RegTP nimmt Stellung zu Fragen der europäischen Strom- und Gasregulierung
Stand: 19.10.2004
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Mit dem Erlass der Binnenmarktrichtlinien Strom und Gas in den Jahren 1996 und 1998 machte die Europäische Union einen ersten Schritt in Richtung europaweite Marktöffnung auf dem Energiesektor. Die Umsetzung dieser Richtlinien in Deutschland beinhaltete die 100prozentige Öffnung des Energiemarkts bis hin zum Haushaltskunden und die Einführung des verhandelten Netzzugangs.
Neben detaillierten Anforderungen an die Entflechtung von vertikal integrierten Versorgungsunternehmen und den diskriminierungsfreien Netzzugang enthalten diese Richtlinien auch das Erfordernis einer nationalen Regulierungsbehörde. Aufgrund dessen wird der im Zuge der vollständigen Liberalisierung in Deutschland eingeführte verhandelte Netzzugang durch einen regulierten Netzzugang abgelöst. Der Entwurf für ein zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes weist die Rolle des Regulierers der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) zu. Derzeit befindet sich dieser Entwurf im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren; das Gesetz wird voraussichtlich Anfang des nächsten Jahres in Kraft treten. Die RegTP rüstet sich zur Zeit für ihr neues Tätigkeitsfeld. Hierzu wurde ein Aufbaustab Energieregulierung eingerichtet, die Personalrekrutierungen laufen.
Aber auch schon heute nimmt die Regulierungsbehörde regulatorische Aufgaben im Energiebereich wahr. Seit dem 1. Juli 2004 ist die Verordnung über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel unmittelbar geltendes Recht in der EU. Ziel der Verordnung ist es, den Wettbewerb auf dem Elektrizitätsbinnenmarkt zu verbessern. Hierzu werden in der Verordnung die Grundsätze der Entgeltfestsetzung und der Kapazitätszuweisung festgelegt sowie ein Ausgleichsmechanismus für grenzüberschreitende Stromlieferungen geschaffen. Mit Blick auf die Verordnung haben die in Deutschland betroffenen vier Übertragungsnetzbetreiber zugesagt, bereits in der Übergangsphase mit der Regulierungsbehörde vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und notwendige Informationen bereitzustellen. Das bedeutet, dass die Übertragungsnetzbetreiber im Hinblick auf die Anforderungen aus der Verordnung die Reg TP bis zu ihrer endgültigen Installierung als zuständige Überwachungsbehörde anerkennen.
Des weiteren hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) die Reg TP gebeten, schon im Vorfeld der abschließenden Aufgabenzuweisung die deutschen Interessen in den Brüsseler Gremien zu vertreten. Daher nimmt die Reg TP bereits heute aktiv an der Arbeit der beratenden Regulatorengruppe, European Regulators Group for Electricity and Gas (ERGEG) teil und ist Mitglied in der europäischen Vereinigung der nationalen Energieregulierer, Council of European Energy Regulators (CEER).
ERGEG wurde am 11. November 2003 von der Kommission ins Leben gerufen und berät die Kommission in Fragen der Konsolidierung des europäischen Energiebinnenmarkts. Dabei soll die Gruppe als Diskussionsplattform für die nationalen Regulierungsbehörden und die Kommission fungieren. Der CEER ist ein privatrechtlich organisierter Verein. Er bringt Regulierungsbehörden aus den EU-Mitgliedsländern und der European Economic Area (EEA) zusammen.
Auf internationaler Ebene nimmt die Reg TP auch bereits an europäischen Energieforen wie dem Madrid und dem Florenz Forum teil.
Madrid Forum
Die Umsetzung des europäischen Erdgasbinnenmarkts wird seit 1999 durch das Madrid Forum begleitet. Hier treffen sich zweimal jährlich Regulierungsbehörden, Kommission, Vertreter der Regierungen sowie Industrie und Verbraucher, um die bei der Realisierung des Binnenmarkts auftretenden Probleme zu diskutieren, Erfahrungen auszutauschen und Standards zu er