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Nullrunde beim Bürgergeld: Stromkostenpauschale reicht nicht für die durchschnittlichen Kosten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Heidelberg. Mit der für 2026 beschlossenen Nullrunde bleibt der Anteil für Strom beim Bürgergeld auch im kommenden Jahr zu niedrig, um die durchschnittlichen Kosten zu decken. Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox beläuft sich der Fehlbetrag für einen Alleinlebenden auf durchschnittlich 56 Euro pro Jahr. Gegenüber den Vorjahren fällt die Lücke jedoch kleiner aus: 2025 beträgt sie 74 Euro, 2024 waren es noch 129 Euro. Durch einen Anbieterwechsel lässt sich der Fehlbetrag kompensieren und sogar zusätzliche Einsparungen erzielen.

Pauschale für Strom durchschnittlich zu niedrig

Im Jahr 2026 bleibt das Bürgergeld unverändert bei 563 Euro pro Monat für alleinstehende Erwachsene. Darin enthalten sind rechnerisch 45,70 Euro für die Stromkosten. Übersteigen die tatsächlichen Ausgaben diesen Betrag, müssen Betroffene die Differenz selbst tragen.

Nach Berechnungen von Verivox liegen die Stromkosten eines Singlehaushalts mit einem Jahresverbrauch von 1.500 Kilowattstunden im Bundesdurchschnitt bei 50,33 Euro pro Monat. Damit fallen die realen Kosten rund zehn Prozent höher aus als die im Bürgergeld vorgesehene Pauschale.

In Hamburg fehlen 147 Euro pro Jahr

Wie hoch die Versorgungslücke ausfällt, unterscheidet sich regional stark. In Hamburg müssen alleinlebende Bürgergeld-Empfänger im Schnitt jeden Monat 57,93 Euro für Strom ausgeben. Das sind rund 27 Prozent mehr als im Bürgergeldsatz vorgesehen. Im Laufe des Jahres ergibt sich so ein Fehlbetrag von 147 Euro.

Auch im Saarland (plus 101 Euro) sowie in Baden-Württemberg (plus 98 Euro) und Nordrhein-Westfalen (plus 80 Euro) liegen die realen Stromkosten besonders weit über dem im Bürgergeldsatz vorgesehenen Stromkostenanteil. Nur geringfügig zuzahlen müssen Bürgergeld-Empfänger in Brandenburg (plus 9 Euro), Sachsen (plus 14 Euro) und Sachsen-Anhalt (plus 18 Euro). Eine Ausnahme bildet Bremen: Dort liegen die jährlichen Stromkosten als einzigem Bundesland 16 Euro unterhalb der Pauschale.

Neukundentarife gleichen Lücke aus

Nicht mehr vorhanden ist die Versorgungslücke bei den günstigen Neukundentarifen. In diesen Tarifen zahlen Single-Haushalte derzeit bundesweit durchschnittlich 40,48 Euro pro Monat und damit aufs Jahr gerechnet 64 Euro weniger als im Bürgergeld veranschlagt.

"Besonders für Personen, die Strom aus dem teuren Grundversorgungstarif beziehen, lohnt sich ein Vergleich. Wer regelmäßig den Anbieter wechselt, kann die Strompauschale im Bürgergeld unterbieten und zusätzlich sparen", sagt Thorsten Storck, Energieexperte des Vergleichsportals Verivox.

Methodik

Die durchschnittlichen Stromkosten wurden anhand des Verivox-Verbraucherpreisindex ermittelt. Der Verivox-Verbraucherpreisindex berücksichtigt die Preise der örtlichen Grundversorger sowie die der wichtigsten überregionalen Versorger.

Wie der Bürgergeld-Regelsatz ermittelt wird, ist im Regelbedarfsermittlungsgesetz (RBEG) festgelegt. Der existenzsichernde Bedarf wird anhand einer Sonderauswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes ermittelt, die alle fünf Jahre durchgeführt wird. Für Alleinlebende werden die Ausgaben der unteren 15 Prozent der einkommensschwächsten Haushalte berücksichtigt, für Familienhaushalte werden die unteren 20 Prozent der einkommensschwächsten Haushalte herangezogen. Der so ermittelte Regelsatz wird jährlich an die Preisentwicklung bedarfsrelevanter Güter angepasst.

Für Strom wurde anhand der EVS für Alleinlebende ein Pauschalbetrag von 35,30 Euro veranschlagt. Einschließlich der Fortschreibung der Preisentwicklung ergibt sich für das Jahr 2026 ein rechnerischer Wert von 45,70 Euro für Strom pro Monat.