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Regierung: Verbraucherwechsel zu Strom- und Gasanbietern leichter

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin (dpa) - Verbrauchern soll nach Regierungsangaben der Wechsel zu anderen Strom- und Gasanbietern erleichtert werden. Dies sowie weitere Verbesserungen wie ein Beschwerderecht bei der geplanten Regulierungsbehörde sehe das neue Energie- Wirtschaftsgesetz vor, berichtete Verbraucher-Staatssekretär Alexander Müller am Montag.

Vor allem die von den Grünen geführten Ministerien für Umwelt und Verbraucherfragen erhoffen sich davon einen verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien wie Windkraft oder Sonnenenergie. Als neues Verbraucherrecht hob Müller ferner die Abschöpfung von "Unrechtsgewinnen" der Anbieter hervor, die sie durch rechtswidrige Preise kassiert haben.

Das Kabinett will das Gesetz am Mittwoch auf den parlamentarischen Weg bringen. Erst am Freitag hatten sich die Staatssekretäre des Bundeswirtschafts- und des Umweltministeriums, Georg Wilhelm Adamowitsch und Rainer Baake, nach monatelangen Auseinandersetzungen beider Häuser auf den Entwurf verständigt. Über den Entwurf kann dann nach der Sommerpause von Bundesrat und Bundestag beraten werden. In der Länderkammer wird aber bereits wegen zum Teil erheblicher Differenzen ein Vermittlungsverfahren erwartet.

Ein wichtiger Kern der Novelle ist die Wettbewerbsaufsicht durch die Bonner Post- und Telekommunikationskontrolle, die damit zur "Regulierungsbehörde für Elektrizität, Gas, Telekommunikation und Post" (REGTP) weiterentwickelt wird. Zentrale Aufgabe ist die Überwachung eines "fairen" Verhaltens der grossen Stromnetz- und Gaspipeline-Betreiber bei der Einleitung der Energien kleinerer Anbieter und bei der Preisfindung.

Eine Sprecherin des Wirtschaftsressorts von Minister Wolfgang Clement (SPD) bestätigte, dass Trittin sich über die Regulierungsbehörde zusätzliche Aufsichtsrechte gesichert hat. Ein von den Grünen zu benennender Vizepräsident des Amtes könnte auf eine bevorzugte Berücksichtigung erneuerbarer Energien drängen, hiess es in Regierungskreisen.

Einen Wechsel zu anderen Strom- und Gasanbietern haben laut Müller bisher nur wenige Energie-Endkunden gewagt. Künftig erführen sie aus den Rechnungen, aus welchen Energiequellen sich der Strom zusammensetze. In diesem Angebotsvergleich könnten sie künftig gezielt auch auf Strom aus erneuerbaren Energien setzen. Gebühren beim Anbieterwechsel seien unzulässig. "Und für den Fall, dass es Probleme mit dem neuen Anbieter gibt, fallen die Kunden in einen allgemeinen Tarif zurück."

Verbraucher und Verbraucherverbände sollen künftig bei der Regulierungsbehörde auch ein eigenständiges Beschwerderecht haben, teilte Müller mit. Auch so entstehe Druck auf Einhaltung der neuen Vorgaben. "Unrechtsgewinne", die Firmen durch rechtswidrige Preise kassiert haben, werden laut Müller vom Staat wieder abgeschöpft.