Berlin (dpa) - Verbrauchern soll nach Regierungsangaben der
Wechsel zu anderen Strom- und Gasanbietern erleichtert werden. Dies
sowie weitere Verbesserungen wie ein Beschwerderecht bei der
geplanten Regulierungsbehörde sehe das neue Energie-
Wirtschaftsgesetz vor, berichtete Verbraucher-Staatssekretär
Alexander Müller am Montag.
Vor allem die von den Grünen geführten
Ministerien für Umwelt und Verbraucherfragen erhoffen sich davon
einen verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien wie
Windkraft oder
Sonnenenergie. Als neues Verbraucherrecht hob Müller ferner die
Abschöpfung von "Unrechtsgewinnen" der Anbieter hervor, die sie durch
rechtswidrige Preise kassiert haben.
Das Kabinett will das Gesetz am Mittwoch auf den parlamentarischen
Weg bringen. Erst am Freitag hatten sich die Staatssekretäre des
Bundeswirtschafts- und des Umweltministeriums, Georg Wilhelm
Adamowitsch und Rainer Baake, nach monatelangen Auseinandersetzungen
beider Häuser auf den Entwurf verständigt. Über den Entwurf kann dann
nach der Sommerpause von Bundesrat und Bundestag beraten werden. In
der Länderkammer wird aber bereits wegen zum Teil erheblicher
Differenzen ein Vermittlungsverfahren erwartet.
Ein wichtiger Kern der Novelle ist die Wettbewerbsaufsicht durch
die Bonner Post- und Telekommunikationskontrolle, die damit zur
"Regulierungsbehörde für Elektrizität, Gas, Telekommunikation und
Post" (REGTP) weiterentwickelt wird. Zentrale Aufgabe ist die
Überwachung eines "fairen" Verhaltens der grossen Stromnetz- und
Gaspipeline-Betreiber bei der Einleitung der Energien kleinerer
Anbieter und bei der Preisfindung.
Eine Sprecherin des Wirtschaftsressorts von Minister Wolfgang
Clement (SPD) bestätigte, dass Trittin sich über die
Regulierungsbehörde zusätzliche Aufsichtsrechte gesichert hat. Ein
von den Grünen zu benennender Vizepräsident des Amtes könnte auf eine
bevorzugte Berücksichtigung
erneuerbarer Energien drängen, hiess es in
Regierungskreisen.
Einen Wechsel zu anderen Strom- und Gasanbietern haben laut Müller
bisher nur wenige Energie-Endkunden gewagt. Künftig erführen sie aus
den Rechnungen, aus welchen Energiequellen sich der
Strom
zusammensetze. In diesem Angebotsvergleich könnten sie künftig
gezielt auch auf Strom aus erneuerbaren Energien setzen. Gebühren
beim Anbieterwechsel seien unzulässig. "Und für den Fall, dass es
Probleme mit dem neuen Anbieter gibt, fallen die Kunden in einen
allgemeinen Tarif zurück."
Verbraucher und Verbraucherverbände sollen künftig bei der
Regulierungsbehörde auch ein eigenständiges Beschwerderecht haben,
teilte Müller mit. Auch so entstehe Druck auf Einhaltung der neuen
Vorgaben. "Unrechtsgewinne", die Firmen durch rechtswidrige Preise
kassiert haben, werden laut Müller vom Staat wieder abgeschöpft.