit ziehen, dass aus diesen auf "eindrucksvolle Weise" hervorgehe, dass der Wettbewerb auf dem deutschen Energiemarkt durch "kartellrechtlich unzulässige Kooperationen" weitgehend verhindert werde.

Eon erklärte, das Papier sei dem Konzern seit langem bekannt. "Er enthält eine völlig selektive Ansammlung und Verwertung von Informationen, die der EU-Kommission schon seit Mai 2006 vorliegen", hieß es in einer Mitteilung. Neben "einseitigen Interpretationen" fänden sich im Schriftsatz viele unbewiesene Behauptungen "und keinesfalls juristisch verbindliche Feststellungen und Tatsachen". Der Energieversorger betonte, keine Behörde habe bislang eine Veranlassung gesehen, aufgrund der Informationen Maßnahmen zu ergreifen. Auch das Oberlandesgericht Düsseldorf habe den Schriftsatz in einem Verfahren "aufgrund erheblicher rechtlicher Bedenken nicht verwertet".